Bevor die Stilllegung bzw. der Abbau des Kernkraftwerks genehmigt werden konnte, war u.a. eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Dafür fand zunächst am 18. Dezember 2013 ein sog. „Scoping-Termin“ statt. (hierzu Näheres unter B.1 10). Die Ergebnisse des Termins dienten der Reaktorsicherheitsbehörde dazu, der Betreibergesellschaft vorzugeben, in welchem Umfang und mit welchen Einzelheiten die Umweltauswirkungen des Vorhabens zu beschreiben und nach welchen Maßstäben und Verfahren diese Auswirkungen zu bewerten sind. Die Betreibergesellschaft erstellte daraufhin eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) unter Berücksichtigung der behördlichen Anforderungen.
Die UVU wurde im Anschluss zusammen mit weiteren von der Betreibergesellschaft vorgelegten Dokumenten der Öffentlichkeit vorgestellt. Zu diesen weiteren Dokumenten gehörte vor allem ein Sicherheitsbericht. Nach der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung hat der Sicherheitsbericht insbesondere die Aufgabe, Dritten die Beurteilung zu ermöglichen, ob sie durch die Auswirkungen, die mit den insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau von Anlagenteilen des KKB verbunden sind, in ihren Rechten verletzt werden können. Außerdem legte die Betreibergesellschaft eine Kurzbeschreibung des Vorhabens vor. Mit dieser sollten gemäß Atomrecht die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtliche Auswirkungen auf die Allgemeinheit und die Nachbarschaft noch einmal wesentlich kürzer und allgemeinverständlicher als im Sicherheitsbericht dargelegt werden.
Diese Unterlagen sowie den Genehmigungsantrag und dessen Präzisierung legte die Reaktorsicherheitsbehörde vom 24. Februar bis zum 24. April 2015 öffentlich aus und zwar am Sitz der Reaktorsicherheitsbehörde in Kiel sowie im Rathaus in Brunsbüttel. Somit konnten sich Dritte anhand dieser Unterlagen einen Überblick über das Gesamtvorhaben verschaffen und bekamen die Gelegenheit, innerhalb der Auslegungsfrist gegen das Vorhaben schriftlich Einwendungen zu erheben. Im Vorfeld des Erörterungstermins übermittelte die Reaktorsicherheitsbehörde die von 897 Personen und Institutionen erhobenen Einwendungen an die Betreibergesellschaft, um ihr Gelegenheit zu geben, sich ein Bild davon zu machen, was in der Öffentlichkeit an dem geplanten Vorhaben kritisiert wird. Es ging dabei u.a. um die Anforderungen an Stilllegung und Abbau, um den Strahlenschutz, die radioaktiven Abfälle, den Transport und die Lagerung oder auch um die Voraussetzungen für die Entlassung von Abbaumaterial aus dem Atomrecht.
Der Erörterungstermin fand am 6. und 7. Juli 2015 im Elbeforum in Brunsbüttel statt. Dort bekamen alle Personen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben hatten, die Gelegenheit, ihre schriftlichen Einwendungen mündlich zu erläutern. Die Betreibergesellschaft konnte hierzu Stellung nehmen. Die Reaktorsicherheitsbehörde befragte auch Vertreter anderer Behörden und Sachverständige zu einzelnen Aspekten. So konnte bei der Reaktorsicherheitsbehörde ein Verständnis für die Einwendungen geschaffen werden, was ihr im Folgenden eine sachgerechte Prüfung ermöglichte.
Die Betreibergesellschaft reichte in der Folgezeit noch eine Fülle von Fachberichten und geplanten betrieblichen Regelungen (z.B. Strahlenschutzordnung, Verfahrensregelung bei Abbaumaßnamen) bei der Reaktorsicherheitsbehörde ein, um die im Sicherheitsbericht enthaltenen Aussagen weiter zu konkretisieren und zu belegen. Insgesamt handelte es sich um mehr als 50 Dokumente (zuzüglich Anlagen), die häufig nachfolgend durch Revisionen ergänzt wurden. Die Reaktorsicherheitsbehörde veröffentlichte – unter Berücksichtigung von z.B. Geheimschutz- oder Datenschutzanforderungen – den größten Teil dieser Dokumente im Internet.
Neben der Prüfung und Bewertung aller Genehmigungsunterlagen und der Auswertung des Erörterungstermins prüfte die Reaktorsicherheitsbehörde die von der Betreibergesellschaft vorgelegte Umweltverträglichkeitsuntersuchung und erstellte eine zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen während Stilllegung und Abbau des KKB. Außerdem führte die Reaktorsicherheitsbehörde noch eine abschließende Behördenbeteiligung zum Gesamtvorhaben durch.
Die atomrechtliche Genehmigungsbehörde fällte ihre Entscheidung unter Berücksichtigung der Ergebnisse des gesamten Verfahrens. Nachdem die Genehmigungsvoraussetzungen vorlagen, wurde die Genehmigung am 21. Dezember 2018 erteilt und der Antragstellerin (Betreibergesellschaft) zugestellt. Außerdem wurde die Entscheidung im Internet-Auftritt des MELUND öffentlich bekannt gemacht. Die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (u.a. in örtlichen Tageszeitungen im Raum Brunsbüttel) an die Personen, die Einwendungen erhoben hatten, veranlasste das MELUND für Mitte Januar 2019.