Für die Halligen Langeneß, Hooge und Nordstrandischmoor gibt es aus dem Projekt Zukunft Hallig (2010-2014) Daten zu den Deckwerken sowie zu den Sielen, Lahnungen und Buhnen. Für Langeneß und Hooge gibt es außerdem Angaben zu den Regionaldeichen. Diese Informationen werden hier bereitgestellt und befinden sich aktuell in Überarbeitung. Der Inhalt wird aktualisiert und vervollständigt sowie für die anderen Halligen aufgearbeitet.
Der Küstenschutz beinhaltet sowohl Maßnahmen zur Küstensicherung als auch zum Küstenhochwasserschutz.
Die Küstensicherung dient dem Schutz des Ufers vor Abbruch und damit zum Erhalt der Halligflächen. Hierzu gehören die Querwerke (Buhnen), Längswerke (Deckwerke) und Lahnungen.
Der Hochwasserschutz soll die Überflutung eines Gebietes verhindern und schützt somit die dort lebenden Menschen, Tiere und Güter. Zum Hochwasserschutz auf den Halligen gehören neben den Regionaldeichen auch die Warften.
Weitere Anlagen an der Küste umfassen z.B. Häfen, Entwässerungsbauwerke und sonstige Bauwerke wie Seezeichen oder Fähranleger und werden hier der Vollständigkeit halber mit aufgeführt. Ebenso die Dämme, die einige Halligen mit dem Festland verbinden.
3.1 Querwerke
Hier finden Sie Bauwerksinformationen zu Buhnen auf den Halligen.
Bei Warften handelt es sich allgemein um Küstenschutzanlagen im Sinne von § 77 Abs. 1 Satz 1 LWG. Außerdem unterliegen sie den Regelungen für die Böschungen und den angrenzenden Schutzstreifen nach den §§ 70 und 75 LWG.
Stöpen sind in der Regel konstruktive Einbauten in den Ringwällen einiger Warften. Sie werden dort angelegt, wo eine Querung des Ringwalls zwar erforderlich ist, aufgrund der Böschungsneigung sonst jedoch nicht möglich wäre. Als Bestandteil des Ringwalls gehören sie zur Küstenschutzanlage der Warft und unterliegen somit ebenfalls den Regelungen des § 77 Abs. 1 Satz 1 LWG.
Schutzräume gehören zu den baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen an Gebäuden. Es handelt sich dabei in der Regel um konstruktiv besonders dimensionierte Einzelräume innerhalb der regulären Bebauung, die aufgrund einer verstärkten Bauweise die Sicherheit der Bevölkerung bei Sturmfluten gewährleisten sollen. Die Schutzräume gehören zum Gesamtkonzept des Bevölkerungsschutzes auf den Halligen. Sie können auch gebäudeübergreifend konzipiert und genutzt werden, insbesondere in öffentlichen Gebäuden.
Die Gebäude sollen zusätzlich mit konstruktiven Vorkehrungen zum Schutz vor Wellenangriff und Hochwasser versehen werden. Dazu zählen verstärkte Außenwände, abgedichtete Außenwände und wasserdichte Verschottungen vor Fenstern und Türen. Dabei handelt es sich um private Eigenvorsorge der Eigentümer und Bewohner.
Möglich sind auch Vorkehrungen, die eine spätere Anpassung des Gebäudes an weiter steigende Wasserstände erleichtern. Z. B. höhere Raumhöhen im Erdgeschoss, so dass eine Anhebung des Erdgeschossfußbodens möglich wird. Auch hierbei handelt es sich um eine private Vorsorgemaßnahme, die auf den langfristigen Werterhalt des Gebäudes abzielt.
3.9.1 Langeneß
Auf der größten bewohnten Hallig, der Hallig Langeneß gibt es 18 Warften. Diese sind über die gesamte Hallig verteilt und befinden sich sowohl an der Halligkante als auch mittig der Hallig.
Die Bebauung der Warften reicht von einzelnen Wohnhäusern bis hin zu Ansammlungen mehrerer Wohnhäuser, Nebengebäude sowie öffentlicher und touristischer Gebäude.
Die Bebauung der Warften reicht von einzelnen Wohnhäusern bis hin zu Ansammlungen mehrerer Wohnhäuser, Nebengebäude sowie öffentlicher und touristischer Gebäude.
Auf Gröde gibt es zwei Warften, von denen die größere Warft von mehreren Familien dauerhaft bewohnt wird. In unmittelbarer Nähe befindet sich eine kleinere, unbewohnte Warft mit einer Schule und Kirche.
Die Hamburger Hallig hat sowohl auf der eigentlichen Hallig als auch auf dem dazugehörigen Damm je eine Warft. Beide sind bebaut werden jedoch nicht ganzjährig bewohnt.
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