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Thema : Kinder- und Jugendhilfe

Beteiligung in der Kommune


Der § 47f Gemeindeordnung (GO) SH verpflichtet die Städte und Gemeinden, geeignete Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche zu entwickeln.

Letzte Aktualisierung: 30.04.2024

Beteiligung in der Kommune

Erklärung der Kinder und Jugendbeteiligung in SH
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Städten und Gemeinden ist in der Gemeindeordnung als Verpflichtung festgeschrieben.

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Städten und Gemeinden ist in § 47f der Gemeindeordnung (GO) SH als Verpflichtung festgeschrieben. Die Art und Weise, wie junge Menschen beteiligt werden, ist nicht festgelegt.

Grundsätzlich gilt, dass eine ernst gemeinte Kinder- und Jugendbeteiligung immer einen Mix der verschiedenen Beteiligungsformen berücksichtigen muss.

Repräsentative Formen

Hierzu zählen alle kommunalen Kinder- und Jugendvertretungen (KKJV), die sich aus gewählten oder delegierten jungen Menschen zusammensetzen und die Interessen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen stellvertretend wahrnehmen. Diese ermöglichen im Gegensatz zu den projektorientierten Formen der Partizipation eine auf Dauer angelegte und strukturell verankerte Partizipationsmöglichkeit.

Projektorientierten Formen

Hier geht es um ein konkretes Vorhaben, das räumlich und zeitlich begrenzt ist. Sie sind produkt- und ergebnisorientiert und i.d.R. bedürfnisorientiert. Beispiele sind Spielplatzplanung, Schulhofumgestaltung, Kinderstadtplan u.a.
Wichtige Aspekte dabei sind
- Begleitung und Moderation des Projektes und ggf. Prozesses durch qualifizierte Erwachsene
- Information bzw. Rückkopplung über die Nutzung und Einbeziehung der Ergebnisse an die Teilnehmendengruppe
- Je nach Alter der Kinder und Dauer der Umsetzung, ggf. Termine mit Zwischenschritten für die Rückkopplung nutzen

Offene Versammlungen

Hierzu gehören Kinder- und Jugendkonferenzen, Jugendforen oder Kinder- und Jugendversammlungen.
Diese können sich mit einem speziellen oder auch mehreren Themen beschäftigen. Die Zielgruppe ist meist weit gefasst, z.B. alle Kinder und Jugendliche der Gemeinde ab 12 Jahren. Es ist aber auch möglich, dass eine definierte Gruppe (Schulklasse, Jugendzentrumsbesucher etc.) hierfür infrage kommen.

Digitale Beteiligungsformen

Diese findet online über die Sozialen Netzwerke sowie zeit- und ortsunabhängig statt. Wichtig ist, dass digitale und analoge Methoden sich sinnvoll ergänzen.
Mehr Informationen und Unterstützung gibt es hier.

Über die Informations- und Servicestelle im Jugendministerium erhalten die jeweiligen kommunalen Ansprechpersonen zudem aktuelle Informationen und Terminmitteilungen. Darüber hinaus fördert und unterstützt das Jugendministerium die landesweiten Wahlen LaWa_SH sowie das jährliche Austauschformat PartizipAction. Weitere Informationen gibt es hier.

Hilfreich:

Unterstützung durch ausgebildete Fachkräfte und Moderator*innen
Fachveranstaltungen und Publikationen
Förderung von Beteiligungsprojekten

 

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