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Thema : Glücksspielwesen

Datenschutzhinweise nach DSGVO im Bereich des Glücksspielwesens – Lotterien/Ausspielungen

Datenschutzhinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung im Bereich des Glücksspielwesens – Lotterien/Ausspielungen

Letzte Aktualisierung: 04.04.2024

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Kontakt

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
  • Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
  • E-Mail : poststelle@im.landsh.de i
  • DE-Mail : poststelle@im.landsh.DE-MAIL.de i
  • Telefon : 0431 988-0
  • Fax : 0431 988-2833

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

Die Kontaktdaten finden Sie auch auf www.schleswig-holstein.de/innenministerium oder unter folgendem Link www.schleswig-holstein.de/Datenschutz-Innenministerium.

Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Im Bereich des Glücksspielwesens – Lotterien Ausspielungen ist das Referat für Glücksspielwesen für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der von Ihnen gestellten Anträge und Anfragen verantwortlich. Dieses nimmt Ihren Antrag und/oder Ihre Anfrage postalisch oder per E-Mail entgegen, verarbeitet Ihre Daten und erteilt Ihnen einen Bescheid und /oder beantwortet Ihre Anfrage.

Das Ministerium verarbeitet personenbezogene Daten der Verfahrensbeteiligten, ihrer Vertreter sowie Dritter, soweit diese Daten von den Beteiligten mitgeteilt oder durch Ermittlungen des Ministeriums bekannt werden.

Wenn Sie die für das Verwaltungsverfahren erforderlichen Daten nicht angeben, kann das Verwaltungsverfahren nicht durchgeführt werden.

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden insbesondere folgende Daten bei uns gespeichert:

  • Personendaten (Name, Vorname), Adress- und Kontaktdaten (ggf. IP-Adresse) der vertretungsbefugten Person des Veranstalters und der in den Antrag/ die Anfrage involvierten Mitarbeiter des Veranstalters
  • das Datum, an dem Sie uns oder wir Sie kontaktiert haben
  • Ihre Darstellung des Sachverhalts
  • ggf. weitere Informationen zum Sachverhalt.

Die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden, hängen von den Erfordernissen des jeweiligen Verfahrens ab.

Um Ihren Antrag auf Genehmigung einer Lotterie/Ausspielung bearbeiten zu können, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten gemäß § 22 Abs. 2 GlüStV 2021 AG SH in Verbindung mit §§ 4 Abs. 1 GlüStV 2021 sowie mit §§ 2, 4 und 9 oder 10 GlüStV 2021 AG SH in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) DSGVO zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung.

Zur Bearbeitung von Anfragen verarbeiten wir Ihre Daten, weil dies zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, ist die Rechtsgrundlage hierfür Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DS-GVO in Verbindung mit § 3 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG).

Handelt es sich bei den verarbeiteten Daten um personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftsangehörigkeit hervorgehen, oder genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung, beruht die Verarbeitung auf Art. 9 Abs. 2 Buchst. g) DSGVO in Verbindung mit § 12 LDSG.

Personenbezogene Daten werden im Zuge des Verwaltungsverfahrens in der Regel nicht weitergegeben. Sollte dies zur Ermittlung des Sachverhalts erforderlich sein, kann eine Weitergabe an öffentliche Stellen des Landes Schleswig-Holstein erfolgen.

Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer

Die Daten werden mindestens bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens gespeichert. Eine Speicherung erfolgt in der elektronischen Akte und soweit erforderlich ebenfalls in der Papierakte. Die Fristen für die Löschung ergeben sich aus der Aktenordnung für die schleswig-holsteinische Landesverwaltung (AktenO). Soweit nicht besondere Bestimmungen kürzere oder längere Aufbewahrungsfristen vorsehen, beträgt die Aufbewahrungsfrist fünf Jahre. Nach Abschluss des Verfahrens besteht die Möglichkeit, die Daten für im öffentlichen Interesse liegende Zwecke nach dem Landesarchivgesetz zu archivieren.

Hinweise auf die Rechte der Betroffenen

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Artikel 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Artikel 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Artikel 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Artikel 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Jede betroffene Person hat zudem das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden (Artikel 77 DS-GVO). Wenn Sie sich an die Aufsichtsbehörde wenden möchten, können Sie diese wie folgt erreichen:

ULD

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Holstenstraße 98, 24103 Kiel

Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter https://www.datenschutzzentrum.de/ entnehmen.

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