Anträge auf Förderung der laufenden Kosten für Offene Ganztagsschulen sind jährlich bis zum 30.04. an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, III 204 oder III 206 oder III 207, Postfach 7124, 24171 Kiel zu richten.
Anträge auf Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe sind jährlich bis zum 30.04. an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, III 205, Postfach 7124, 24171 Kiel zu richten.
Für Fragen zu der Richtlinie stehen Ihnen die folgenden Kolleginnen und Kollegen gerne zur Verfügung:
Ihre Ansprechpartner für die Abwicklung des Zuwendungs- und Nachweisverfahrens an Offenen Ganztagsschulen (OGTS) und Betreuungsangeboten in der Primarstufe (BGS):
- Carolin Siebken - III 204
Telefon 0431 988-5775
E-Mail: carolin.siebken@bimi.landsh.de
OGTS und BGS in den Kreisen Dithmarschen, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde und an Schulen in freier Trägerschaft - Jacqueline Sochart - III 206
Telefon 0431 988-2526
E-Mail: jacqueline.sochart@bimi.landsh.de
OGTS und BGS in den Kreisen Herzogtum-Lauenburg, Nordfriesland, Pinneberg, Schleswig-Flensburg und Stormarn - Meral Doris Vogt - III 207
Telefon 0431 988-2488
E-Mail: meraldoris.vogt@bimi.landsh.de
OGTS und BGS in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck, Neumünster und in den Kreisen Segeberg und Steinburg
Für die Genehmigungen von Offenen Ganztagsschulen, Prüfung und Evaluierung bestehender pädagogischer Konzepte etablierter Offener Ganztagsschulen
Für die Genehmigungen von Offenen Ganztagsschulen, Prüfung und Evaluierung bestehender pädagogischer Konzepte etablierter Offener Ganztagsschulen