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Thema : Landeskunde

Schleswig-Holstein -
Landeswappen


Lange bevor Schleswig-Holstein Teil der Bundesrepublik wurde, entstand sein Wappen. Es vereint die Symbole der beiden ehemaligen Herzogtümer Schleswig und Holstein: Zwei rot bewehrte Löwen auf goldenem Grund und ein silbernes Nesselblatt auf rotem Grund.

Letzte Aktualisierung: 22.05.2023

Die Löwen sind die Wappentiere des dänischen Königs. Sie zeigten die Lehnsabhängigkeit des Herzogtums Schleswig vom dänischen Königreich. Noch heute zieren drei königliche Löwen das Staatswappen unseres nördlichen Nachbarn. Allerdings durfte Schleswig als eine Herrschaft des dänischen Königs nur zwei der majestätischen Symboltiere führen – die drei Löwen blieben dem König vorbehalten.

Das Wappen über die Jahrhunderte

Auch auf dem späteren Wappen Holsteins soll ursprünglich ein Löwe geprangt haben. Er verschwand aber schon im 12. Jahrhundert. Übrig blieb laut Überlieferung nur der Schild, der die Form eines Nesselblattes hatte. Erstmalig zusammen erschienen der Schleswiger Löwe und das holsteinische Nesselblatt 1386 im Wappen Gerhards VI., Graf von Holstein und Herzog von Schleswig. Danach schmückte es unter anderem ab 1837 die Knöpfe der schleswig-holsteinischen Ritterschaft und die Uniformen während der Schleswig-Holsteinischen Erhebung 1848.

Als die Preußen die Herzogtümer als Provinz annektierten, behielten sie das Wappen bei. Sie drehten jedoch die Löwen um. Angeblich, so sagt die Legende, hätte Bismarck es nicht ertragen können, dass die Schleswiger – also dänischen – Löwen mit dem Hintern auf das holsteinische Nesselblatt schauten. Auf jeden Fall aber unterstrichen die Wappentiere mit ihrem Blick auf das Holsteinische Blatt, dass die beiden Landesteile zusammen gehören.

Abgewandeltes Wappen für Privatgebrauch

Das Wappen, wie es heute Schleswig-Holstein offiziell repräsentiert, wurde mit seinen genauen Details im Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein vom 18. Januar 1957 festgelegt. Allerdings dürfen es nur Landesbehörden und Notare benutzen. Für Privatpersonen, Vereine und Firmen stellt die Landesregierung ein leicht abgewandeltes Wappen zur Verfügung:

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