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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Informationen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare



Letzte Aktualisierung: 24.05.2023

Aktuelles:

Schreiben von Herrn Dr. Suhr zum Wegfall der 3G-Regel an den Prüfungsstandorten in Schleswig-Holstein für die April-Klausuren (PDF, 372KB, Datei ist barrierefrei)

Aktuelle Informationen anlässlich der Verhinderung der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2

Aus gegebenem Anlass finden Sie nachfolgend Informationen und Hinweise mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung! Wir bitten darum, die Kontaktaufnahme zu den Sachbearbeiterinnen vorrangig über das Funktionspostfach der Referendarabteilung OLG-Referendariat@OLG.LandSH.de. vorzunehmen.

Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein ab Oktober 2021 (PDF, 51KB, Datei ist barrierefrei)

2021 01 21 Informationen hinsichtlich Ausbildungsstationen im Ausland (PDF, 137KB, Datei ist barrierefrei)

Wichtige Hinweise für den Zutritt zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften für die Dauer der Pandemie des Coronavirus (SARS-CoV-2): Erlass des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung; Merkblatt des OLG sowie Datenschutzhinweise des OLG erhalten Sie hier!


Ausbilderadressen:

Ausbildungsstätten für die jeweiligen Stationen, hier insbesondere im Ausland, werden auf der Internetseite des Referendarrates angeboten.

Eine Übersicht der kommunalen Ausbildungsplätze für die Verwaltungspflichtstation erscheint in der nachfolgenden PDF-Datei.
Bitte klicken Sie hier:  (PDF, 120KB, Datei ist barrierefrei)

Auslandskrankenversicherung - Hinweise zur Krankenversicherung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren bei einer Ausbildung im Ausland

Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die ihre Ausbildung zeitweise in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen europäischen Staat ableisten wollen, sind für diese Zeit über ihre inländische Sozialversicherung abgesichert.

Um gegenüber einem ausländischen Sozialversicherungsträger die für den Zeitraum der Entsendung bestehenbleibende Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland dokumentieren zu können, bedarf es eines Nachweises (Entsendebescheinigung). Dieser Nachweis wird durch die von der gesetzlichen Krankenversicherung auszugebende Formulare erbracht, die sowohl den Fortbestand des Versicherungsverhältnisses bestätigen als auch über die nach deutschem Recht zu erbringenden Leistungen informieren. Entsandte Beschäftigte müssen im Beschäftigungsland mit der Entsendebescheinigung nachweisen, dass die deutschen Sozialversicherungsvorschriften gelten. Es besteht eine Mitführungspflicht.

Die Entsendebescheinigung erhalten Sie im Rahmen Ihrer Überweisung in die Ausbildungsstation von der Referendarabteilung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare selbst obliegt, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

Für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die ihre Ausbildung bis zu vier Monaten ununterbrochen im außereuropäischen Ausland ableisten wollen, hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Wirkung vom 01.08.2009 mit dem Deutschen Ring, Krankenversicherungsverein a.G. in Hamburg (jetzt Signal Iduna), einen Gruppenvertrag für eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen (Tarif KR 70). Dabei handelt es sich um eine Vollversicherung bei einer Aufenthaltsdauer von maximal vier Monaten.
(Der Tarif KR 70 gilt auch dann, wenn mehrere außereuropäische Aufenthalte im Ausland mit einer Gesamtdauer von über vier Monaten vorgesehen sind, diese jedoch nicht ununterbrochen, sondern durch einen Ausbildungsabschnitt im Inland unterbrochen werden.)

Die Versicherungsgesellschaft hat für den Tarif KR 70 bestätigt, dass Versicherungsschutz im Rahmen des abgeschlossenen Gruppenvertrages auch während eines Erholungsurlaubs besteht, sofern der Urlaub im Ausbildungszeitraum liegt. Dabei ist es für die Auslandsreise-Krankenversicherung unbeachtlich, ob der Urlaub innerhalb oder außerhalb des Ausbildungslandes verbracht wird.

Hinweis: Der Anspruch auf Versicherungsleistungen muss unverzüglich geltend gemacht werden.

Alle nötigen Formulare finden Sie unter " Formulare für das Rechtsreferendariat"!

Auslandsstation/Erfahrungsberichte:

Berichte von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren über die Erfahrungen während ihrer Auslandsstationen (über die Ausbildung, die Wohnungsbeschaffung, die Lebenshaltungskosten oder über Ihre sonstigen Eindrücke im Ausland) können Sie bei der Geschäftsstelle der Referendarabteilung (Zimmer 127) beim Oberlandesgericht in Schleswig sowie bei den Landgerichten einsehen.

Eine Vielzahl dieser Berichte veröffentlicht auch der Referendarrat auf seiner Homepage.

2021 01 21 Informationen hinsichtlich Ausbildungsstationen im Ausland (PDF, 137KB, Datei ist barrierefrei)

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auf Zuweisung zu einer Ausbildungsstelle, die sich im Ausland befindet, folgende in DRUCKBUCHSTABEN ausgefüllte und unterschriebene Erklärung bei.

Verpflichtung Risiko bei Auslandsstation (PDF, 364KB, Datei ist barrierefrei)

Beendigung des Vorbereitungsdienstes/Informationen der Bundesagentur für Arbeit:

§ 38 Abs. 1 SGB III

„Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Im Übrigen gelten für Ausbildung- und Arbeitsuchende die Meldepflichten im Leistungsverfahren nach den §§ 309 und 310 entsprechend.“

Für weitere Hinweise wenden Sie sich bitte an die Bundesagentur für Arbeit.

Datenschutz:

Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf der Webseite des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts unter diesem Link. Auf Wunsch können Sie unter der Adresse Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig eine Papierfassung kostenfrei anfordern.

Dienstpflicht

Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen:  Die Teilnahme an allen Einführungslehrgängen und Arbeitsgemeinschaften gehört zur Dienstpflicht und geht jedem anderen Dienst vor.

Die Tätigkeit bei der Ausbildungsstelle ist Dienstpflicht. Eine Freistellung (sogenannte “Tauchstation”) ist im Ausbildungsplan nicht vorgesehen und dienstpflichtwidrig. Sie wird gegebenenfalls mit der Verrechnung von Erholungsurlaub oder der Kürzung der Unterhaltsbeihilfe geahndet.

Ergänzungsvorbereitungsdienst:

Bei Nichtbestehen der Examensklausuren ist der Ergänzungsvorbereitungsdienst für die Dauer von 4 Monaten in Form einer täglichen Referendararbeitsgemeinschaft bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig nach Beendigung der Wahlstation abzuleisten.

Dienstort für diesen Zeitraum ist Schleswig. Reisekosten werden daher nicht gezahlt. Die Geschäftsstelle der Referendarabteilung hält ein Verzeichnis über kurzfristig zu mietende Unterkünfte bereit.

Unterrichtsplan (Stand November 2022) (PDF, 196KB, Datei ist barrierefrei)

Aktuelle Informationen zum Stand der Ausbildung im Ergänzungsvorbereitungsdienst entnehmen Sie bitte oben unter „Aktuelles“.

Erholungsurlaub:

Der Urlaub ist bis Ende des Referendariats zu nehmen.

Nicht genommener Urlaub verfällt am Ende des Referendariats oder des zulässigen Übertragungszeitraums. Es besteht kein Anspruch auf finanzielle Vergütung des nicht genommenen Urlaubs bei Beendigung des Referendariats.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verlängerung der Übertragbarkeit keine Auswirkung darauf hat, dass der Urlaub nach wie vor bis zum Ende des Referendariats genommen sein muss. Insoweit verbleibt es bei den vorstehenden Hinweisen zum Erholungsurlaub.

Familienstandsänderung:

Bei Anzeige einer Eheschließung wird eine einfache Kopie der Eheurkunde und bei Geburt eines Kindes eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde benötigt.

Fortbildungen

Aktuell gibt es keine Fortbildungsangebote.

Gemeinsames Prüfungsamt

Gemeinsames Prüfungsamt
der Länder Freie und Hansestadt Bremen
Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein
für die Große Juristische Staatsprüfung Hamburg
Dammtorwall 13
20354 Hamburg

Homepage Gemeinsames Prüfungsamt. Hamburg.de

Auf der Homepage des Gemeinsamen Prüfungsamtes können Sie unter dem Bereich "Service" alle Weisungen und Verfügungen zum Prüfungsverfahren und auch die Klausurentermine einsehen.

ACHTUNG!!! Auf den Hinweis des Gemeinsamen Prüfungsamtes für die zweite Staatsprüfung in der Zeit von Januar 2022 bis einschließlich Juni 2022 in der nachfolgenden pdf-Datei wird hingewiesen.
mehr lesen!  (PDF, 105KB, Datei ist barrierefrei)

Job-Ticket

Das Angebot des NAH.SH-Firmenabos besteht im Rahmen des Rechtsreferendariats nicht mehr. Anstelle dessen sind im Sommer 2021 durch den Abschluss von Rahmenvereinbarungen des Landes Schleswig-Holsteins mit verschiedenen Anbietern des ÖPNV andere Angebote getreten wie z.B. das NAH.-SH-Jobticket. Wenn Sie beabsichtigen, das NAH.-SH-Jobticket zu abonnieren, wenden Sie sich an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in Ihrer Dienststelle / Ihres Landgerichts.

Alternativ besteht die Möglichkeit, das HVV-ProfiTicket oder das Jobticket FL/SL zu abonnieren. Bei Fragen zu diesen Ticket-Angeboten wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Landgericht!

Schreiben des Finanzministeriums (Stand August 2021) zum Thema Mitarbeiterinformation über das Job-Ticket (PDF, 329KB, Datei ist barrierefrei)

Referendarrat

Referendarrat bei dem Präsidenten des
Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
Landgericht Kiel
Harmsstr. 90 – 101
24114 Kiel

Vorstandsmitglieder des Referendarrates 2023/2024 sind:
Moira Boennen (Vorsitzende), Johanna Woiwod (stellv. Vorsitzende), Werner Van Laack (stellv. Vorsitzender)

E-Mail: vorsitz@referendarrat-sh.de

E-Mail: info@referendarrat-sh.de

Referendarrat Schleswig-Holstein

Der Referendarrat bietet auf seiner Homepage mehrere Informationsschreiben an, für deren Inhalt ausschließlich der Referendarrat verantwortlich ist.


Praktische Hinweise zum Studienaufenthalt in Speyer

Bitte klicken Sie hier:  (PDF, 109KB, Datei ist barrierefrei)

Ein dreimonatiges Ergänzungsstudium an der Verwaltungshochschule in Speyer kann auch in der Wahlstation oder Rechtsanwaltstation abgeleistet werden, sofern die Teilnahme an dem Modul "Rechtsberatung" erfolgt.

Überweisungsantrag für ein dreimonatiges Ergänzungsstudium an der Verwaltungshochschule in Speyer erhalten Sie hier! (PDF, 4KB, Datei ist barrierefrei)


Sonderurlaub:

Sonderurlaub wird zu Promotionszwecken und zur Teilnahme an Referendarfahrten bewilligt.

Sonderurlaub aus anderen Anlässen kann entsprechend der SUVO (Landesverordnung über die Bewilligung von Urlaub aus anderen Anlässen für die Beamtinnen und Beamten) beantragt werden.


Verbesserungsversuch 2. Juristisches Staatsexamen:
Sie beabsichtigen einen Verbesserungsversuch? Mit Bestehen der 2. Juristischen Staatsprüfung sind Sie aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Schleswig-Holstein ausgeschieden. Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts ist nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an das Gemeinsame Prüfungsamt Hamburg. Weitere Informationen erhalten Sie dort (Kontakt s.o.).

Urlaub:

Siehe Erholungsurlaub

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