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Thema : Pflege

Pflege durch Angehörige 


Sie kommen alleine nicht mehr zurecht, haben aber Angehörige, die die Pflege übernehmen wollen? Auch dafür gibt es Unterstützung.

Letzte Aktualisierung: 17.01.2024

Eine junge Frau mit kurzen blonden Haaren, braunem Rollkragenpullvover und dunkler Jacke legt den Arm um einen älteren Herren mit brauner Kappe, Brille und dunkler Jacke.
Vater und fürsorgliche Tochter

Wenn Ihre Angehörigen und Sie sich dazu entschlossen haben, keine professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, werden Sie trotzdem nicht allein gelassen. Denn Pflege ist eine anspruchsvolle und anstrengende Aufgabe, die für beide Seiten belastend sein kann. Darum gibt es spezielle Pflegekurse für Angehörige.

Hilfreich ist die Broschüre „Pflegen zu Hause – Ratgeber für die häusliche Pflege" des Bundesgesundheitsministeriums. Darin finden Sie ganz konkrete Hinweise zur Vorbereitung der Pflegesituation zu Hause und zur praktischen Umsetzung wie beispielsweise Einrichtung des Pflegezimmers oder richtige Hilfestellung (heben, tragen, bewegen). Auch Informationen zu rechtlichen und finanziellen Aspekten der Pflege durch Angehörige sind in der Broschüre verständlich und praxisnah aufbereitet.

Broschüre "Informationen für die häusliche Pflege" herunterladen

Beratungsangebot für Angehörige in der Pflege

Pflegegeld

Sie können bei Pflegebedürftigkeit selbst entscheiden, von wem Sie gepflegt werden möchten. Haben Sie einen Pflegegrad, leben zu Hause und es kümmert sich jemand aus Ihrem Umfeld um Sie, zum Beispiel ein Angehöriger oder Nachbar, erhalten Sie Pflegegeld von der Pflegekasse.

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflegegeld - 316 Euro 545 Euro 728 Euro 901 Euro

Das Pflegegeld wird mit dem Pflegegrad beantragt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie damit die häusliche Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung sicherstellen. Sie können das Pflegegeld an die Personen weitergeben, die Sie versorgen und betreuen.

Wenn eine Versorgung durch Angehörige oder Nachbarn doch nicht ausreicht, können Sie zusätzlich auch für einzelne Leistungen (zum Beispiel das wöchentliche Bad) einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Eine Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen ist möglich.

Zu den Kindern ziehen

Wenn Sie dauerhaft Pflege oder Unterstützung benötigen, kann der Umzug zu den Kindern oder in die Nähe der Kinder eine Lösung sein. Dieser Schritt sollte wohlüberlegt sein, denn ein Wechsel der Umgebung und insbesondere ein Zusammenziehen ist mit Veränderungen, Kompromissen und sicher auch Einschränkungen verbunden. Sprechen Sie vorher gemeinsam offen darüber, was beiden Seiten im Zusammenleben wichtig ist. Was kann man gemeinschaftlich machen und wo braucht man seine Privatsphäre? Wie kann man die unterschiedlichen Tagesabläufe miteinander vereinbaren? Welche Räumlichkeiten eignen sich? Sind Umbaumaßnahmen nötig? Am besten überlegen Sie sich gemeinsam Antworten auf diese Fragen, damit das Zusammenleben gut startet.

Wenn Sie eine Pflegestufe haben, können Sie für erforderliche Anpassungsmaßnahmen einen Antrag auf einen Zuschuss bei Ihrer Pflegekasse stellen. Bei der Auswahl der Maßnahmen, die für Sie sinnvoll sind, beraten Sie Ihre Pflegekasse oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Pflegestützpunkts.

Pflegekurse für Angehörige

Wenn Mutter oder Vater pflegebedürftig werden, übernimmt häufig die Tochter oder der Sohn die Pflege. Doch Pflege ist keine leichte Aufgabe und kann Pflegende und Pflegebedürftige emotional und körperlich stark fordern. Deshalb gibt es spezielle Kurse für pflegende Angehörige. Dort erhalten Sie fachliche Informationen zu verschiedenen Pflegethemen, praktische Anleitungen, aber auch Beratung und Unterstützung sowie Hilfestellung für den Umgang mit körperlicher und emotionaler Belastung.Pflegekurse werden von verschiedenen Stellen angeboten. Sie können sich auch direkt an Ihre Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse) wenden. Dort erfahren Sie, welche Kosten die Kasse übernimmt und wo in Ihrer Nähe ein Pflegekurs für Angehörige angeboten wird.

Austausch mit anderen

Um sich untereinander auszutauschen und zu unterstützen, haben Angehörige zahlreiche Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige gegründet.

Zu den Selbsthilfegruppen in Schleswig-Holstein

Pflegekurse am UKSH

Um Sie bei der häuslichen Pflege zu unterstützen, bietet das Patienteninformationszentrum am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) Kurse für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende an. Die Kurse finden sowohl am Campus in Kiel als auch in Lübeck statt und widmen sich allgemeinen Grundlagen sowie spezielle Pflegehandlungen.

Diese Kurse werden in Zusammenarbeit mit der UKSH Akademie, der Universität Bielefeld und den Pflegekassen von AOK NordWest und DAK durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von der Krankenkassenzugehörigkeit.

Weitere Informationen und Termine

Austausch mit anderen

Um sich untereinander auszutauschen und zu unterstützen, haben Angehörige zahlreiche Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige gegründet.

Zu den Selbsthilfegruppen in Schleswig-Holstein

Pflegezeit und Familienpflegezeit

Wenn Sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu Hause pflegen, haben Sie einen Anspruch darauf, bis zu sechs Monate teilweise oder ganz aus dem Job auszusteigen („Pflegezeit“). Sie werden dann von Ihrem Arbeitgeber freigestellt, bleiben sozialversichert, erhalten aber keine Bezahlung. Dieser Anspruch besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten.

Schließlich gibt es die „Familienpflegezeit“. Sie ist eine besondere Form der Teilzeitarbeit. Bis zu zwei Jahre lang können Arbeitnehmer – das Einverständnis des Arbeitgebers vorausgesetzt – zur Pflege eines nahen Angehörigen die Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche verkürzen. Ein Anspruch besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten. In jedem Fall sollten Sie gleich Ihren Arbeitgeber informieren und mit ihm die Einzelheiten besprechen. Beschäftigte in Pflege- oder Familienpflegezeit können ein zinsloses Darlehen zur besseren Absicherung des Lebensunterhalts beantragen. Der Antrag ist an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu richten.

Formulare und Merkblätter des Bundes finden Sie auf der Internetseite Wege zur Pflege.

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld

Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, können Sie als Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die notwendige Pflege Ihres Angehörigen zu organisieren. Sie können für diese Zeit Pflegeunterstützungsgeld erhalten in Höhe von 90% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Dieses Pflegeunterstützungsgeld sollten Sie möglichst schnell bei der Pflegekasse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen beantragen.

Ersatzpflege (Verhinderungspflege)

Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, heißt das nicht, dass Sie nun etwa keinen Urlaub mehr machen können. Diesen sollten Sie für sich immer einplanen, denn Pflege ist anstrengend. Es gibt die Möglichkeit, sich für einen begrenzten Zeitraum zu entlasten: die Ersatzpflege bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Person – auch Verhinderungspflege genannt.

Für die Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse für bis zu sechs Wochen im Jahr bis zu 1.612 Euro der entstehenden notwendigen Aufwendungen. Sie können diese Leistungen in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen bereits mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben. Zusätzlich ist es möglich, auch die Hälfte des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege für Verhinderungspflege zu verwenden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder den Pflegestützpunkten.

Kurzzeitpflege

Eine andere Möglichkeit ist die kurzfristige Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung. Kurzzeitpflege hilft beispielsweise in Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche Pflege nicht möglich ist. Kurzzeitpflege kann auch eine Lösung sein, wenn beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt ein Pflegebedarf auftritt und Sie die Pflege erst noch organisieren müssen.

Sie erhalten dafür bis zu acht Wochen im Jahr.

Die Pflegekassen übernehmen einen Teil der Kosten. Dafür stehen in allen Pflegegraden bis zu 1.612 Euro zur Verfügung. Leistungen der Kurzzeitpflege müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen. Ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen vorliegen und auf welche Leistungen Sie zurückgreifen können, können Sie bei Ihrer Pflegekasse oder dem örtlichen Pflegestützpunkt erfragen.

Tagespflege

Eine gute Ergänzung zur häuslichen Pflege ist die Tagespflege. – Etwa wenn Sie als pflegender Angehöriger berufstätig sind oder auch, damit Sie ein wenig Freiraum für sich haben und eigene Angelegenheiten erledigen können. In Tagespflegeeinrichtungen wird eine stunden- oder auch tageweise Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen angeboten. Das bedeutet beispielsweise Begegnungen mit anderen, gemeinsame Mahlzeiten, Aktivitäten wie Spiele, Musik, Gespräche, Bewegungsübungen, Spaziergänge und Ruhepausen.

Zum Tagespflegeangebot gehört, dass der pflegebedürftige Angehörige zu Hause abgeholt und auch wieder zurück gebracht wird. Bei Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten der Tagespflege.

Pflegeangebote finden

Hier können Sie nach Angeboten für Kurzzeitpflege oder Tagespflege in Ihrer Nähe suchen:

Zum Pflegeheimnavigator (AOK)

Zum Pflegefinder (BKK)

Zum Pflegekompass (Knappschaft)

Zum Pflegelotsen (vdek)

Zu all diesen Themen erhalten Sie kostenlose Informationen bei Ihrer Pflegekasse oder den Pflegestützpunkten.

Zu den Pflegestützpunkten in Schleswig-Holstein

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