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Landesregierung stellt Haushaltsentwurf 2024 vor

Ministerpräsident Daniel Günther: „Wir investieren in die Zukunft Schleswig-Holsteins, mildern die Krisenfolgen und konsolidieren den Haushalt“, Finanzministerin Monika Heinold: „Wir nutzen auch in Krisenjahren das Entwicklungspotential des Landes“

Letzte Aktualisierung: 12.12.2023

Das Kabinett hat heute (12. Dezember 2023) auf Vorschlag von Finanzministerin Heinold den Haushaltsentwurf 2024 beschlossen. Dabei hat sich die Landesregierung auf ein umfassendes Maßnahmenpaket verständigt. Dieses besteht aus der Nutzung von Rücklagen, Sondervermögen und Konjunktur- wie Notkrediten sowie aus der Begrenzung von Personalausgaben und Sparmaßnahmen in den Ressorts.

Ministerpräsident Daniel Günther betonte: "Die multiplen Krisen dieser Zeit bringen große Herausforderungen mit sich, gerade auch finanzielle. Unsere Koalition stellt sich diesen Herausforderungen und wird ihrer Verantwortung gerecht. Diese schwierige Aufgabe bewältigen wir gemeinsam und einvernehmlich. Für den Haushalt 2024 haben wir mit unterschiedlichen Maßnahmen Lösungen gefunden, mit denen wir der finanziellen Situation Rechnung tragen: Wir investieren, wir mildern die Krisenfolgen und wir konsolidieren den Haushalt."

Finanzministerin Monika Heinold sagte: "Der Haushalt 2024 ist der schwierigste, den ich bisher auf den Weg gebracht habe. Die Jahre der Krisen hinterlassen ihre Spuren. Verantwortungsvolles Regieren in stürmischen Zeiten heißt, klare Entscheidungen zu treffen. Dieses haben wir heute gemacht. Unser Ziel ist es, auch weiterhin eine nachhaltige Entwicklung des Landes zu ermöglichen. Mit Investitionen in Bildung, soziale wie innere Sicherheit, Klimaschutz, Digitalisierung und Mobilität. Angesichts der Haushaltslage enthält der Haushalt aber auch unvermeidbare Kürzungen."

Rahmendaten des Haushaltsentwurfs 2024

 Die bereinigten Einnahmen steigen gegenüber dem Soll des Jahres 2023 um 1,6 Prozent und betragen insgesamt 16,0 Milliarden Euro. Dabei bewegen sich die für 2024 prognostizierten Einnahmen aus Steuern (inklusive Finanzkraftausgleich, Bundesergänzungszuweisung und Kfz-Steuerkompensation) mit rund 12.994,8 Millionen Euro in etwa auf dem Niveau des Jahres 2022 mit 12.946,3 Millionen Euro.

 Die bereinigten Ausgaben steigen um 1,2 Prozent und betragen rund 16,9 Milliarden Euro. Die Differenz zu den bereinigten Einnahmen beträgt 886,9 Millionen Euro und wird durch Kredite und Rücklagen gedeckt.

 Die geplante Entnahme aus Rücklagen beträgt 111,8 Millionen Euro. Die geplante Nettokreditaufnahme beträgt 775,1 Millionen Euro, davon sind rund 643,6 Millionen Euro Notkredit. Der Abstand zur Verfassungsgrenze (nach Stabilitätsratregel) beträgt rund 9,9 Millionen Euro.

Eingeplant sind 37,8 Millionen Euro Mindereinnahmen für steuerrechtliche Änderungen und rund 20,4 Millionen Euro Mehreinnahmen aus der Bundesbeteiligung am Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst.

Krisenbedingte Mehrausgaben und allgemeine Kostensteigerungen

 Die anhaltenden Krisen wirken sich nachhaltig aus. Dieses ist auch im Haushaltsentwurf 2024 deutlich zu spüren. Neben krisenbedingten Mehrausgaben, die wir auch 2024 mit Notkrediten finanzieren wollen, gibt es durch die stark veränderten Rahmenbedingungen weiteren Handlungsbedarf.

Steuerliche und andere Entlastungspakete wie das Wohngeld und das Deutschlandticket, die in früheren Jahren nicht Teil der Finanzplanung waren, müssen nun finanziert werden. Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz kommen ebenso hinzu wie hohe inflationsbedingte Kosten. Das betrifft insbesondere die Bereiche Bau und Bewirtschaften, Personal- und Sozialausgaben.

Zudem hält der Zugang von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geflüchteten aus der Ukraine im Bereich Migration und Flucht weiter an. Infolgedessen werden in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden die Kapazitäten in Landesunterkünften aufgestockt. Für den Bereich Migration und Flucht sind rund 300 Millionen Euro im Einzelplan des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung und rund 40 Millionen Euro für Unterkünfte im Einzelplan Bau eingeplant. Dabei sind die Ausgaben noch nicht vollständig abgebildet, da der Aufbau und die Bewirtschaftung zusätzlicher Plätze erst mit der Nachschiebeliste im Haushalt bedarfsgerecht angepasst werden. Weitere rund 35 Millionen Euro für die Herrichtung kommunaler Unterkünfte sind im Innenministerium veranschlagt. Weitere Kosten fallen im Bildungsbereich an.

 Die Bundeszuschüsse für Migration und Flucht in Höhe von rund 50 Millionen Euro sind als Einnahmen – in Teilen in der Summe der Umsatzsteuer – im Haushaltsentwurf enthalten.

 Die Zinsausgaben steigen von 480,7 Millionen Euro (Haushalt 2023) auf 631,5 Millionen Euro. Die Gesamtverschuldung des Landes betrug am 30. September 2023 rund 32,2 Milliarden Euro. Die planmäßige Tilgung der Notkredite beginnt im Jahr 2024 mit 30 Millionen Euro.

 Notkredite sind auf Grundlage des Beschlusses des Landtages bisher in Höhe von rund 643,6 Millionen Euro eingeplant. Davon sind rund 137 Millionen Euro für Northvolt und rund 85 Millionen Euro für die im Rahmen der Corona-Pandemie zugesagte Stärkung der Infrastruktur. Weitere Mittel aus dem Notkredit sind insbesondere für folgende Bereiche vorgesehen:

  • für Cybersicherheit, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz rund 25 Millionen Euro,
  • im Bereich des Innenministeriums rund 109 Millionen Euro für Wohngeld und Herrichtung von kommunalen Unterkünften,
  • im Bereich des Bildungsministeriums rund 39 Millionen Euro für Personalausgaben für Lehrkräfte und Studienleitungen sowie krisenbedingte Mehrkosten im Hochschulbetrieb,
  • im Bereich des Sozialministeriums rund 166 Millionen Euro Ausgaben für Eingliederungshilfe und Sozialhilfe, Qualitätsmanagement in der Jugendhilfe, Traumapädagogik und soziale Ermäßigungen im Kita Bereich, Bewältigung von humanitären Aufgaben – Ukraine, Unterstützung Jugendhilfe, unbegleitete minderjährige Geflüchtete und Ehrenamtskoordinierung, Entschädigungen für Berufsausübungsverbote und Unterstützung von Kommunen und
  • für krisenbedingte Mehrkosten bei Neu- und Erweiterungsbauten, Hochbaumaßnahmen und Miet- und Bewirtschaftungskosten von Liegenschaften insgesamt rund 83 Millionen Euro.

Schließen der Haushaltslücke

Mit dem Haushaltsentwurf 2024 musste eine Lücke von rund 500 Millionen Euro geschlossen werden. Dazu hat sich die Landesregierung auf folgende Maßnahmen verständigt:

Die ursprünglich geplante Zuführung von Finanzmitteln an den Einzelplan 16 (IMPULS) in Höhe von rund 192 Millionen Euro entfällt. Die für 2024 geplanten Infrastrukturmaßnahmen werden aus dem bestehenden Sondervermögen finanziert sowie aus Notkreditmitteln in Höhe von rund 85 Millionen Euro. Das Sondervermögen IMPULS hatte am 15. November 2023 einen Stand von rund 1,75 Milliarden Euro. Davon fallen in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts Ende 2023 rund 485,5 Millionen Euro weg.

Der Haushaltsentwurf 2024 sieht Rücklagenentnahmen in Höhe von insgesamt 111,8 Millionen Euro vor. So wird beispielsweise die Rücklage für Digitalisierung in Höhe von rund 39 Millionen Euro zur Finanzierung des Digitalisierungsbudgets eingesetzt.

Die Entnahme aus dem Versorgungsfonds zur Begrenzung der Versorgungsausgaben beträgt rund 36 Millionen Euro. Für die gesetzliche verankerte Zuführung für neu eingestelltes Personal sind 9,9 Millionen Euro eingeplant. Darüber hinaus wird eine allgemeine Zuführung zum Sondervermögen in dem Haushaltsjahr 2024 ausgesetzt. Das entlastet den Haushalt um rund 79 Millionen Euro. Der im Versorgungsfondsgesetz geforderte reale Werterhalt des Versorgungsfonds ist weiterhin gesichert.

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs wird im Jahr 2024 eine Teilabrechnung in Höhe von 54 Millionen Euro zugunsten des Landeshaushalts erfolgen, die sich aufgrund von Steuermindereinnahmen und somit zu viel geleisteten Zuweisungen an die Kommunen im Abrechnungsjahr 2023 ergibt.

Die Zinsausgaben können gegenüber den Eckwerten um rund 19,2 Millionen Euro gesenkt werden.

Alle Ressorts haben verantwortungsvoll dazu beigetragen, dass der Haushalt verfassungskonform aufgestellt werden kann. Neben den großen Konsolidierungsblöcken hat sich die Landesregierung unter anderem auf folgende Maßnahmen verständigt:

  • Der Investitionszuschuss für den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) für die Erhaltung von Landesstraßen und das Radwegeprogramm wird ab dem Jahr 2024 um 12 Millionen Euro gekürzt. Die Kürzungen im Bereich Mobilität finden dabei ausgewogen im bisherigen Verhältnis Straße/Rad statt. Der Betriebskostenzuschuss für den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) sinkt ab dem Jahr 2024 um 3 Millionen Euro.
  • Im Programm Städtebauförderung werden die vorgesehenen Mittel des Landes um 935.000 Euro gekürzt. Das Programm Flächenmanagement wird um 8,7 Millionen Euro gekürzt. Die Beratungsleistungen für die Kommunen werden weiterhin erbracht.
  • Wirtschaftsförderprogramme des Landes werden um 2,4 Millionen Euro reduziert.
  • Der Versorgungssicherungsfonds wird um rund 2,8 Millionen Euro reduziert.
  • Der Extremkostenzuschuss für das UKSH wird ab 2024 um 7 Millionen Euro abgesenkt. Die Landesregierung folgt damit einer Empfehlung des Landesrechnungshofs.
  • Die Hochschulen werden sich 2024 mit einem Beitrag von 1 Million Euro am Konsolidierungsbeitrag beteiligen, sodass die Erhöhung der Grundfinanzierung in 2024 im Saldo 4 Millionen Euro beträgt.
  • Der Konsolidierungsbetrag im Bereich Landwirtschaft liegt bei rund 2,3 Millionen Euro, hierunter fallen unter anderem Mittel in Höhe von 775.000 Euro für regionale Wertschöpfung und Absatzförderung sowie Mittel in Höhe von 475.000 Euro für die ländliche Entwicklung und den Forstbereich.
  • In den Bereichen Naturschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft sowie Bodenschutz und Altlasten wurden Haushaltsmittel in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro reduziert.
  • Kürzungen gibt es zudem in den Bereichen Geschäftsbedarf, Dienstreisen und Sachmittel und bei Zuschussprogrammen in verschiedenen Häusern.
  • Noch nicht begonnene Maßnahmen werden in Teilen nicht umgesetzt. Betroffen davon ist das digitale Haus der Landesgeschichte, da der künftige Betrieb derzeit nicht sichergestellt werden kann.

Ministerpräsident Daniel Günther erklärte: "Die Ressorts haben im Schulterschluss und mit großem Verantwortungsbewusstsein die Aufgabe gelöst, einen verfassungskonformen Haushalt aufzustellen. Wir sind bei den Einsparungen behutsam und mit Augenmaß vorgegangen. Trotzdem bedeuten sie schwierige Einschnitte, die einzelne Bereiche vor große Herausforderungen stellen. Wir werden diese Krisenjahre gemeinsam meistern – jetzt gilt es für uns alle, anzupacken."

 Die Bereiche Kindertagesstätten und Schule sind in der Ausgabe stark wachsende Bereiche. Hier gibt es keine Mittelreduzierung, aber einen Beitrag zur Begrenzung der steigenden Kosten. 

Kindertagesstätten: Die Förderung im Bereich der Kindertagesstätten steigt in 2024 um 96 Millionen Euro auf rund 697 Millionen Euro (rund 16 Prozent). Dabei ist rechnerisch bereits berücksichtigt, dass die Größe der Hortgruppen (Schulkinderbetreuung im Rahmen des Kindertagesförderungsgesetzes) zum 1. April 2024 von 20 auf 25 Kinder pro Gruppe erhöht werden soll. Die volle Jahreswirkung der Entlastung für den Haushalt beträgt 6 Millionen Euro.

Schulen: Für das kommende Schuljahr steigen im Haushaltsentwurf 2024 die Lehrkräfte-Stellen um 419 Stellen inkl. Lehramtsreferendarinnen und -referendare und DaZ-Lehrkräfte. Damit reagieren wir auf gestiegene Schülerzahlen – unter anderem durch den Zuzug von Geflüchteten. Ab dem 1. August 2024 wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den DaZ-Klassen von 16 auf 18 erhöht und die Unterrichtsversorgung von zuletzt 102 Prozent auf 100 Prozent reduziert.

Finanzministerin Monika Heinold betonte: "Mit diesen in Teilen sehr schmerzhaften Maßnahmen gelingt es, für 2024 einen verfassungskonformen Haushalt aufzustellen. Aber wir sind noch nicht über den Berg, denn wir setzen auch 2024 Kredite durch den Notlagenbeschluss ein, die nicht dauerhaft zur Verfügung stehen." Um weitere Härten zu vermeiden, enthält der Haushaltsentwurf zudem eine globale Minderausgabe von rund 42,5 Millionen Euro, die im Vollzug erwirtschaftet werden muss. "Angesichts der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre ist dies vertretbar."

Die Personalausgaben steigen von 5,2 Milliarden Euro in 2023 auf 5,5 Milliarden Euro im Haushaltsentwurf 2024. Die Personalbudgets sind eng begrenzt und müssen in Eigenverantwortung der Häuser eingehalten werden. Dazu können Personalbewirtschaftungsmaßnahmen notwendig sein. Für Tariferhöhungen, Besoldungs- und Versorgungsanpassungen sowie Vorsorgen für Schwankungen beim Lehrkräftebudget, für Mehrausgaben durch Höhergruppierungen von Servicekräften im Bereich der Justiz und für Mehrausgaben bei der Beihilfe sind rund 321 Millionen Euro eingeplant.

Das Tarifergebnis und die Übernahme der Besoldung führen in 2023 und 2024 zu Ausgaben in Höhe von rund 290 Millionen Euro. Hinzu kommen rund 10 Millionen Euro für einen Sonderbetrag für Beamt*innen pro Kind in Höhe von 250 Euro für 2023, um die verfassungsgemäße Alimentation sicherzustellen. Mit dem Haushaltsentwurf 2024 werden von diesen rund 300 Millionen Euro rund 210 Millionen Euro gedeckt. Weitere 90 Millionen Euro können aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus 2023 eingesetzt werden.

Die Anzahl der Stellen und Planstellen (ohne Wirtschaftsbetriebe) steigt mit dem Haushaltsentwurf 2024 um 545 Stellen und Planstellen auf 54.439. Darunter sind für Lehrkräfte (419 inkl. Lehramtsreferendarinnen und -referendare und DaZ-Lehrkräfte), für den Ausbau der Flüchtlingsunterkünfte (33) und für die Stärkung der Justiz (48) Stellen und Planstellen eingeplant. Zudem werden insbesondere Stellen bewilligt, die fremdfinanziert sind, beispielsweise 13 gebührenfinanzierte Planstellen für Genehmigungen von Windanlagen.

In der Nachschiebeliste werden darüber hinaus 33 Stellen bei der Polizei für Anwärter*innen berücksichtigt, die für die zweite Einsatzhundertschaft vorgesehen sind.

Trotz aller Sparmaßnahmen investiert die Landesregierung unter anderem in die nachhaltige Entwicklung des Landes und in die Umsetzung der Klimaziele. Rund 1,9 Milliarden Euro sind für Investitionen eingeplant. Damit beträgt die Investitionsquote 11,4 Prozent und steigt im Vergleich zum Vorjahr – 2023 lag sie bei 10,5 Prozent.

Ministerpräsident Günther sagte dazu: "Die Landesregierung geht die Herausforderungen der derzeitigen Krisenjahre verantwortungsvoll, behutsam und nachhaltig an. Das heißt, dass wir Sparmaßnahmen umsetzen und gleichzeitig die bestehenden Handlungsspielräume nutzen, damit unser Land sein Potential ausschöpfen kann. Wir investieren weiterhin in die Zukunftsfähigkeit Schleswig-Holsteins und ebnen den Weg für den notwendigen Transformationsprozess hin zum klimaneutralen Industrieland bis 2040. Schwarz-Grün hat mit dem Haushalt die Segel für die Zukunft gesetzt. Auch durch die zukünftigen, vermutlich nicht minder schwierigen Zeiten werden wir unser Land sicher navigieren."

Finanzministerin Heinold erklärte abschließend: "Der Landesregierung ist bewusst, dass die Herausforderungen der künftigen Jahre groß sind. Aus heutiger Sicht muss davon ausgegangen werden, dass in den kommenden Jahren weitere Konsolidierungsmaßnahmen unvermeidbar sind. Das Defizit in der künftigen Finanzplanung ist nach wie vor sehr hoch. Der Haushaltsentwurf 2024 ist eine Antwort in Krisenzeiten, in denen es richtig ist, schrittweise die notwendigen Entscheidungen zu treffen, um uns auf die neue Zeit einzustellen. Dabei gilt es, das Entwicklungspotential des Landes zu nutzen und die Daseinsvorsorge zu sichern - in Verantwortung für unser Land."

Haushaltsdaten 2024 (PDF, 160KB, Datei ist barrierefrei)

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