Navigation und Service

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Landesregierung informiert bei Amtsvorstehertagung des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages über die Wärmewende


Energie-Staatssekretär Joschka Knuth „Die Energiewende und die Wärmewende gehen Hand in Hand – jeder kann seinen Beitrag leisten“

Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

KIEL/MOLFSEE. Bei der Amtsvorstehertagung des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetags berichtete Energiestaatssekretär Joschka Knuth zum Thema Wärmeplanung. Im Fokus standen dabei Maßnahmen, mit denen das Land die Kommunen bei der Umsetzung der Wärmewende unterstützt und wie das Wärmeplanungsgesetzes im Land umgesetzt wird. Besonders hervor hob Knuth dabei das neue Bürgschaftsprogramm Wärmenetze, mit dem Kommunen und Firmen leichter an Kredite für diese Infrastrukturaufgabe kommen. „Die Energiewende und die Wärmewende gehen Hand in Hand – jeder kann seinen Beitrag leisten. Wir als Land wollen die Wärmewende gemeinsam mit dem Kommunen gestalten.“ Bei der Amtsvorstehertagung in Molfsee waren mehr als hundert leitende Verwaltungsbeamte, Amtsdirektorinnen und -vorsteher versammelt.

„Für den Aus- und Umbau der Wärmenetze wird in den kommenden Jahren ein erheblicher Investitionsbedarf in Schleswig-Holstein erwartet. Mit dem Bürgschaftsprogramm Wärmenetze übernimmt das Land Bürgschaften und Garantien für Kommunen, Stadtwerke und Unternehmen von bis zu zwei Milliarden Euro, damit sie in Wärmenetze investieren, die aus Erneuerbaren Energien gespeist werden,“ erklärte Joschka Knuth. „Die Wärmewende ist eine große Kraftanstrengung aller Akteurinnen und Akteure und wir brauchen sie für den Klimaschutz. Mit dem Programm unterstützen wir konkret bei der Realisierung von Projekten.“

Wärmewende

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes zeichnet eine gesetzliche „Roadmap“ für die Wärmewende vor Ort. Mit dem Gesetz wurde aber auch eine Verpflichtung zur Erstellung kommunaler Wärmepläne formuliert: Gemeinden, die noch keiner landesrechtlichen Regelung unterliegen, sollen die kommunale Wärmeplanung angehen und bis spätestens 30. Juni 2026 (oder 30. Juni 2028) die Wärmepläne aufstellen. Die Landesregierung wird zeitnah als eine der ersten Landesregierungen ihren Gesetzentwurf zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes vorlegen.

„Um bei der komplexen Umsetzung der neuen Bundesgesetze zu helfen, stellen wir zur Unterstützung der Kommunen derzeit ein Wärmekompetenzzentrum auf die Beine,“ ergänzte Knuth. „Wir wollen ein möglichst niederschwelliges und unbürokratisches Verfahren bei der Wärmeplanung ermöglichen. Ämter, Kreise und Gemeinden sollen zudem möglichst flexibel gemeinsame Wärmepläne erstellen dürfen.“

Energiewende- und Klimaschutzgesetz

Mit der aktuellen Überarbeitung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) sollen unter anderem die Vorgaben des WPG in Landesrecht überführt werden.

Mit dem EWKG setzt Schleswig-Holstein als eines der ersten Länder nicht nur das Wärmeplanungsgesetz, sondern auch das Klimaanpassungsgesetz und das Energieeffizienzgesetz in Landesrecht um.

Das Land unterstützt die Wärmewende durch weitere Maßnahmen: Bis zu eine Million Euro stehen über die Förderung für nachhaltige Wärmeversorgungssysteme pro Wärmenetz zur Verfügung.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Carolin Wahnbaeck, Jonas Hippel, Martina Gremler | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mekun.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mekun.schleswig-holstein.de

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen