Im Einzelnen handelt es sich hierbei um
- Impfgeschädigte nach dem Infektionsschutzgesetz
- ehemalige politische Häftlinge nach dem Häftlingshilfegesetz
- Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz mehr dazu hier
- Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen und Verwaltungsentscheidungen in der ehemaligen DDR nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz) mehr dazu hier
- Zivildienstleistende nach dem Zivildienstgesetz (Zivildienst z.Zt. ausgesetzt)
Die gesundheitliche und wirtschaftliche Versorgung ist durch ein komplexes System von einzelnen Leistungen sichergestellt; so zum Beispiel durch
- Heil- und Krankenbehandlung, Versehrtenleibesübungen, Badekuren, orthopädische Versorgung, Rehabilitationsmaßnahmen und anderes mehr
- Beschädigtenrenten in Form von Grundrenten, Ausgleichsrenten, Berufsschadensausgleich, Pflegezulagen und anderes mehr
- Witwen-/Witwerrenten als Grundrenten, Ausgleichsrenten und Schadensausgleich
- Grundrenten und Ausgleichsrenten für Waisen
- Beihilfen für Witwen, Witwer und Waisen
- Elternrenten, Elternteilrenten
-
vielfältige ergänzende Einzelhilfen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge, wie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Hilfen in besonderen Lebenslagen, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (soweit der Lebensunterhalt aus den sonstigen Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts, eigenem einzusetzenden Einkommen oder Vermögen nicht bestritten werden kann), Krankenhilfe, Hilfe zur Pflege, Erholungshilfe und anderes mehr
Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz werden seit Ende 2014 nicht mehr durch das Landesamt erbracht; bitte wenden Sie sich an das
- Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Soziales Entschädigungsrecht -
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf
Hotline: 0800-7241428
Direkte Ansprechpartner finden Sie hier.
Rückwirkende Erhöhung der Leistungen für Hinterbliebene
Durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 19.12.2019 sind die Grundrenten für Hinterbliebene (§ 46 BVG) und das Bestattungsgeld (§ 36 Absatz 6 BVGBVG) rückwirkend zum 01.07.2018 erhöht worden.
Bei Betroffenen, die aktuell laufende Leistungen erhalten, werden diese Leistungen zum 01.07.2020 automatisch angepasst und erhöht.
Betroffene, deren Verfahren abgeschlossen bzw. laufende Leistungen in den vergangenen 2 Jahren bereits eingestellt wurden, müssen zur Prüfung, ob ihnen aufgrund der rückwirkenden Erhöhung Leistungen zustehen, einen neuen Antrag stellen.