Nach § 4 OEG richtet sich die Zuständigkeit seit dem 20.12.2019 nicht mehr nach dem Tatort, sondern dem Wohnort des Opfers.
Bis zum 19.12.2019 eingegangene und noch nicht abgeschlossene Anträge werden zum 30.06.2020 an die zuständigen Behörden abgegeben, die Betroffenen werden schriftlich informiert.
Für Personen, die bereits Leistungen erhalten, wird der Wechsel der Zuständigkeit zum 31.12.2020 erfolgen, auch insoweit werden die Betroffenen informiert.
Kontaktpersonen
Landesamt für soziale Dienste
Dienstsitz Lübeck
Große Burgstraße
4
23552 Lübeck
Telefon: 0451 1406-253
Telefax: 0451 1406-499
E-Mail:
ser.hl@lasd.landsh.de
Die Beratung vor Ort erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
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