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Schleswig-Holstein bringt Änderung des Landesplanungsgesetzes auf den Weg

Letzte Aktualisierung: 20.02.2024

KIEL. Das Kabinett hat heute (20. Februar) dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes in zweiter Befassung zugestimmt. Mit der Änderung soll das schleswig-holsteinische Gesetz über die Landesplanung an Neuerungen im Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) angepasst werden. Damit sollen vor allem einzelne Verfahren vereinfacht und beschleunigt sowie weiter digitalisiert werden. Außerdem sollen diverse Doppelungen zum Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes gestrichen werden, sodass nur solche Regelungen im Landesplanungsgesetz enthalten sind, mit denen vom ROG abgewichen wird.

Im Anschluss an die erste Kabinettsbefassung im November 2023 waren die Verbände und die Mitglieder des Landesplanungsrates beteiligt worden. Infolge der Anhörung wurden einige - vor allem redaktionelle Änderungsvorschläge – übernommen. Im Wesentlichen ist der Gesetzentwurf aber unverändert geblieben.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur sogenannten Gemeindeöffnungsklausel, so Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack: "Unser Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Gemeindeöffnungsklausel mit der Regionalplanung Windenergie in Einklang zu bringen. Aus Sicht der Landesregierung ist eine Verlässlichkeit bei der Windplanung wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz in der Bevölkerung. Diese Verlässlichkeit bedeutet unter anderem, dass wir grundlegende Kriterien unserer Windplanung, vor allem die Abstandsregelungen zur Wohnbebauung, in allen Bereichen beibehalten wollen."

Mit der sogenannten Gemeindeöffnungsklausel hatte der Bundesgesetzgeber im vergangenen Jahr eine Regelung getroffen, die bewirkt, dass Gemeinden Windenergiegebiete mit Hilfe von Zielabweichungsverfahren in der Bauleitplanung ausweisen können. Solchen Zielabweichungsverfahren soll demnach immer dann stattgegeben werden, wenn der Raumordnungsplan an der geplanten Stelle kein Gebiet für Nutzungen festlegt, die mit der Windenergie an Land unvereinbar sind. Die Regelung ist seit dem 14. Januar 2024 in Kraft.

Die Landesregierung hatte bereits am 19. Dezember vergangenen Jahres Eckpunkte zur zukünftigen Planung der Windenergie in Schleswig-Holstein beschlossen, anhand derer die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 (Windenergie an Land) und die Teilaufstellung der Regionalpläne I bis III (Windenergie an Land) fortgeschrieben werden sollen. "Ohne unsere Regelung wäre ein geordneter, geeinter und akzeptierter Windausbau über eine landesplanerische Steuerung in Schleswig-Holstein gefährdet", so die Innenministerin.

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