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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Karin Prien

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Experimentierklausel:


144 Schulen haben mehr als 200 Schulentwicklungsimpulse beim Ministerium eingereicht

Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

KIEL. Im Schuljahr 2023/24 waren die Schulen im Land erstmals aufgerufen, im Rahmen einer sogenannten Experimentierklausel einzelne Schulentwicklungsimpulse an ihren Schulen zu erarbeiten, mit denen sie das Lehren und das Lernen verbessern wollen. Zum Schuljahresbeginn hatte Bildungsministerin Karin Prien den Startschuss zu einem landesweiten Schulentwicklungsprozess gegeben. „Schulen setzen bereits jetzt viele innovative Ideen um. Die Experimentierklausel soll Schulen ermutigen, weitere kreative Lösungen zu entwickeln. Hierbei soll explizit ein innovatives und offenes Denken im Vordergrund stehen“, so Bildungsministerin Prien. Diese Innovationskraft wolle man weiter bestärken und so „gerade in Zeiten multipler Herausforderungen an den Schulen die Problemlösungskompetenzen vor Ort stärken“, erläuterte die Bildungsministerin. 

Nach ersten Veranstaltungen im Rahmen des Leadership.Lab und den mittlerweile bewährten Regionalkonferenzen, nutzten 530 Schulen den 30. Oktober 2023 als Schulentwicklungstag, um innovative Projekte zu entwickeln und neue Ideen im Kollegium zu diskutieren. Es handelte sich um ein so noch nicht dagewesenes Projekt, für das es kein Muster gab. Bis Ende Februar sollten die Konzepte eingereicht werden, aber auch jetzt kommen noch weitere Vorschläge in der Schulaufsicht an. „Wir sehen hier in der Frist kein Ausschlusskriterium, da selbstverständlich auch Schulen gute und innovative Impulse einbringen, die ihr Konzept aus welchen Gründen auch immer erst ein paar Wochen später fertigstellen konnten“, so Karin Prien. Die Schulaufsicht habe bis Ende März bereits 205 Vorschläge aus Schulen bekommen. 

Die Ideen werden in drei Kategorien unterteilt: Vorschläge der Kategorie A sind unmittelbar durchführbar und benötigen keine besondere Erlaubnis oder Begleitung in schulrechtlicher Hinsicht, weil sich der Vorschlag im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften realisieren lässt. Vorschläge der Kategorie B sind zwar grundsätzlich durchführbar, benötigen aber eine besondere Erlaubnis (ggf. im Rahmen eines Schulversuchs) oder eine vorherige Anpassung in der Verordnungs- oder Erlasslage, weil das Vorhaben derzeit vom Schulgesetz oder sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen abweicht. Hier sind zum Beispiel Fälle denkbar, in denen von einer schulrechtlichen Verordnung (z. B. Schulartverordnung, Zeugnisverordnung) oder z. B. der Kontingentstundentafel bzw. einem Erlass über Leistungsnachweise abgewichen werden soll. Die dritte Kategorie ist Kategorie C, das sind Vorschläge, die aufgrund höherrangigen Rechts nicht umsetzbar sind. Hier ist aber vielleicht eine Modifikation des Konzepts möglich, so dass es in die Kategorie B eingeordnet werden könnte. Auch insoweit sind die Schulen und Schulaufsichten im Gespräch.

Die Vorschläge werden derzeit sorgfältig geprüft und mit den einzelnen Schulen besprochen. Dabei kann es sich um Rückfragen zur Konkretisierung handeln oder um Beratungen zur Änderung des eingereichten Konzeptes. „Unsere Schulen, die Schulaufsichten und auch das Schulrechtsreferat vollbringen in diesen Wochen und Monaten enorme zusätzliche Anstrengungen“, beschrieb die Ministerin den Arbeitsaufwand des Projektes. „Unser Ziel ist, bis zum Sommer alle Vorschläge der Schulen geprüft, juristisch bewertet, pädagogisch beraten und konzeptionell ausgewertet zu haben. Dann kann zum Schuljahr 2024/25 an den Schulen mit der Umsetzung begonnen werden. Eventuell notwendige Änderungen in schulrechtlichen Verordnungen und Erlassen können wir ebenfalls noch zum neuen Schuljahr auf den Weg bringen“, so Prien.

 Alle Regionen und Schularten waren und sind immer noch aktiv in der Entwicklung und Präzisierung der Ideen. Von der Grundschule bis zum BBZ haben Schulen gute Konzepte eingereicht. „Dabei können wir schon jetzt – mitten in der Auswertungsphase – feststellen, dass sich gut ein Drittel der Konzepte ohne weiteres schon heute realisieren lässt“, so Prien. „Häufig sind Schulen aus einer Mischung aus Tradition und Gewohnheit auf ein bestimmtes Verfahren oder Grenzen festgelegt, die es so gar nicht gibt. Das Gespräch mit der Schulaufsicht zur Experimentierklausel erweist sich dabei häufig als Aha-Erlebnis, weil wir den Schulen mitteilen können, dass sie mit ihrem Projekt ohne weitere Hindernisse starten können“, erläuterte Karin Prien weiter. „Bei der Experimentierklausel handelt sich um das größte Schulentwicklungsprojekt ‚von unten nach oben‘ der vergangenen Jahrzehnte“, hob die Ministerin hervor.

 

Insgesamt haben aus den Kreisen und nach Schularten Schulen wie folgt gemeldet.

 

Kreis

Schulen

Ideen

Flensburg

6

10

Kiel

11

17

Lübeck

16

22

Neumünster

2

3

Dithmarschen

7

7

Herzogtum Lauenburg

7

8

Nordfriesland

9

13

Ostholstein

7

9

Pinneberg

14

22

Plön

5

7

Rendsburg-Eckernförde

16

29

Schleswig-Flensburg

16

23

Segeberg

10

13

Steinburg

7

7

Stormarn

11

15

Gesamt

144

205

 

Schulart

Schulen

Ideen

GS

56

84

Verbundsystem GGemS

11

18

GemS

15

22

GemSmO

10

10

FöZ

5

7

Verbundsystem GemSoO und FöZ

1

3

Gym

35

47

BBS

11

14

Gesamt

144

205

 

 

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