Wichtige Information: Einführung von ELiA Online ab 01.01.2025
Ab dem 1. Januar 2025 wird in Schleswig-Holstein das neue Online-Verfahren ELiA Online für Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtend. Die Plattform ermöglicht eine volldigitale, medienbruchfreie Antragstellung und optimiert die Bearbeitung für Antragstellende und Behörden.
Betroffen sind unter anderem Genehmigungen für Neuanlagen, Änderungen bestehender Anlagen und weitere Anträge für genehmigungsbedürftige Anlagen.
Migration: Eine Teilmigration der Antragsdaten von ELiA 2.8 nach ELiA Online ist möglich.
Übergangsfrist: Bereits begonnene Anträge können bis 30. Juni 2025 weiterhin in der alten Version abgeschlossen werden; ELiA Online soll die Vorzugsvariante sein.
Registrierung: Für die Nutzung ist eine Registrierung im Serviceportal GemeinsamOnline erforderlich. Es wird ein ELSTER-Organisationszertifikat je ELiA Online nutzende Person empfohlen. Bitte nutzen Sie dazu die folgenden Links:
Eine Presseinformation zur Einführung von ELiA Online in Schleswig-Holstein wurde am 30. Dezember 2024 herausgegeben.
1. Was ist ELiA?
ELiA steht für "Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung" und ist eine IT-Lösung, um die Genehmigung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beantragen. Mit ihr können Betriebe oder die von ihnen beauftragten Ingenieurbüros den sehr umfangreichen Antrag elektronisch erstellen und verschlüsselt an die Genehmigungsbehörde versenden. Ab dem 1. Januar 2025 wird in Schleswig-Holstein das neue Verfahren ELiA Online eingeführt, welches mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025 das bisherige Antragsprogramm ELiA 2.8 ablöst. ELiA Online ist im Gegensatz zu ELiA 2.8 plattformunabhängig, es werden keine Installationspakete für lokale Installationen benötigt und Versionsupdates müssen nicht mehr manuell durchgeführt werden.
ELiA Online soll zur Verfahrensoptimierung beitragen. Ziel ist es, auch umfangreiche Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen oder zu deren wesentlicher Änderung nach dem BImSchG noch effektiver und effizienter durchzuführen.
2. Installation von ELiA 2.8
Hinweis: Ab dem 31. Dezember 2024 wird der Support für ELiA 2.8 eingestellt. Ab diesem Datum werden keine weiteren Updates oder Verbesserungen für ELiA 2.8 bereitgestellt. Bitte wechseln Sie deshalb rechtzeitig zur Online-Antragstellung unter https://elia-online.de/. Ihre bestehenden ELiA 2.8 Anträge können Sie über die neue Funktion „Antrag für ELiA-Online exportieren“ in der Menüleiste exportieren und anschließend online importieren. In der zugrunde liegenden Allgemeinverfügung vom 10. Dezember 2024 wird eine Übergansfrist bis zum 30. Juni 2025 eingeräumt. Ab dem 01. Juli 2025 kann das Programm ELiA 2.8 nicht mehr gestartet werden!
Das Antragstellungsprogramm funktioniert unabhängig von der auf Ihrem Rechner installierten JAVA-Version. Die JAVA-Laufzeitumgebung ist in das Programm integriert und wird in zeitlichen Abständen automatisch mit dem Programm zwecks Fehlerbeseitigung und Weiterentwicklung aktualisiert. Der Einhaltung von hohen IT-Sicherheitsstandards in Schleswig-Holstein geschuldet, bedarf die Installation unter Umständen der Administratorrechte für folgende Möglichkeiten und hier unter a) dargestellt auf Basis von Windows 10/11 mit dem heruntergeladenen Installationssetup (MSI-Paket) ELiA 2.8 - 64bit:
a) Wegen des standardmäßigen „Nichtsetzens“ von Berechtigungen für das Installationsverzeichnis des MSI-Paketes wird die Ausführung der Installation mit Administratorrechten empfohlen:
Windows Kommandozeile öffnen (rechte Maustaste auf Windows „Start“ Schaltfläche unten links, im Kontextmenü „Ausführen“ auswählen und bei „Öffnen:“ cmd eingeben).
Innerhalb der sich öffnenden Windows Kommandozeile in jenes Verzeichnis wechseln, in dem das MSI-Paket nach dem Download abgelegt wurde, z. B. mit Eingabe des Befehls cd Downloads. Sie sollten sich jetzt in diesem Verzeichnis befinden: C:\Users\benutzer\Downloads> (benutzer ist in der Regel das Verzeichnis des angemeldeten Windows Benutzers).
Starten der Installation des heruntergeladenen MSI-Paketes als Administrator (nachfolgend = administrator) durch Eingabe der folgenden Zeile,
entweder mit Angabe einer Domain (nachfolgend = domain): runas /user:administrator@domain "msiexec /i ELiA_Schleswig-Holsteinx64.msi"
oder ohne Angabe einer Domain:
runas /user:administrator "msiexec /i ELiA_Schleswig-Holsteinx64.msi"
Hinweis: Sollte Ihnen das MSI-Paket innerhalb einer Netzlaufwerkfreigabe zur Verfügung stehen, z. B. N:\Installationspakete\ELiA_Schleswig-Holsteinx64.msi, so ist darauf zu achten, dass nicht der Netzlaufwerkbuchstabe (hier in diesem Beispiel N), sondern der absolute Pfad in der Form \\servername\freigabeverzeichnis\Installationspakete\ELiA_Schleswig-Holsteinx64.msi anzugeben ist.
Anschließend erscheint die Eingabeaufforderung „Geben Sie das Kennwort für "administrator" ein:“, welches eingegeben werden muss, damit die Installation startet.
Im Ergebnis sollten nach der Installation Schreibrechte für das Verzeichnis C:\Programme\ELiA Verzeichnis gesetzt sein, damit die Update-Funktion wie gewohnt ausgeführt werden kann..
b) Lassen Sie sich von Ihrem Administrator die Berechtigung zur Installation von Apps in den Windows Standardprogrammordnern, C:\Programme für 64-Bit-Anwendungen bzw. C:\Programme (x86) für 32-Bit-Anwendungen, geben. Hierzu sind Schreibberechtigungen erforderlich!
c) Lassen Sie sich von Ihrem Administrator die Berechtigung zur Installation von Apps in einem eigenen neuen Ordner, z. B. C:\meineProgramme, geben. Hierzu sind ebenfalls Schreibberechtigungen erforderlich!
Ist bereits eine Installation von ELiA vorhanden und sollte es zu Problemen mit der Verbindung zum Update-Server kommen, wird empfohlen, die ausführbare EXE-Datei als Administrator auszuführen (rechte Maustaste auf die ausführbare exe-Datei und dann im Kontextmenü „Als Administrator ausführen“ auswählen).
Es ist darauf zu achten, dass nach der Installation für das Installationsverzeichnis, z. B. C:\Programme\ELiA Verzeichnis, Schreibrechte vorhanden sein müssen, damit die Update-Funktion wieder wie gewohnt ausgeführt werden kann.
Die Funktion für das automatische Update über das Internet nutzt die eventuell vorhandene Konfiguration eines Internet-Proxy-Servers. Wird diese Konfiguration nicht automatisch erkannt, werden Sie zur manuellen Angabe des in Ihrem lokalen Netzwerk verwendeten Internet-Proxy-Servers aufgefordert.
Seit dem 10. Dezember 2024 steht ELiA 2.8 in einer finalen Endversion zur Verfügung. Den direkten Zugang zum Download (Windows und Mac) finden Sie hier:
Vor dem Ausfüllen des Genehmigungsantrages nutzen Sie bitte die Möglichkeit eines Beratungsgespräches mit der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde (in Schleswig-Holstein das Landesamt für Umwelt, Kontakt).
Neues in Version 2.8.0-b6 (Build 6) bzw. 2.8.6 als finale Endversion
Neue Funktion: „Antrag für ELiA-Online exportieren“.
4. Arbeiten mit ELiA Online
Für Antragstellungen oder Anzeigen für Verwaltungsleistungen nach BImSchG ist ab 01. Januar 2025 grundsätzlich das Fachverfahren ELiA Online zu nutzen. Dies betrifft insbesondere:
Genehmigung einer neuen Anlage nach § 4 i.V.m. § 10 BImSchG,
Genehmigung einer neuen Anlage im vereinfachten Verfahren nach § 4 i.V.m. § 19 BImSchG,
Genehmigung der wesentlichen Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 16 Abs. 1 BImSchG,
Genehmigung einer störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 16a BImSchG,
Genehmigung von Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nach § 16b BImSchG,
Teilgenehmigung zu Lage, Errichtung und Betrieb einer Anlage nach § 8 BImSchG,
Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG,
Vorbescheid nach § 9 BImSchG,
Anzeige der Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 15 BImSchG,
Anzeige der störfallrelevanten Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 23a BImSchG,
Genehmigung zur störfallrelevanten Errichtung, Betrieb oder Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 23b BImSchG,
Anzeige einer aufgrund einer Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage nach § 67 BImSchG.
Bei bereits begonnenen Verfahren können die bisherigen Formulare aus ELiA 2.8 verwendet werden. Eine Teilmigration von ELiA 2.8 nach ELiA Online ist möglich über die neue Funktion „Antrag für ELiA-Online exportieren“ in der Menüleiste exportieren und anschließend online importieren.
Bis einschließlich 30. Juni 2025 gilt eine Übergangsfrist, in der Formulare aus ELiA 2.8 entgegengenommen werden können; ELiA Online soll die Vorzugsvariante sein.
Hinweis: Für die Nutzung des Onlinedienstes ELiA Online (https://elia-online.de/) ist eine Registrierung im Serviceportal GemeinsamOnline als Unternehmen mit gültigem ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich. Es wird ein ELSTER-Organisationszertifikat je ELiA Online nutzende Person empfohlen.
5. Ansprechpartner - fachlicher und technischer Support
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