Stillen – die bestmögliche Ernährung für Säuglinge
Letzte Aktualisierung: 01.07.2025
Die Muttermilch ist optimal an die Bedürfnisse des Säuglings angepasst und enthält alle wichtigen Nährstoffe, die es für eine gesunde Entwicklung braucht. Sie schützt vor Infektionen, prägt die Abwehrmechanismen des Kindes für sein ganzes Leben und reduziert das Risiko für bestimmte Erkrankungen. Zudem ist sie immer und überall frisch und richtig temperiert verfügbar. Neben den praktischen Aspekten stärkt der innige Kontakt beim Stillen die Bindung zwischen Mutter und Kind.
Die Nationale Stillkommission am Max Rubner-Institut empfiehlt Muttermilch als alleinige Nahrung im ersten Lebenshalbjahr (4-6 Monate) und sollte auch nachdem begonnen wurde, Beikost zu füttern, weiter gegeben werden.
Fremdstoffe in der Muttermilch
Es können Rückstände von chemischen Verbindungen in der Muttermilch vorhanden sein. Selbst Stoffe, deren Herstellung und Anwendung bereits langjährig in Deutschland verboten sind, können noch immer im Menschen nachgewiesen werden. Dazu gehören insbesondere fettlösliche Stoffe, die nur sehr langsam in der Umwelt abgebaut werden und sich aufgrund ihrer physikochemischen Eigenschaften entlang der Nahrungskette anreichern und vor allem über die Nahrung schließlich im menschlichen Fettgewebe und damit auch in der Muttermilch landen. Der Fokus in unserem UGS-Labor liegt derzeit auf folgenden Stoffen:
Hexachlorbenzol ist eine gegen Pilzbefall wirksame Substanz (Fungizid), die früher in großen Mengen bei Getreide-Saatgut sowie als Desinfektionsmittel in der Getreidelagerung und in Holzschutzmitteln verwendet wurde. Aufgrund der flammhemmenden Wirkung wurde es bis in die 1950er für die Imprägnierung von Nutzholz sowie bei Kaminauskleidungen verwendet. Es wurde als Ausgangsprodukt für die chemische Synthese organischer Verbindungen sowie als Weichmacher z.B. in PVC und Reifen eingesetzt. Seit 1981 ist HCB als Pflanzenschutzmittel in Deutschland verboten, seit 2004 gelten fast weltweit Anwendungsverbote oder -beschränkungen.
Hexachlorcyclohexan wurde früher als Pflanzenschutzmittel gegen Schädlinge an Nutzpflanzen wie Kohl und Raps (Insektizid „Lindan“, hauptsächlich ᵞ-HCH) sowie als Holzschutzmittel („Xyladecor“) in Form eines technischen Substanzgemisches eingesetzt. Die Anwendung als Insektengift ist seit 1981 in der EU verboten, seit 2019 sind die Anwendung sowie das Inverkehrbringen des persistenten, organischen Schadstoffes in der EU generell untersagt. Bei der Herstellung von Lindan fielen große Mengen von α- und β-HCH als Nebenprodukt an. Letzteres ist aufgrund seiner Stabilität noch heute in geringen Konzentrationen nachweisbar.
Dichlordiphenyltrichlorethan, besser bekannt als DDT, ist ein Kontakt- und Fraßgift gegen Insekten und war aufgrund seiner guten Wirksamkeit und einfachen Herstellung von 1940 bis in die 1970er Jahre weltweit das meist verwendete Insektizid. Im Laufe der Zeit stellte sich aber heraus, dass DDT und dessen Abbauprodukte (v.a. Dichlordiphenyldichlorethen, DDE) in Organismen hormonähnliche Wirkung zeigen, z.B. durch reduzierten Bruterfolg bei Greifvögeln. In Deutschland sind Herstellung, Handel und Anwendung von DDT seit 1972 verboten. In tropischen Entwicklungsländern ist die Verwendung von DDT noch zur Bekämpfung von krankheitsübertragenden Insekten (insbesondere Malaria) zulässig.
Polychlorierte Biphenyle sind giftige organische Chlorverbindungen, die seit den 1930er Jahren unter anderem als Kühlmittel, Hydraulikflüssigkeit, Transformatorenöl und Weichmacher für Kunststoffe eingesetzt wurden. Nach zahlreichen Vergiftungsfällen und Havarien besteht in Deutschland seit 1989 ein generelles Verbot aller Vertreter der PCBs. Zu der Stoffgruppe gehören 209 Einzelsubstanzen, sogenannte Kongenere, die häufig Gemisch eingesetzt wurden.
Idealerweise sollten diese Substanzen im menschlichen Organismus nicht vorkommen. Da sie aber aufgrund ihrer hohen Persistenz mittelfristig nicht völlig aus unserer Umwelt zu entfernen sind, ist aus Vorsorgegründen in der Muttermilch ein möglichst niedriger Wert wünschenswert. In den vergangenen 20 Jahren haben Verbote und Umweltschutzauflagen zu spürbaren Erfolgen geführt, wie der Rückgang der Belastung der Muttermilch für die hier untersuchten Schadstoffe deutlich zeigt (Abb. 1).
Das Portfolio an Fremdstoffen kann sich jedoch im Laufe der Zeit verändern, während einige Stoffe z.B. aufgrund von Anwendungsverboten zurückgehen, kommen neue z.T. ebenfalls lipophile und/oder langlebige (persistente) Substanzen hinzu. Hierzu gehören zum Beispiel Chlorparaffine als Bestandteile von Weichmachern und Lacken, chlorierte aromatische Kohlenwasserstoffe aus Pflanzen- und Holzschutzmitteln, per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (kurz PFAS), wie sie in Funktionskleidung verwendet werden sowie polybromierte Flammschutzmittel (kurz PBDE). Generell sind Fremdstoffe in der Muttermilch unerwünscht. Somit kann auf Kontrolluntersuchungen, ob und in welcher Konzentration derartige Substanzen in der Muttermilch vorkommen, nicht verzichtet werden.
Aktuell prüft das LASG, welche dieser neueren Schadstoffe in das Muttermilchuntersuchungsprogramm Schleswig-Holstein aufgenommen werden sollten, um die erforderlichen Untersuchungsmethoden entsprechend zu erweitern.
Laut Aussage der WHO und der Nationalen Stillkommission ist der Nutzen des Stillens für den Säugling jedoch weitaus größer als die derzeitige Belastung mit Fremdstoffen.
Untersuchung auf Fremdstoffe – auch heute noch sinnvoll
Kontrolluntersuchungen liefern wichtige Informationen zu zeitlichen und regionalen Entwicklungen der Konzentrationen bekannter Fremdstoffe in der Muttermilch. Dadurch kann der Erfolg staatlicher Minimierungsmaßnahmen überprüft werden. Darüber hinaus können auch frühzeitig neue Problemstoffe erkannt werden, wodurch ein rechtzeitiges Eingreifen von Umwelt- und Gesundheitsbehörden zum Schutz der Gesundheit erst ermöglicht wird. Des weiteren können Einflussfaktoren auf die Fremdstoffbelastung der Muttermilch abgeleitet werden, die hilfreich für Empfehlungen rund um das Stillen sind, und die erhaltenen Ergebnisse geben Auskunft über das allgemeine Belastungsniveau der Bevölkerung. Muttermilchuntersuchungen sind somit auch weiterhin ein wichtiger Baustein im vorbeugenden Gesundheitsschutz.
Ablauf der Muttermilchuntersuchung
Seit nunmehr 40 Jahren haben Mütter mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein die Möglichkeit, ihre Muttermilch kostenlos durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit auf Fremdstoffe untersuchen zu lassen.
Mütter, die Ihre Milch untersuchen lassen möchten, erhalten vom Dezernat Umweltbezogener Gesundheitsschutz ein Probenahmeset mit der Post. In diesem befinden sich neben den Probegefäßen auch ein Fragebogen, eine Einverständniserklärung und ein Merkblatt zum praktischen Ablauf der Muttermilchuntersuchung. Eine kostenfreie Untersuchung erfolgt nur dann, wenn sowohl der Fragebogen als auch die Einverständniserklärung von der Mutter ausgefüllt bzw. unterschrieben und mit der Muttermilchprobe direkt an das Labor des LASG zurückgeschickt werden.
Die Bestellung eines Probenahmesets kann über den direkten Kontakt mit dem Dezernat Umweltbezogener Gesundheitsschutz erfolgen (siehe Kontaktbox unten auf der Seite).
Das Untersuchungsergebnis mit einer gesundheitlichen Bewertung erhält die Mutter innerhalb von ca. drei Wochen nach Eingang der Muttermilchprobe. Bei Fragen zum Ergebnis ist das Dezernat Umweltbezogener Gesundheitsschutz gerne behilflich.
Hierzu finden Sie auch weitere Informationen auf unserem Flyer.
Auswertung der Gesamtergebnisse
Die anonymisierten Ergebnisse aller Muttermilchuntersuchungen eines bestimmten Zeitraumes werden statistisch ausgewertet und veröffentlicht (siehe auch Abb. 1). Die Berichte enthalten beispielsweise Vergleiche zu anderen Ergebnissen und aus den Daten abgeleitete Empfehlungen für die Ernährung von Mutter und Kind.
Im Jahr 2013 wurde der Bericht „25 Jahre Muttermilchuntersuchungsprogramm Schleswig-Holstein“ veröffentlicht.
(Muttermilchuntersuchungsprogramm 2013)
Datenschutz
Die Auswertung der Gesamtergebnisse erfolgt anonymisiert, das heißt eine Zuordnung von Untersuchungsergebnissen zu Einzelpersonen ist grundsätzlich nicht möglich.
Kontakt
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit
Dezernat Umweltbezogener Gesundheitsschutz
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