Rund um das Thema Baden und Badegewässer in Schleswig-Holstein
Letzte Aktualisierung: 24.05.2024
Einleitung
Schleswig-Holstein, das "Land zwischen den Meeren", bietet als einziges deutsches Bundesland Badestellen an Nord- und Ostsee. Mit 536 km Küstenlänge an der Nordsee und 384 km an der Ostsee hat die schleswig-holsteinische Waterkant ein vielseitiges und abwechslungsreiches Gesicht.
Darüber hinaus gibt es in Schleswig-Holstein etwa 250 Seen sowie eine Vielzahl von größeren und kleineren Flüssen und Bächen. Diese Vielfalt an Gewässern ermöglicht es, den Badegästen rund 330 überwachte Badestellen anzubieten.
Grundlage für die Überwachung der Badegewässerqualität ist die "EG-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung“ vom 23. März 2006. Sie wird in Schleswig-Holstein mit der "Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer“ (Badegewässerverordnung - BadgewVO) sowie den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in Landesrecht umgesetzt.
Die Verordnung gibt unter anderem vor, wann eine meldepflichtige Badestelle vorliegt, welche Faktoren an einer Badestelle untersucht werden müssen und wie die Öffentlichkeit informiert wird.
Die EU veröffentlicht zu Beginn jeder neuen Badesaison Informationen zu den Badegewässern aller Mitgliedsstaaten einschließlich deren Qualität auf einer eigenen Themenseite. Alle der EU gemeldeten Badegewässer werden in einer interaktiven Karte einschließlich ihrer Qualität zusammengeführt.
Des Weiteren wird der ausführliche EU-Bericht über die Badegewässerqualität zum Herunterladen bereitgestellt. Einen Auszug des EU-Berichts für Deutschland über die Badegewässerqualität der vergangenen Badesaison erhalten Sie hier:
In Schleswig-Holstein endet die Badesaison jährlich am 15. September. Ab diesem Zeitpunkt stellen die Gesundheitsbehörden die hygienische Überwachung der Badegewässer ein.
Anhand der während der Saison genommen Proben wird durch das LAsD eine Gesamtbewertung aller Badegewässer erstellt und an die EU berichtet. Eine erste Kurzeinschätzung der Badegewässersituation sowie eine Übersicht über die Anzahl der Proben und eventueller Grenzwertüberschreitungen finden Sie hier:
Die Badegewässer an den Küsten der Nord- und Ostsee sowie in den Binnengewässern unterliegen verschiedenen Einflüssen, die ihren Zustand beeinflussen können. Der größte Teil der in Nord- und Ostsee lebenden Pflanzen sind Algen, die sich in Mikro- und Makroalgen unterteilen lassen. Ein zeitweise verstärktes Vorkommen giftiger Mikroalgen kann sich direkt auf die Gesundheit von Menschen auswirken.
Einzelne Mikroalgen sind mit dem bloßen Auge nicht sichtbar, ein verstärktes Vorkommen kann aber Verfärbungen des Wassers, erhöhte Trübung, Schaumbildung und Geruchsentwicklung hervorrufen und ist dann relativ leicht wahrnehmbar.
Neben der Badegewässerqualität gehört auch der Schutz vor Unfällen zu einem unbeschwerten Badevergnügen. Beachten Sie deshalb unbedingt die allgemeinen Baderegeln des DLRG. Denken Sie daran: Eine rote Fahne bedeutet „Badeverbot“ wegen gefährlicher Wind- und Strömungsverhältnisse oder auch anderer Gesundheitsrisiken, wie zum Beispiel Blaualgen oder fäkaler Belastung.
Gehen Sie nicht baden, wenn die rote Fahne aufgezogen ist! Achten Sie auf Ihre Kinder und informieren Sie auch Ihre Strandnachbarn, wenn diese das Badeverbot nicht beachten.
Insbesondere nach dem zweiten Weltkrieg wurden sichergestellte Waffen und Munition im Meer versenkt, um sie schnell loszuwerden. Beim Baden in Nord- und Ostsee und beim Spazierengehen an den Stränden kommen Menschen vereinzelt mit diesem gefährlichen Erbe in Kontakt.
Munitionsreste können an Stränden in Schleswig-Holstein angespült und dort gefunden werden. Sprengstoffe und insbesondere das Brandmittel Weißer Phosphor sind giftige und teilweise hochentzündliche Substanzen, die leicht mit Steinen, Bernstein und anderen Fossilien wie Donnerkeilen verwechselt werden können.
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