Für eine bürgerfreundliche Umsetzung des Sozialen Entschädigungsrechts arbeiten in Schleswig-Holstein das Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Lübeck und das Sozialministerium. Der Aufgabenbereich der Sozialen Entschädigung umfasst die Leistungen an die Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Waisen und Eltern) nach dem Bundesversorgungsgesetz und Leistungen für geschädigte Personen aufgrund von Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für entsprechend anwendbar erklären:
- Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz
- Impfgeschädigte nach dem Infektionsschutzgesetz
- ehemalige politische Häftlinge nach dem Häftlingshilfegesetz
- Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen und Verwaltungsentscheidungen in der ehemaligen DDR nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und deren Hinterbliebene
- Zivildienstleistende nach dem Zivildienstgesetz (Zivildienst z.Zt. ausgesetzt)
Weitere Informationen
Häufig gestellte Fragen zur so genannten Opferrente
Antrag auf besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17a StrRehaG