Schulbezogene Fortbildung ist vorrangig schulintern und damit eine wichtige Führungsaufgabe der Schulleitung.
Letzte Aktualisierung: 15.03.2022
Sie findet als kollegialer Arbeitsprozess im Handlungs- und Problemfeld der jeweiligen Schule oder in regionalen Netzwerken statt.
Lehrerbezogene, nachfrageorientierte Fortbildung findet in der Regel schulextern statt. Hier stehen Themenstellungen im Vordergrund, die einzelne Lehrkräfte einer Schule betreffen oder die dazu dienen, spezielle Qualifikationen zu vermitteln.
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Aktuelle Informationen
In diesem Schuljahr finden Fortbildungen in Präsenz ohne besondere Einschränkungen statt. Großveranstaltungen werden auch wieder in Präsenz stattfinden. Selbstverständlich halten wir zusätzlich ein Angebot von Online-Veranstaltungen vor. Alle Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sind buchbar unter http://formix.info.
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Laufbahnwechsel für Grund- und Hauptschullehrkräfte
Fortbildungsveranstaltungen zur Feststellung der Befähigung für das Lehramt an Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt der Sekundarstufe I für Grund- und Hauptschullehrkräfte
Grundlage: Erlass des MSB vom November 2016 (Veröffentlichung erfolgt im NBl. Dezember 2016)
Gemäß §10 Satz 3 LVO Bildung ist nach Feststellung der Befähigung für das Lehramt an Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I die Lehrkraft verpflichtet, innerhalb von drei Jahren an einer vom IQSH anerkannten Fortbildungsmaßnahme in Fachwissenschaft, Fachdidaktik oder Heterogenität im Umfang von 30 Stunden teilzunehmen.
Im Online-Buchungssystem Formix sind diese Fortbildungen mit dem Kürzel „QLA“ gekennzeichnet.
Darüber hinaus können schulinterne Fortbildungen anerkannt werden, wenn die Schulleitung dem IQSH die Teilnahme der Lehrkraft bescheinigt und bestätigt, dass diese Fortbildung überwiegend Themen der Fachwissenschaft, Fachdidaktik und/oder Heterogenität der Sekundarstufe I zum Inhalt hatte. Nutzen Sie dafür bitte das unten stehende Formular und fügen das Programm/die Tagesordnung des Schulentwicklungstages bei.
Fortbildungen anderer Anbieter werden vom IQSH im Vorwege auf Antrag der Lehrkraft anerkannt, wenn die Lehrkraft belegt, dass die Fortbildung überwiegend Themen der Fachwissenschaft, Fachdidaktik und /oder Heterogenität der Sekundarstufe I zum Inhalt hat. Senden Sie hierzu bitte rechtzeitig einen formlosen Antrag mit Titel der Veranstaltung, Inhalt, ggf. Link und Datum an das IQSH zu Händen Frau Marth birgit.marth@iqsh.landsh.de.
Für die Teilnahme an diesen Fortbildungen (Pkt. 1 – 3) werden Reisekosten sowie evtl. entstandene Teilnahmegebühren durch das IQSH erstattet. Senden Sie Ihre Reisekostenabrechnung hierzu mit Originalbelegen unter Verwendung des nachfolgenden Formulars bitte an: IQSH, Anna Hein, Schreberweg 5, 24119 Kronshagen
Reisekostenabrechnung (QLA)
(xls, 118KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die 30 Stunden Fortbildung sind innerhalb von drei Jahren mit
Teilnahmebescheinigungen des IQSH,
IQSH-Anerkennung einer schulinternen Fortbildung (Formular s.u.) und/oder
Bestätigung der Anerkennung der Fortbildung externer Anbieter durch das IQSH und der Teilnahmebescheinigung des externen Anbieters
gegenüber der obersten Dienstbehörde durch Übersendung an den Personalsachbearbeiter / die Personalsachbearbeiterin nachzuweisen.
„Schulinterne Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung – Verfügungsfonds für Schulen zur Qualitätsentwicklung“
Ihrer Schule steht je Kalenderjahr ein Schulbudget in Höhe von 250 € zzgl. „Anzahl der Lehrkräfte multipliziert mit 6,50 €“ zur Verfügung. Dafür sind Mittel im IQSH-Haushalt umverteilt worden.
Das IQSH kann Rechnungen für schulinterne Lehrerfortbildung bis zur Höhe des Ihrer Schule zur Verfügung stehenden Betrages begleichen.
Von diesem Budget können Rechnungen für
Honorare von Referenten,
Reisekosten und
Raummieten erstattet werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Budget immer bis zu den Herbstferien für das jeweils laufende Kalenderjahr beantragt werden muss.
Folgendes Verfahren ist vorgesehen:
Bitte senden Sie das anliegende Formular ausgefüllt per Fax oder E-Mail an das IQSH.
Nach Eingang des Formulars erhalten Sie eine Bestätigung.
Reichen Sie nach der Durchführung der Veranstaltung die Rechnung in Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets und einen Ablaufplan der Veranstaltung beim IQSH ein. Außerdem notieren Sie bitte die Anzahl der teilgenommenen Lehrkräfte für statistische Zwecke.
Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch das IQSH.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Schularten
Das IQSH bietet ein umfangreiches Angebot der Fortbildung und Beratung sowohl für Fachlehrerinnen und Fachlehrer als auch für die Fachkonferenzen der Schulen an. Die Inhalte orientieren sich an den Bedarfen der Fachkollegen, an fachdidaktischen und bildungspolitischen Entwicklungen. In unserem Online-Buchungssystem formix können Sie direkt nach Fort- und Weiterbildungsangeboten des IQSH und anderer Anbieter recherchieren und buchen.
Die Fachfortbildung wird in verschiedenen Formaten angeboten.
Im Fachportal finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Angeboten in Fächern und Themen.
Niemanden zurücklassen, Deutsch als Zweitsprache und Pädagogik
Das IQSH bietet vielseitige Angebote bei der Implementierung durchgängiger Prinzipien. Die fächerübergreifenden Themen werden in jedem Fach und in der gesamten Schulkultur verankert.
Das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) unterstützt die Schulen bei der Gestaltung von begabungsförderndem Unterricht.
Das Ziel der Beratung und Begleitung zur Begabten- und Begabungsförderung besteht primär in der Bereitstellung begabungsfördernden Unterrichts sowie unterstützender innerschulischer Strukturen und Angebote für besonders begabte Schülerinnen und Schüler.
Die Anträge auf Anerkennung von Fortbildungen Dritter werden vom IQSH aus fachlicher Sicht geprüft und gemäß § 3 Abs. 8 e der Lehrerdienstordnung vom 05.07.1978 ausgesprochen.
Bitte schicken Sie eine ausführliche Darstellung der geplanten Veranstaltung mit Tagesordnung, Finanzierungsrahmen, maximaler Teilnehmerzahl und Veranstaltungsleitung an:
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