Navigation und Service

Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Kabinett verabschiedet Eckwerte für den Haushalt 2018 und für die Finanzplanung 2017 - 2027

Letzte Aktualisierung: 04.04.2017

Kiel. Das Kabinett hat heute den von Finanzministerin Heinold vorgelegten Eckwerten für das Jahr 2018 und für die Finanzplanung 2017 - 2027 zugestimmt.

Finanzministerin Monika Heinold: „Das normale Regierungsgeschäft muss trotz Landtagswahl weitergehen. Mit den Eckwerten legen wir jetzt den Grundstein für den Haushalt 2018 und die folgenden Jahre. Unabhängig davon wird die zukünftige Landesregierung innerhalb des zulässigen Ausgaberahmens im Sommer ihre eigenen Schwerpunkte setzen.“

Einnahmeseite

Die Veranschlagung der Steuereinnahmen und der Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich erfolgt auf Basis der letzten Steuerschätzung. Mit den Eckwerten werden ab dem Jahr 2017 wirkende Steuerrechtsänderungen in die Finanzplanung übernommen. Die Erhöhung von Grundfreibeträgen und Kindergeld sowie die Abmilderung der kalten Progression führen zu Mindereinnahmen von 62 Mio. Euro in 2018, die bis 2021 auf rund 73 Mio. Euro ansteigen.
Die Auswirkungen des geänderten Länderfinanzausgleichs führen 2020 zu rund 123 Mio. Euro Mehreinnahmen (netto) für den Landeshaushalt. Aus Erstattungen des Bundes für Flüchtlingsversorgung und Integration erwartet das Land in 2018 rund 166 Mio. Euro, in 2019 rund 38 Mio. Euro und 2020 ff rund 26 Mio. Euro.
Finanzministerin Heinold wird dem Kabinett Ende April den Bericht über die Umsetzung des Sanierungsprogramms vorlegen. Ziel ist der erfolgreiche Abschluss des Sanierungsverfahrens. Der Stabilitätsrat wird sich im Juni mit dem Bericht befassen und zudem über die Auszahlung der Konsolidierungshilfen von 80 Mio. Euro entscheiden.


Ausgabengrenze

Unter Berücksichtigung der Rückführung des strukturellen Defizits entwickelt sich die Ausgabengrenze in den Jahren 2018 - 2021 sowie bis zum Jahr 2027 wie folgt:

Jahr

2017 2018 2019 2020 2021 2027
in Mio. Euro
Ausgabengrenze 9.993 10.335 10.584 10.962 11.213 13.249

Das Finanzergebnis (Zinsausgaben) und die Ausgaben für den kommunalen Finanzausgleich (KFA) (inkl. der Ausgaben für die kommunalen Konsolidierungshilfen) entwickeln sich wie folgt:

Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 2027
in Mio. Euro
Zinsausgaben 540 546 583 633 655 1.021
KFA 1.698 1.749 1.755 1.849 1.919 2.272

Die Zinsausgaben sind der aktuellen Entwicklung angepasst. Daraus erfolgt eine Aufstockung der Vorsorge für Risiken aus den Folgekosten der HSH Nordbank auf
30 Mio. Euro in 2019 bis auf 140 Mio. Euro in 2027.

2019 2020 2021 2022
in Mio. Euro
30 60 80 90

Ab dem Jahr 2023 steigt die Vorsorge jährlich um 10 Mio. Euro und beträgt im Jahr 2027 damit 140 Mio. Euro.

Der in 2018 fällig werdende KFA-Abrechnungsbetrag des Jahres 2016 von rund
92 Mio. Euro wird mit 46,96 Mio. Euro in 2018 berücksichtigt; 45 Mio. Euro sollen bereits im Jahr 2017 als Abschlagszahlung geleistet werden. Landesregierung und Kommunen haben darüber einvernehmen erzielt. So erreichen die Kommunen voraussichtlich eine konstantere Entwicklung ihrer Einnahmeseite.


Gesamtbudget

In den Jahren 2018 bis 2021 sowie bis zum Jahr 2027 entwickelt sich unter Berücksichtigung der Einnahmen abzüglich der Zinsausgaben und des Kommunalen Finanzausgleichs das zur Verfügung stehende Gesamtbudget wie folgt:

Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 2027
in Mio. Euro
Gesamtbudget 9.172 9.393 9.599 9.777 9.940 11.461

Das Gesamtbudget steigt im Jahr 2018 auf rund 9,4 Mrd. Euro. Gegenüber dem Jahr 2017 bedeutet dies einen Anstieg um 221 Mio. Euro. Dieser Anstieg kann im Wesentlichen durch folgende Ausgabenentwicklungen begründet werden.

2017 2018 Änderung
in Mio. Euro
Gesamtbudget 9.172 9.393 221
davon: Personal 110
IMPULS 60
Bildung 20
kom. Infrastruktur 34
Eingliederungshilfe 61
Unterhaltsvorschuss 11
Asyl o. Personall 89
207

Bestandteil des Gesamtbudgets sind die grundsätzliche Überrollung der sächlichen Verwaltungsausgaben, der vereinbarte Stellenabbaupfad mit 582 Stellen in 2018 sowie eine Absenkung der Personalbudgets in Höhe von rund 31 Mio. Euro. Diese Absenkung kann infolge nicht abgeflossener Personalausgaben in 2015 (87 Mio. Euro) wie in 2016 (115 Mio. Euro) vorgenommen werden. Mit der Nachschiebeliste wird eine Überprüfung anhand der Personalkostenentwicklung in 2017 erfolgen.
Ab 2019 sind - wie gewohnt - pro Jahr 2 Prozent Erhöhung bei den Personalausgaben für Besoldungs- und Tarifsteigerungen eingeplant.

Die Ausgaben für den Aufgabenbereich Asyl belaufen sich im Jahr 2018 auf rund
447 Mio. Euro. Teil der Ausgaben sind rund 90 Mio. Euro für unbegleitete minderjährige Ausländer. Der Bund beteiligt sich mit 166 Mio. Euro an der Finanzierung, was einer Quote von 37 Prozent entspricht. Basis der Veranschlagung ist die vom Bund in der Herbstprojektion zugrunde gelegte Zugangszahl für die Jahre ab 2018 in Höhe von 230.000 Flüchtlingen, davon entfallen jeweils rund 7.800 auf Schleswig-Holstein.

Bereits mit der Finanzplanung 2016 - 2020 wurden Mittel für ein Bildungspaket eingeplant, die ausgehend vom Jahr 2018 bis zum Jahr 2022 von 20 Mio. Euro auf
60 Mio. Euro aufwachsen. In 2018 werden davon bis zu 10 Mio. Euro eingesetzt, um die Unterrichtsversorgung stabil zu halten. Weitere 10 Mio. Euro sind für einen neu zu gründenden Fonds reserviert, der in den Bereichen Schule und Kita finanzielle Hilfestellung für Familien mit Unterstützungsbedarf bereitstellt. Diese kann von der Übernahme der Eigenbeteiligung bei der Mittagsverpflegung über Leistungen für soziale Zwecke bis zu Sachausstattung gehen. Das Konzept soll bis zur Verabschiedung des Haushaltsentwurfs erarbeitet werden.

Die Landesregierung wird das UKSH von Zinsen und Tilgung aus Krediten entlasten, die das UKSH für Baumaßnahmen und die Beschaffung von Großgeräten aufgenommen hat. Darüber hinaus können Zuweisungen erhöht werden, wenn das UKSH den Nachweis führt, dass Kosten aus Forschung und Lehre aus den bisherigen Zuweisungen nicht gedeckt sind. Das UKSH arbeitet bereits an diesem Nachweis. Das Land geht davon aus, dass es ab 2019 zu Entlastungen für das UKSH kommen kann.

Eckwerte der Finanzplanung:

  • Die bereinigten Einnahmen steigen im Jahr 2018 gegenüber dem Jahr 2017 um 279 Mio. Euro (2,4 Prozent) auf 11.694 Mio. Euro.
  • Die bereinigten Ausgaben steigen im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um 277 Mio. Euro (2,4 Prozent) auf 11.657 Mio. Euro. Davon entfallen 0,5 Prozent auf Mehrausgaben für Sanierungsmaßnahmen im IMPULS-Programm. Der Ausgabeanstieg läge ohne zusätzliche IMPULS-Ausgaben bei rund 1,9 Prozent und damit deutlich unterhalb des Einnahmewachstums.
  • Der Haushalt 2018 ist strukturell ausgeglichen.
  • Die geplante Tilgung beträgt 38 Mio. Euro.
  • Die Investitionsquote steigt auf rund 8,6 Prozent.

Finanzministerin Monika Heinold: „Die Ausgangslage für die nächste Legislaturperiode ist solide. Der gute Jahresabschluss 2016 sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bäume nicht in den Himmel wachsen. Es braucht keinen Kassensturz nach der Wahl, der ist schon jetzt gemacht. Schleswig-Holstein ist noch immer Konsolidierungsland und wird sich auch zukünftig anstrengen müssen, um nicht erneut in die Schuldenfalle zu geraten.“

Medieninformation vom 04.04.2017 zum Herunterladen.  (PDF, 921KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Eugen Witte |
Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel
Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616 3906 |
E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de |

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen