Schulabschluss:
mindestens ESA (Hauptschulabschluss) mit abgeschlossener Berufsausbildung oder MSA (Realschulabschluss)
Alter:
Mindestalter: Am Tage der Einstellung 16 Jahre
Höchstalter: Am Tage der Einstellung noch keine 47 Jahre und 6 Monate
Körpergröße:
mindestens 1,60 m
Gesundheitliche Voraussetzungen:
Du musst aus polizeiärztlicher Sicht gesundheitlich geeignet sein.
Eine Auflistung von Einschränkungen, die zu einer Polizeidienstuntauglichkeit führen können, findest du hier.
Schwimmnachweis:
Mindestens Bronze-Schwimmabzeichen oder vergleichbar (muss zur Einstellung vorliegen)
Vorstrafen:
Bewerber/innen dürfen gerichtlich nicht bestraft sein. Darüber hinaus sind alle aktuellen und vergangenen Straf- und/oder Ermittlungsverfahren zwingend bei der Bewerbung anzugeben.
Staatsangehörigkeit:
Auch Personen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit können sich bewerben. Sie müssen über gute Kenntnisse in der deutschen Sprache verfügen und dieselbe Einstellungsprüfung wie alle anderen Bewerbenden erfolgreich absolvieren.
Bewerberinnen und Bewerber mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit müssen spätestens am 31.05. des Einstellungsjahres eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) vorweisen. Das gilt nicht für EU-Bürger und Staatsangehörige von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.