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Gesundheit

Gesundheitliche Einschränkungen die zur Polizeidienstuntauglichkeit führen können.

Gesundheitliche Einschränkungen, die zu einer Polizeidienstuntauglichkeit führen können

Diese gesundheitlichen Einschränkungen können zur Polizeidienstuntauglichkeit führen:

Augen:

  • Fehlendes Stereosehen
  • Schielen
  • Farbsinnstörung

Für kurzsichtige Brillenträger/innen gilt:

Sehleistung ohne Korrektur (Sehhilfe):

  • Vor dem vollendeten 20. Lebensjahr unter 50 % je Auge (0,5)
  • Wenn das 20. Lebensjahr vollendet ist unter 30 % je Auge (0,3)

Für weitsichtige Brillenträger/innen gilt:

    • Hyperopie in Zykloplegie über +2,5 dpt sphärisch – dieser Wert darf schon auf einem Auge nicht überschritten werden

Hinweis:

  • Korrigierende Augenoperationen werden vor der Vollendung des 20. Lebensjahres nicht empfohlen
  • Korrigierende Augenoperationen werden frühestens sechs Monate nach abgeschlossener Behandlung beurteilt.
  • Der voroperative Ausgangswert darf nicht mehr als -5,0 bzw. +3,0 dpt


Gebiss/Kiefer:

  • Aktive Phase der kieferorthopädischen Behandlung muss am Tage der Einstellung abgeschlossen sein (Abschlussbericht erforderlich)


Erkrankungen der Wirbelsäule:

  • Bandscheibenvorfall
  • Skoliose von > 12 ° nach Cobb-Winkel


Psychosomatische Erkrankungen:

  • Hinweise auf ein Suchtverhalten
  • Depression, Angst- und/oder Zwangsstörungen
  • Essstörung


Allergische Erkrankungen:

  • Atopische Ekzeme (z. B. Neurodermitis)
  • Allergien mit einer laufenden oder noch erforderlichen Hyposensibilisierung
  • Asthma bronchiale


Hörminderung:

  • Tinnitus

Diese Auflistung ist nicht abschließend!

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