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Gesundheit

Gesundheitliche Einschränkungen die zur Polizeidienstuntauglichkeit führen können.

Gesundheitliche Einschränkungen, die zu einer Polizeidienstuntauglichkeit führen können

Die vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben im Polizeiberuf erfordern eine uneingeschränkte gesundheitliche Eignung, um den dienstlichen Anforderungen dauerhaft gerecht werden zu können. 


Gesundheitliche Anforderungen:

  • kein Untergewicht (BMI unter 18 kg/m2)
  • kein Übergewicht (BMI über 27,5 kg/m2)
    Ausnahme: vorhandene gewichtsadäquate körperliche Leistungsfähigkeit
  • keine Funktionsbehinderungen oder Bewegungseinschränkungen, die das Laufen, Stehen, Sitzen oder Schreiben beeinflussen
  • leistungsfähiges Herz-Kreislauf-System (regelmäßiges Ausdauertraining wird empfohlen)
  • saniertes, kariesfreies Gebiss, abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung
  • ausreichendes Sehvermögen auch ohne Sehhilfe
    für kurzsichtige Bewerbende gilt:
    * vor dem vollendeten 20. Lebensjahr eine Sehleistung von mindestens 50 % je Auge (0,5)
    * nach Vollendung des 20. Lebensjahr eine Sehleistung von mindestens 30 % je Auge (0,3)
  • räumliches Sehen
  • keine Farbensinnstörungen
  • gutes Hörvermögen

Wartezeiten nach Operationen 

Der Polizeiärztliche Dienst kann nach bestimmten Operationen eine abschließende Beurteilung erst nach vollständiger Regeneration und Wiederherstellung des Gesundheitszustandes vornehmen. Hierfür ist die Vorlage aussagekräftiger ärztlicher Befunde erforderlich; zudem müssen gegebenenfalls festgelegte Bewährungszeiten eingehalten werden. 

Beispiele:

  • Lasikoperationen an den Augen,
  • arthroskopische Operationen nach größeren Verletzungen (z.B. Knie, Schulter)

Mögliche gesundheitliche Ausschlussgründe (Aufzählung nicht abschließend):

  • unzureichende Sehleistung (Anforderungen s.o.)
  • Farbensinnstörungen bis Farbenblindheit, Nachtblindheit
  • Intraokularlinsen
  • orthokeratologische Hilfsmittel
  • Herzfehler/Herz-Kreislauferkrankungen
  • Bluterkrankungen
  • Gerinnungsstörungen
  • Stoffwechselerkrankungen (z.B. Diabetes mellitus, Schilddrüsenfunktionsstörungen)
  • Erkrankungen der Bauchspeicheldrüse, Nierenfunktionsstörungen
  • chronische Lebererkrankungen
  • chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (z.B. Morbus Crohn)
  • psychosomatische Störungen (z.B. Essstörungen)
  • Wirbelgleiten, Bandscheibenvorfall, Skoliose
  • schlecht verheilte Frakturen (Knochenbrüche) mit Funktionseinschränkungen
  • obligat zu entfernendes Osteosynthesematerial
  • Bewegungseinschränkungen an großen Gelenken (Arthrose)
  • chronische Lungenerkrankungen/Asthma bronchiale
  • Autoimmunerkrankungen (z.B. Rheuma, Multiple Sklerose, Kollagenosen)
  • Allergien
  • chronische Erkrankungen des Zentralen Nervensystems
  • Krampfleiden/Epilepsie
  • psychiatrische Erkrankungen und neuropsychologische Defizite
  • Suchterkrankungen (auch nach Behandlung)
  • Selbsttötungsversuche / Selbstverletzendes Verhalten
  • Tumorerkrankungen
  • chronisch-rezidivierende Hautveränderungen (z.B. Neurodermitis/Psoriasis)
  • Störungen des Gehör-,Gleichgewichts- oder Geruchssinnes
  • Vollprothesen oder herausnehmbare Zahnprothesen
  • fehlende Organe (z.B. Niere, Bauchspeicheldrüse)
  • fehlende Gliedmaßen (z.B. Daumen)
  • Zuerkennung eines Grades der Behinderung (GdB oder MdE))

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