Diese gesundheitlichen Einschränkungen können zur Polizeidienstuntauglichkeit führen:
Augen:
- Fehlendes Stereosehen
- Schielen
- Farbsinnstörung
Für kurzsichtige Brillenträger/innen gilt:
Sehleistung ohne Korrektur (Sehhilfe):
- Vor dem vollendeten 20. Lebensjahr unter 50 % je Auge (0,5)
- Wenn das 20. Lebensjahr vollendet ist unter 30 % je Auge (0,3)
Für weitsichtige Brillenträger/innen gilt:
- Hyperopie in Zykloplegie über +2,5 dpt sphärisch – dieser Wert darf schon auf einem Auge nicht überschritten werden
Hinweis:
- Korrigierende Augenoperationen werden vor der Vollendung des 20. Lebensjahres nicht empfohlen
- Korrigierende Augenoperationen werden frühestens sechs Monate nach abgeschlossener Behandlung beurteilt.
- Der voroperative Ausgangswert darf nicht mehr als -5,0 bzw. +3,0 dpt
Gebiss/Kiefer:
- Aktive Phase der kieferorthopädischen Behandlung muss am Tage der Einstellung abgeschlossen sein (Abschlussbericht erforderlich)
Erkrankungen der Wirbelsäule:
- Bandscheibenvorfall
- Skoliose von > 12 ° nach Cobb-Winkel
Psychosomatische Erkrankungen:
- Hinweise auf ein Suchtverhalten
- Depression, Angst- und/oder Zwangsstörungen
- Essstörung
Allergische Erkrankungen:
- Atopische Ekzeme (z. B. Neurodermitis)
- Allergien mit einer laufenden oder noch erforderlichen Hyposensibilisierung
- Asthma bronchiale
Hörminderung:
Diese Auflistung ist nicht abschließend!