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Küchenkraft

Art der Ausschreibung: öffentlich Bewerbungsfrist: 14.04.2026 Besetzung zum: zum nächstmöglichen Termin Beschäftigungsverhältnis: Arbeitnehmer Entgelt: TV-L E 3 - TV-L E 3 Teilzeit/Vollzeit: Vollzeit Wochenarbeitszeit TB.: 38.5 Beschäftigungsdauer: befristet Befristet für: 6 Monat/e Einsatzort: Hubertushöhe,
23701 Eutin

Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein

Öffentlich Stellenausschreibung

Bei der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein – Fachinspektion für Aus- und Fortbildung – ist zum nächstmöglichen Termin ein Arbeitsplatz

 

als Küchenkraft in der Polizeiküche/Mensa (m/w/d)

des Sachbereiches 32 – Wirtschaftsverwaltung –

in Vollzeit befristet für ein halbes Jahr am Dienstort Eutin zu besetzen.

Über uns

Die Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein (PD AFB) ist eine untere Landesbehörde mit Sitz in der ostholsteinischen Kreisstadt Eutin.

Die PD AFB ist zuständig für die Nachwuchsgewinnung sowie für die Einstellung von Nachwuchskräften in den Dienst der Landespolizei. Darüber hinaus gewährleistet die Behörde als Hauptaufgabe die Aus- und Fortbildung der Beschäftigten der Landespolizei Schleswig-Holstein, soweit diese nicht bei rechtlich selbständigen Bildungseinrichtungen ausgebildet werden.

Einen weiteren Aufgabenschwerpunkt bildet die Bereitschaftspolizei, die nach dem Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Schleswig-Holstein eine Führungsgruppe, drei Einsatzhundertschaften, eine Technische Einsatzeinheit und eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit umfasst. Sie unterstützt mit ihren Einheiten und speziellen vom Bund gelieferten Führungs- und Einsatzmitteln bei Bedarf nicht nur den polizeilichen Einzeldienst des Landes, sondern auch bei besonderen Einsatzlagen auf Anforderung bundesweit.

Ihre Aufgaben

  • Mitwirkung bei der Gewährleistung von Gemeinschafts- und Einsatzverpflegung in der Polizeiküche
  • Speisen vorbereiten, zubereiten, anrichten und ausgeben
  • Waren fachgerecht einlagern und Lagerbestände kontrollieren
  • Geschirr- und Küchenreinigung
  • Wahrnehmung von Kraftfahrdiensten im Rahmen der Tages- und Einsatzorganisation sowie sonstiger Fahraufträge

Das bringen Sie mit

Voraussetzungen für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz sind:

  • Berufserfahrung als Küchenkraft/Küchenhelfer
  • Erstbelehrung nach §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz bzw. gültiges Gesundheitszeugnis
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Bereitschaft zur Erlangung einer dienstlichen Fahrerlaubnis
  • körperliche Belastbarkeit (Heben und Tragen von Lasten)

Zudem wäre wünschenswert:

  • mehrjährige Erfahrung im Bereich von Großküchen
  • Verschwiegenheit (z. B. Einhalten des Datenschutzgesetzes und vertraulicher Umgang mit personen- und fallbezogenen Daten)
  • Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit (z. B. Führen von Gesprächen, Kommunikation an der Essensausgabe)
  • Flexibilität sowie selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit Wir bieten Ihnen

Bei einer Tätigkeit im Beschäftigungsverhältnis erfolgt bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 3 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L).

Darüber hinaus bieten wir:

  • ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
  • ein kollegiales Arbeitsklima
  • ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
  • ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
  • 30 Tage Urlaub im Jahr
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement
  • eine gute Anbindung an den ÖPNV sowie ein attraktives Jobticket Wir freuen uns auf Sie!

Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es ist zu berücksichtigen, dass eine Behinderung des Bewegungsapparates sowie der Sinnesorgane wie z. B. Ohr, Mund, Augen, sofern diese nicht mit Hilfsmitteln ausgeglichen werden können, eine Verwendung auf diesem Arbeitsplatz ausschließen.

Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.

Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.

Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.

Jetzt bewerben!

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum

14. April 2026

an das

Landespolizeiamt Schleswig-Holstein

- Sachgebiet 314 -

Kennwort: 52-2026 PD AFB SB 32 Mensa

Mühlenweg 166

24116 Kiel

gerne in elektronischer Form an Kiel.LPA3144@polizei.landsh.de. Dabei sollte die Größe der Datei 2 MB nicht überschreiten. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien und weisen darauf hin, dass keine Rücksendung erfolgt. Wir verzichten ausdrücklich auf die Vorlage von Lichtbildern.

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.

Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen die Personalsachbearbeiterin Frau Martina Rüsing unter der Tel.-Nr.: 0431 – 160-63144 oder per Email Kiel.LPA3144@polizei.landsh.de gern zur Verfügung.

Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und der damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an den Küchenleiter, Herrn Alois Glück unter der Tel.-Nr.: 04521 – 81-13240 oder per Email randolf.glueck@polizei.landsh.de. 

Es besteht die Möglichkeit und ist erwünscht, den Arbeitsplatz nach vorheriger Terminabsprache zu besichtigen.

 

 

 

 


 


 


 


 

Letzte Aktualisierung am: 24.03.2026

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