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Expertenkreis Munition im Meer

29. September 2017: Ostsee, Lübecker Bucht, Munition, Tonne zeitweilig ausgelegt, zeitweilige Schifffahrtsbehinderung - Bekanntmachung für Seefahrer (T)187/17, WSA Lübeck

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Bekanntmachung für Seefahrer (T)187/17 WSA Lübeck, 29.09.2017
Deutschland.Ostsee.Lübecker Bucht, Munition, Tonne zeitweilig ausgelegt, zeitweilige Schifffahrtsbehinderung.
aktuell gültig: ja
Karte(n): (16) 37 (INT 1356)
Geografische Angabe in: WGS 84
Frühere BfS: (T) 36/10
Frühere NfS: Heft 15/10
Zeit der Ausführung: Ab sofort, bis auf weiteres
Gültig von: 29.09.2017
Gültig bis (einschl.): auf Widerruf
Angaben:
Trage ein:

- “Unrein Munition Ankerverbot“ auf Position 54° 04,25’ N, 010° 59,50’ E

Im Umkreis von 0,75 Seemeilen um die Position ist das Ankern und Fischen verboten.

- g. Tonne mit Radarreflektor und der s. Aufschrift "Warn-St." auf der Position 54° 04,48' N, 010° 59,61' E

Im Bereich der o. g Position 54° 04,48' N, 010° 59,61' E werden zeitweise Unterwasserarbeiten durchgeführt. Bei Erfordernis kann eine zeitweilige Änderung der Tonnenposition sowie des Bereichs der Unterwasserarbeiten innerhalb des v. g. Umkreises der Position 54° 04,48' N, 010° 59,61' E erfolgen.

Die Schifffahrt, hier insbesondere die Fischerei, wird hiermit aufgefordert den genannten Bereich zu meiden.

Auskunft über die jeweiligen Arbeiten erteilt die Verkehrszentrale Travemünde in ihren Lagemeldungen auf UKW-Kanal 13 (“Trave Traffic“) zu den bekanntgemachten Zeiten sowie auf Anfrage.

Die o. g. BfS (T) 36/10 wird hiermit aufgehoben.

Letzte Aktualisierung: 29.09.2017

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