Das Wettbewerbsregister des Bundes ersetzt das mittlerweile aufgehobene schleswig-holsteinische Register zum Schutz fairen Wettbewerbs.
Das Wettbewerbsregister des Bundes ersetzt das mittlerweile aufgehobene schleswig-holsteinische Register zum Schutz fairen Wettbewerbs. Seit Oktober 2021 kann das Bundeskartellamt Unternehmen bei Rechtsverstößen in das Wettbewerbsregister eintragen und Auftraggeber können die Informationen abfragen.
Seit dem 01.12.2021 sind die Strafverfolgungs- und Bußgeldbehörden verpflichtet, dem Bundeskartellamt registerrelevante Entscheidungen mitzuteilen. Außerdem besteht seitdem die Möglichkeit für die Auftraggeber, Informationen abzufragen.
Seit dem 01.06.2022 sind öffentliche Auftraggeber zu einer Abfrage verpflichtet, wenn sie die in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz Auftrags- oder Vertragswerte erreichen.
Einzelheiten zum Wettbewerbsregister gibt es beim Bundeskartellamt:
Wettbewerbsregister