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Thema : Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027

GRW Fördergebiete

Eine Förderung mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ist nicht in allen Regionen Schleswig-Holsteins möglich.

Letzte Aktualisierung: 13.03.2023

Ob eine Förderung mit Mitteln der GRW möglich ist, richtet sich nach der Strukturschwäche von Regionen. Denn die Förderung zielt auf die Verringerung von Entwicklungsunterschieden und eine Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen ab. Die Einstufung der Fördergebiete hängt also im Wesentlichen von der wirtschaftlichen Entwicklung der entsprechenden Region ab. 2022 wurden die Fördergebiete neu festgelegt.

farblich markierte Aufteilung Schleswig-Holsteins in Fördergebiete, wie im Fließtext erläutert
GRW Fördergebiete in Schleswig-Holstein der aktuellen Förderperiode bis 2027

Aufteilung der Regionen in Fördergebiete

Gemäß diesen Festlegungen gibt es in Schleswig-Holstein sogenannte C- und D-Fördergebiete sowie auch solche, in denen keine GRW-Förderung möglich ist. Dabei unterscheidet sich der zulässige maximale Fördersatz danach, wie groß das antragstellende Unternehmen ist und ob das geförderte Vorhaben in einem C- oder D-Fördergebiet durchgeführt wird. Die Einstufung der Unternehmensgrößen ergibt sich aus Ziffer 2.1.5 des GRW Koordinierungsrahmens.

C-Fördergebiete

In Schleswig-Holstein sind seit 2022 der Landkreis Dithmarschen, die kreisfreien Städte Flensburg und Neumünster sowie Helgoland als C-Fördergebiet eingestuft. Der maximal zulässige Fördersatz beträgt 30 Prozent für kleine Unternehmen, 20 Prozent für mittlere Unternehmen und 10 Prozent für große Unternehmen. Für Helgoland gilt ein maximal zulässiger Fördersatz von 35 Prozent für kleine Unternehmen, 25 Prozent für mittlere Unternehmen und 15 Prozent für große Unternehmen.

D-Fördergebiete

Die kreisfreien Städte Kiel und Lübeck sowie die Landkreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg und Steinburg sind seit 2022 als D-Fördergebiet eingestuft. Hier beträgt der maximal zulässige Fördersatz 20 Prozent für kleine Unternehmen, 10 Prozent für mittlere Unternehmen und für große Unternehmen der Förderhöchstbetrag von 200.000 Euro.

Keine Förderung mit Mitteln der GRW ist in Schleswig-Holstein in den Landkreisen Pinneberg (außer Helgoland), Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg möglich.

Die Fördergebietskarte können Sie hier herunterladen:

Karte GRW-Fördergebiete SH (PDF, 899KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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