Maßnahmenblatt

Ressort
Ministerium für Justiz und Gesundheit (MJG)
 
Referat
II 45
 
Übergeordnetes Ziel
Verbesserung der ambulanten Versorgungssituation von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitssystem
 
Titel der Maßnahme
Schaffung einer barrierefreien gynäkologischen Sprechstunde für mobilitätseingeschränkte Frauen am Standort des Medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) in Lübeck
 
Beschreibung
    1. in normaler Sprache:

      Das MZEB ist für Patientinnen und Patienten mit bestimmten Diagnosen (u.a. neurologische Erkrankungen, Intelligenzminderung, genetische Erkrankungen) und einem Grad der Behinderung von mindestens 70 ermächtigt. Für diese Patientengruppe wurde eine pauschale Vergütung vereinbart. Die Räumlichkeiten am UKSH Lübeck wurden mit Hilfe einer Förderung aus dem Versorgungssicherungsfonds barrierefrei umgebaut und eingerichtet.

      Im Rahmen der MZEB-Versorgung gemäß § 119c SGB V ist bereits eine zusätzliche gynäkologische Sprechstunde vorgesehen, die durch Fachärztinnen und Fachärzte der Klinik für Gynäkologie des UKSH Lübeck mit Unterstützung des MZEB-Personals durchgeführt werden soll. Über Fördermittel des UKSH-Fördervereins „Gutes tun“ wurden eine höhenverstellbare gynäkologische Liege, ein Patientenlifter und eine Ultraschallsonde finanziert. Der Start der Sprechstunde ist noch offen.

      Auch im niedergelassenen Bereich berichten Frauen mit Mobilitätseinschränkungen von großen Schwierigkeiten, geeignete barrierefreie gynäkologische Praxen zu finden. Da die Räumlichkeiten des MZEB barrierefrei ausgebaut sind und bereits über die notwendige Ausstattung verfügen, bietet es sich an, das Angebot hier anzusiedeln.

      Ein weiteres Problem stellt die fehlende angemessene Vergütung des erhöhten Zeitaufwands dar. Die 98. Gesundheitsministerkonferenz beschloss einstimmig, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) um Prüfung eines Vergütungszuschlags im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zu bitten. Dies ist ebenfalls im Aktionsplan für ein barrierefreies, diverses Gesundheitswesen verankert.

      Ziel der Maßnahme ist die Einrichtung einer barrierefreien ambulanten gynäkologischen Sprechstunde für mobilitätseingeschränkte Frauen in Schleswig-Holstein in den Räumen des MZEB als zusätzliches Angebot außerhalb der MZEB-Versorgung. Das Projekt soll zugleich als Blaupause für weitere spezialisierte Sprechstunden dienen.

      Geplante Schritte umfassen:
      - Analyse vergleichbarer Angebote (z.B. Bremen, München)
      - Klärung der Rahmenbedingungen (Zielgruppe, Leistungsumfang, Organisation, Öffnungszeiten)
      - Ausstattung und Investitionsplanung
      - Personalgewinnung, Vergütungsfragen und Organisation von Assistenzpersonal
      - Bereitstellung barrierefreier Gesundheitsinformationen (u.a. in Leichter Sprache)
      - Einrichtung einer Steuerungsgruppe unter Einbindung relevanter Akteure und der Selbstvertretung
      - Interne Evaluation sowie optionale wissenschaftliche Begleitung (z.B. Dissertation)

      Folgende Organisationen sollen beteiligt werden:
      • die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH)
      • der Berufsverband der Frauenärzte (BVF Landesverband SH)
      • den beiden ärztlichen Leitern des MZEB Prof. Bäumer und Dr. Löns
      • der Leiter der Gynäkologie UKSH Campus Lübeck Prof. Rody und die Oberärztin der Frauenklinik Frau Dr. Ruf
      • die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Michaela Pries (LBMB)
      • die Selbstvertretung (ZSL Nord e.V.)

    2. in Leichter Sprache:

      Das MZEB ist für bestimmte Patienten und Patientinnen.
      Die Patienten und Patientinnen haben:
      • neurologische Krankheiten
      • Intelligenz-Minderung
      • genetische Krankheiten.
      Und die Patienten und Patientinnen haben einen Grad der Behinderung von mindestens 70.
      Für diese Patienten und Patientinnen gibt es eine pauschale Vergütung.
      Das heißt:
      Sie bekommen immer den gleichen Betrag.

      Die Räume am UKSH Lübeck sind barrierefrei.
      Dafür gab es Geld vom Versorgungs-Sicherungs-Fonds.

      Es gibt eine gynäkologische Sprech-Stunde im MZEB.
      Gynäkologen sind Ärzte für Frauen.
      Die Sprech-Stunde ist für die MZEB-Versorgung nach Paragraph 119c SGB V.
      Ärzte und Ärztinnen vom UKSH Lübeck machen die Sprech-Stunde.
      Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom MZEB helfen dabei.

      Der UKSH-Förderverein hat Geld gegeben für:
      • ein höhenverstellbares Bett
      • einen Patientenlifter
      • eine Ultra-Schall-Sonde.
      Der UKSH-Förderverein heißt: Gutes tun. Der Start von der Sprech-Stunde ist noch offen. Frauen mit Mobilitäts-Einschränkungen haben Probleme. Sie finden keine barrierefreien gynäkologischen Praxen. Die Räume vom MZEB sind barrierefrei. Und sie haben die richtige Ausstattung. Deshalb kann man das Angebot dort machen.Es gibt ein weiteres Problem: Man braucht mehr Zeit für die Behandlung von Menschen mit Behinderung. Aber man bekommt nicht mehr Geld dafür. Es gab eine Gesundheits-Minister-Konferenz. Das war die 98. Konferenz.Alle haben gesagt: Das Bundesministerium für Gesundheit soll prüfen: Kann es einen Vergütungs-Zuschlag im einheitlichen Bewertungs-Maß-Stab geben? Das steht auch im Aktionsplan für ein barrierefreies, diverses Gesundheits-Wesen.
      Es soll eine neue Sprech-Stunde geben.
      Die Sprech-Stunde ist für Frauen mit Behinderung.
      Die Frauen können nicht gut laufen. Die Sprech-Stunde ist bei einem Frauen-Arzt oder einer Frauen-Ärztin. Die Sprech-Stunde ist in Schleswig-Holstein.Die Sprech-Stunde ist in den Räumen vom MZEB. Das MZEB ist eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Die Sprech-Stunde ist aber ein extra Angebot.
      Das Projekt soll auch ein Beispiel sein für andere Sprechstunden.
      Diese Schritte sind geplant:
      • Es gibt schon ähnliche Angebote in Bremen und München.
      Man will sich diese Angebote anschauen.
      • Man will verschiedene Sachen klären:
      ? Wer soll zu der Sprech-Stunde kommen?
      ? Was soll bei der Sprech-Stunde gemacht werden?
      ? Wie soll die Sprech-Stunde organisiert werden?
      ? Wann soll die Sprech-Stunde sein?
      • Man will planen:
      ? Was braucht man für die Sprech-Stunde?
      ? Wie viel Geld braucht man für die Sprech-Stunde?
      • Man will Personal finden.
      Und man will klären:
      ? Wie viel Geld bekommt das Personal?
      ? Wer hilft dem Personal bei der Arbeit?
      • Es soll barrierefreie Infos über Gesundheit geben.
      Zum Beispiel in Leichter Sprache.
      • Es soll eine Gruppe geben, die das Projekt leitet.
      In der Gruppe sollen verschiedene Menschen sein.
      Zum Beispiel:
      ? wichtige Personen
      ? Vertreter und Vertreterinnen von den Patienten und Patientinnen
      • Man will prüfen:
      Wie gut ist das Projekt?
      Vielleicht sollen auch Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen dabei helfen.
      Diese Vereine sollen mitmachen:
      • die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
      Die kurze Form ist: KVSH.
      • der Berufs-Verband der Frauen-Ärzte in Schleswig-Holstein
      Die kurze Form ist:
      BVF Landes-Verband SH.
      • die beiden ärztlichen Leiter vom MZEB
      Das sind: Prof. Bäumer und Dr. Löns.
      • der Leiter von der Gynäkologie UKSH Campus Lübeck
      Das ist: Prof. Rody.
      Und die Ober-Ärztin von der Frauen-Klinik.
      Das ist: Frau Dr. Ruf.
      • die Landes-Beauftragte für Menschen mit Behinderungen Michaela Pries
      Die kurze Form ist: LB.
      • die Selbst-Vertretung ZSL Nord e.V.

 
Zeitrahmen
01/2026 bis 03/2027
 
Umsetzungsstand
Am 25.3.2025 hat ein erster Austausch des Ministeriums für Justiz und Gesundheit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und dem Berufsverband der Frauenärzte in Schleswig-Holstein stattgefunden, um Möglichkeiten für die Schaffung eines ambulanten gynäkologischen Spezialangebots zu diskutieren. Im Rahmen der Maßnahmenformulierung für den Fokus LAP wurden die ärztlichen Leiter des MZEB sowie die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen sowie der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen einbezogen. Die weitere Umsetzung erfolgt zeitnah.
 
Handlungsfelder
    1: Bewusstseinsbildung
    6: Gesundheit und Pflege
    7: Schutz der Persönlichkeitsrechte
    10: Barrierefreie Kommunikation und Information
 
Ziel / Maßnahme
Z 3
 
Status
begonnen
 
letzte Änderung
04.06.2026 - 13:16 Uhr

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