| Empfehlung 90: Im Land Schleswig-Holstein wird das vorhandene System der Landesstützpunkte nach den Anforderungen der Sportfachverbände und des Landessportverbandes Schleswig-Holstein ausgebaut, regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst. |
Das Stützpunktkonzept für den Leistungssport in Schleswig-Holstein ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und wurde zuletzt geändert am 16. April 2024. Derzeit bestehen 40 Landesstützpunkte in den Sportarten Badminton, Basketball, Handball, Judo, Leichtathletik, Rudern, Schwimmen, Segeln, Tennis, Tischtennis, Turnen, Beachvolleyball, Volleyball sowie den Para-Sportarten Tischtennis, Rollstuhlbasketball, Schwimmen und Fußball.
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Empfehlung 91: Die Landesfachverbände und der Landessportverband erarbeiten gemeinsam einen Kriterienkatalog für ein System an Landesstützpunkten.
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Das Stützpunktkonzept für den Leistungssport in Schleswig-Holstein wurde gemeinsam zwischen dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport sowie dem Landessportverband erarbeitet und ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Es wurde zuletzt am 16. April 2024 geändert.
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| Empfehlung 92: Die Anerkennung von Landesstützpunkten und Landesleistungszentren erfolgt ab 2021 durch das Innenministerium. Bei der Anerkennung ist der LSV und der jeweilige Fachverband zu beteiligen. Die Anerkennung erfolgt auf Grundlage eines durch den LSV und das Innenministerium abgestimmten Konzeptes. |
Das Stützpunktkonzept für den Leistungssport in Schleswig-Holstein wurde gemeinsam zwischen dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport sowie dem Landessportverband erarbeitet und ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Es wurde zuletzt am 16. April 2024 geändert.
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