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Thema : Kitareform 2020

Prognoseberechnung von Fördersätzen sowie Finanzierungsbeiträgen im Zuge der Kitareform

Letzte Aktualisierung: 26.10.2022

Stand: Oktober 2022

Um die finanziellen Auswirkungen der Kitareform konkret betrachten zu können, stellt das Land entsprechende Prognosetools als Excel-Dateien zum Download zur Verfügung. Mit deren Hilfe können die Fördersätze für die Gruppen in den Einrichtungen und die Finanzierungsbeiträge der Wohnortgemeinden und des Landes berechnet werden. In diesen Berechnungsprognosen sind nachstehende Änderungen, die ab April 2022 gelten, implementiert. Wir ermöglichen Ihnen so eine Berechnung aufgrund der aktuellen Gesetzeslage.

Wichtiger Hinweis

Anleitung zum Prognoserechner

Prognosetools für 2023

Es können aktuell noch keine neuen Prognosetools für 2023 erstellt werden, da noch nicht alle Berechnungsparameter feststehen.

In den veröffentlichten Prognosetools für 2022 sind folgende Berechnungsparameter enthalten:

  • Finanzierungsbeitrags der Wohngemeinde von 37,65 Prozent in 2022
  • Berücksichtigung des seit April 2022 geltenden TVöD
  • Höchstbeiträge für Elternbeiträge für die Förderung von unterdreijährigen Kindern von 5,80 Euro pro wöchentlicher Betreuungsstunde und für überdreijährige Kinder von 5,66 Euro pro wöchentlicher Betreuungsstunde.

Prognosetool - Version 5.1

  • Altersgruppenwechsel entfällt in Verbindung mit § 53 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1
  • Ausgleich für Platzzahlreduzierung

Bei altersgemischten Gruppen erfolgt der Ausgleich für die verringerte rechnerische Kinderzahl nach der Maßgabe der Höchstbeträge für Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats vollendet haben. 

Technische Hinweise & Anleitung

Mit den Berechnungsdateien können die vorgesehenen Fördersätze zur Kita-Finanzierung ebenso berechnet werden wie die von den Wohngemeinden zu leistenden Finanzierungsanteile.

In den Prognose-Dateien sind alle relevanten Kostenparameter und die Durchschnittsfördersätze pro Gruppe bereits voreingestellt und berechnet, so dass lediglich die einrichtungs- bzw. kinderspezifischen Eingaben erfolgen müssen. Alle notwendigen Rechenoperationen werden daraufhin automatisch ausgeführt.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise aus der Anleitung zur Nutzung der Berechnungsdateien.

Prognosetools zur Berechnung der Kita-Förderung (für Standortgemeinden): Modellhafte Berechnung von gruppen- und kindbezogenen Fördersätzen

Mit Hilfe des Prognosechners zur Berechnung der Kita-Förderung kann eine Berechnung der von der Einrichtungsstruktur abhängigen gruppen- oder kindbezogenen Fördersätzen für die Standortgemeinde vorgenommen werden.

Die Höhe der jährlichen Förderung ist von folgenden Faktoren abhängig: Gruppenart und -größe, die Öffnungs- und Schließzeiten, die tatsächliche Anzahl der Kinder bei subjektbezogener Förderung, die Anzahl von Platzreduzierungen (Kinder unter 9 Monate und gegebenenfalls I-Kinder) sowie die Anzahl der Kinder, welche ihren Wohnsitz außerhalb von Schleswig-Holstein begründen und in einer Einrichtung in Schleswig-Holstein betreut werden.

Eine Gemeinde mit mehreren Einrichtungen kann die Erfassung aller Einrichtungen innerhalb dieser einen Datei vornehmen, die Gruppen müssen lediglich mit dem dazugehörigen Einrichtungsnamen bezeichnet werden. Auch spezifische definierte Sonderfälle können in der Prognoseberechnung berücksichtigt werden.

Weitere Hinweise, was bei der Eingabe zu beachten ist, finden Sie hier in der Kurzanleitung.

Prognosetools zur Berechnung der Refinanzierung (für Wohnsitzgemeinden): Modellhafte Berechnung der Finanzierungsbeiträge der Wohngemeinden am SQKM

Mit dem Prognoserechner zur Refinanzierung kann der Wert berechnet werden, den Ihre Wohngemeinde an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu leisten hat. Es muss dabei nach den U3-/Ü3-Angeboten und der individuellen Betreuungszeit in Stunden pro Woche differenziert werden.

Weitere Hinweise, was bei der Eingabe zu beachten ist, finden Sie hier in der Kurzanleitung.

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