Eine passende Wohnung zu finden, ist für manche Menschen noch schwerer als für andere. Dazu zählen beispielsweise Wohnungslose, Frauen aus Frauenhäusern, aus der Haft entlassene Personen oder Menschen, die von Armut und Wohnungslosigkeit bedroht sind. Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe werden Menschen in Wohnungsnot immer jünger, weiblicher und internationaler, und sie haben ein oder mehrere Kinder.
Wer Wohnraum für diese Gruppen schaffen will, kann nun auf eine spezielle Unterstützung des Landes zurückgreifen. Für Investor:innen werden sogar Vorgaben gelockert. "Wir wollen mit diesem Programm den Menschen helfen, die auf Unterstützung dringend angewiesen sind", betonte Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack. In den kommenden beiden Jahren stehen mit dem Sonderprogramm "Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen" insgesamt 20 Millionen Euro bereit.
Günstige Konditionen
Mit besonders günstigen Förderkonditionen will das Innenministerium vor allem Kommunen und Institutionen ansprechen, damit sie für diese Personengruppen in den Wohnungsbau investieren. Die Unterstützung ist so breit aufgestellt wie in keinem anderen Programm: Neubau, Sanierung, Modernisierung und sogar der Erwerb eines Gebäudes mit anschließendem Umbau sind förderfähig.
Vieles geht, nichts muss
Investor:innen müssen eine Kostenobergrenze von 3.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche einhalten. Balkone, Keller und Fahrstühle dürfen daher fehlen. Damit möglichst viele Menschen davon profitieren, sind einige Vorgaben gelockert worden. So dürfen zum Beispiel Appartements entstehen, in denen man in einem Raum wohnt, kocht und schläft. Die Träger:innen können mit einem flexiblen Konzept arbeiten sowie Wohngruppen und Einzelwohnungen in einem Mix anbieten.
Künftig wird auch ein Fachbeirat das Sonderprogramm begleiten. Es basiert unter anderem auf den Ergebnissen einer Studie, die im Auftrag der Hempels Stiftung im Zusammenwirken mit dem Diakonischen Werk Schleswig-Holstein entstand und die das Innenministerium 2018 gefördert hatte.
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