Für den Wiederaufbau von Küstenschutzanlagen hat das Umweltministerium am 12.02.2024 eine Förderrichtlinie erlassen. Wasser- und Bodenverbände und Kommunen können für die Wiederherstellung öffentlich gewidmeter Küstenschutzanlagen eine Förderung der Kosten für Planung und Bau beantragen.
zur Förderrichtlinie
Die Antragfrist läuft bis zum 01.05.2024. Die Anträge sind an den LKN.SH zu richten. Die Wiederherstellungsmaßnahmen an den Deichen müssen vor der nächsten Sturmflutsaison (bis zum 30. September) abgeschlossen sein.
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