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Thema : Sturmfluthilfen für die Ostküste

Förderung der Wiederstellung von Küstenschutzanlagen



Letzte Aktualisierung: 16.02.2024

Für den Wiederaufbau von Küstenschutzanlagen hat das Umweltministerium am 12.02.2024 eine Förderrichtlinie erlassen. Wasser- und Bodenverbände und Kommunen können für die Wiederherstellung öffentlich gewidmeter Küstenschutzanlagen eine Förderung der Kosten für Planung und Bau beantragen.

zur Förderrichtlinie

Die Antragfrist läuft bis zum 01.05.2024. Die Anträge sind an den LKN.SH zu richten. Die Wiederherstellungsmaßnahmen an den Deichen müssen vor der nächsten Sturmflutsaison (bis zum 30. September) abgeschlossen sein.

Antragsformular hier herunterladen

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