Bildungspaket
Leistungen aus dem Bildungspaket
Führerschein anerkennen lassen
Inhaber einer Fahrerlaubnis aus Staaten, die nicht der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein, Norwegen) angehören und die ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland begründen, benötigen eine deutsche Fahrerlaubnis. Ein ordentlicher Wohnsitz liegt vor, wenn eine Person nicht nur kurzfristig, sondern auf längere Zeit ansässig wird - vereinfacht gesagt - dort, wo sie während mindestens 185 Tagen im Jahr wohnt. Allerdings wird eine deutsche Fahrerlaubnis nicht sofort bei der Einreise benötigt. Es ist möglich, mit der ausländischen Fahrerlaubnis für sechs Monate nach der Einreise die Fahrzeuge zu führen, für die die Fahrerlaubnis Geltung besitzt.
Für ausländische Führerscheine, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, muss man in der Regel eine deutsche Übersetzung mitführen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Bevor ein Flüchtling in Deutschland mit einer ausländischen Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt, sollte er oder sie Kontakt mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde aufnehmen. Ausführliche Hinweise hält das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vor:
Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse in der Bundesrepublik Deutschland - Bundesverkehrsministerium
Führungszeugnis beantragen
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, bescheinigt, ob jemand vorbestraft ist oder nicht. Wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann ein Führungszeugnis bei der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) der Wohnortgemeinde beantragen. Dazu benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass. Alternativ ist mit dem neuen Personalausweis und entsprechendem Zubehör (Lesegerät) auch eine elektronische Beantragung möglich.
Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Ein Führungszeugnis kann in vier unterschiedlichen Ausführungen beantragt werden. Welches Zeugnis Sie benötigen, erfahren Sie bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes oder aus dem Schreiben der Behörde, mit dem Sie zur Abgabe eines Führungszeugnisses aufgefordert werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Fragen und Antworten zum Führungszeugnis
Kleinere Haus- und Gartenarbeiten gegen eine Aufmerksamkeit
Geflüchtete können kleinere Haus- und Gartenarbeiten nur dann unproblematisch übernehmen, wenn es sich dabei nicht um eine Erwerbstätigkeit handelt. Das Aufenthaltsrecht versteht darunter sowohl eine selbstständige Tätigkeit, als auch eine abhängige Beschäftigung. Stellt die übernommene Aufgabe eine Erwerbstätigkeit dar, greifen zum einen die Beschränkungen des Aufenthaltsrechts, zum anderen sind Rechtsbereiche zu beachten, die auch für jeden Staatsbürger gelten (Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Steuer- und Sozialabgabenpflicht). Der Umfang von Tätigkeiten, die ausgeführt werden können, ohne den Anwendungsbereich der Gesetze zu berühren, ist sehr eng zu ziehen. Lediglich die einmalige Übernahme von kleineren Arbeiten kann als unproblematisch betrachtet werden.
Möchten Sie Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete schaffen, ist es am sinnvollsten, einen dauerhaften Arbeitsplatz zu schaffen. Möchten Sie Geflüchtete einstellen, sollten Sie gemeinsam die erforderlichen Schritte bei der zuständigen Ausländerbehörde erfragen.
Kontoeröffnung
Geflüchtete haben Anspruch auf Eröffnung eines Basiskontos.
Mehr Informationen zum Basiskonto
Nachrichtenangebote
Deutschlandweite und regionale Nachrichten für Flüchtlinge finden Sie auf den Seiten des NDR.
Nachrichten aus der Region
Refugee Radio
„Refugee Radio“ bietet Nachrichten aus Deutschland oder von der Flüchtlingsroute an sowie Servicethemen zu Gesundheit, Recht und Integration.
Nachrichten für Flüchtlinge: Refugee Radio
Germany Guide
Der "Germany Guide" der Deutschen Welle gibt unter anderem Tipps für die Suche nach Unterkunft und Arbeit.
Germany Guide
Sendung mit der Maus
Die "Sendung mit der Maus" gibt es inzwischen auch auf Arabisch, Kurdisch und Dari.
Die Sendung mit der Maus
„Marhaba“ – Ankommen in Deutschland
"Marhaba" heißt das Fernsehformat des Nachrichtensenders n-tv. Das arabische Wort „Marhaba“ lässt sich mit "Willkommen" übersetzen. Die Sendung richtet sich an Flüchtlinge und erzählt auf Arabisch vom Alltag in Deutschland.
"Marhaba" - Ankommen in Deutschland
Rundfunkbeitrag
Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, ist vom Rundfunkbeitrag befreit. Erhalten Asylbewerberinnen und Asylbewerber dennoch ein Schreiben des Beitragsservice, sollten sie oder ihre Betreuer diesen zeitnah über den Asylbewerberstatus informieren. Nur durch eine entsprechende Rückmeldung lässt sich verhindern, dass die angeschriebenen Personen zum Rundfunkbeitrag angemeldet werden und eine Zahlungsaufforderung erhalten. Gleiches gilt auch für Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder BAföG. Kontaktformulare findet man auf rundfunkbeitrag.de.
Keine Rundfunkbeitragspflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber
Informationsflyer Rundfunkbeitrag für Bürgerinnen und Bürger
Informationsflyer Rundfunkbeitrag in Englisch, Arabisch, Türkisch, Französisch, Spanisch, Russisch
Sportvereine
In Schleswig-Holstein gibt es 2600 Sportvereine, die ein wichtiger Partner bei der Integration von Geflüchteten sind. Der Landessportverband Schleswig-Holstein bietet unterschiedliche Maßnahmenpakete und Projekte für seine Vereine an. Weitere Informationen finden Sie hier:
Sport
Unterstützung bei einem Rechtsstreit
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Versicherung
Geflüchtete sind, wie jeder Bundesbürger auch, grundsätzlich erst einmal nicht versichert. Das ändert sich zum Beispiel, wenn sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und/ oder privat vorsorgen. Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Schleswig-Holstein erhalten bis auf wenige Ausnahmen eine elektronische Gesundheitskarte.
Verträge, Kostenfallen, Haustürgeschäfte und mehr
Vieles ist in Deutschland neu, einiges scheint bekannt, funktioniert hier aber doch möglicherweise anders als der Heimat. Die Verbraucherzentrale informiert über Geldtransfer, Haustürgeschäfte und vieles mehr und warnt vor Kostenfallen.
Informationen der Verbraucherzentrale (DEUTSCH, ENGLISCH, ARABISCH)
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