Die Arbeitsmarktpolitik des Landes ist so ausgerichtet, dass die Angebote zur Integration geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt die Regelförderung des Bundes zielgruppenspezifisch ergänzen. Dafür werden Landesmittel und Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF plus) eingesetzt.
Zugang zum Arbeitsmarkt
Wann dürfen Geflüchtete arbeiten?
Geflüchtete Menschen dürfen in Deutschland unter bestimmten Bedingungen – in der Regel drei Monate nach Ankunft – eine Arbeit aufnehmen. Die Zugangsbedingungen zum Arbeitsmarkt sind abhängig von ihrem individuellen Aufenthaltsstatus (Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung, Duldung).
Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
Unter anderem informieren auch die Beratungsstellen der Netzwerke "Alle an Bord! – Perspektive Arbeitsmarkt (PAM)" und "B.O.A.T. - Beratung.Orientierung.Arbeit.Teilhabe - Integrationsförderung für Geflüchtete in Schleswig-Holstein" bei individuellen Fragen zu den Zugangsbedingungen, siehe dazu weiter unten.
Arbeitsmarktberatung und Vermittlung
Bundesagentur für Arbeit
Zuständig für die Beratung und Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung sind die Jobcenter und die Agenturen für Arbeit. Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung wenden sich an die regionale Agentur für Arbeit. Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis wenden sich an das regionale Jobcenter. Welche Agentur für Arbeit oder welches Jobcenter regional zuständig ist, sehen Sie hier:
Suchübersicht der Bundesagentur für Arbeit
Arbeitsmarktberatung speziell für Geflüchtete
"PAM" und "B.O.A.T."
Die Netzwerke "Alle an Bord! – Perspektive Arbeitsmarkt (PAM)" und "B.O.A.T. - Beratung.Orientierung.Arbeit.Teilhabe - Integrationsförderung für Geflüchtete in Schleswig-Holstein" bieten Geflüchteten landesweit Ansprechstellen.
Mehr erfahren
Weitere Beratung für Zugewanderte
Die Mitarbeitenden in den Migrationsberatungsstellen sind erste Ansprechpartner. Sie beraten und begleiten Zuwander:innen im Integrationsprozess und befähigen sie, in Angelegenheiten des täglichen Lebens selbstständig zu handeln.
Migrationsberatungsstellen
Deutsch lernen für den Beruf
Ohne Sprachkenntnisse ist eine erfolgreiche Integration in Ausbildung und Arbeit nicht möglich. Bund und Land bieten Geflüchteten eine aufeinander abgestimmte Sprachförderung. Geflüchtete können schrittweise die deutsche Sprache lernen, um sich mit berufsbezogenen Deutschkenntnissen sprachlich fit zu machen für den Arbeitsmarkt.
Möglichkeiten, Deutsch zu lernen
Vom Land geförderte Projekte für Geflüchtete
Die Landesregierung setzt sich auf verschiedenen Wegen dafür ein, um geflüchteten Menschen berufliche Perspektiven zu eröffnen und einen nachhaltigen Arbeitsmarktzugang zu ermöglichen. Die Förderung reicht von arbeitsmarktbezogenem Sprachtraining, individueller Beratung, Vermittlung und Betreuung über Ausbildung in Branchen mit Fachkräftemangel bis zur Unterstützung Geflüchteter an Hochschulen. Durch ein Bündel vielfältiger Angebote wird die Förderung des Bundes bedarfs- und zielgruppengerecht ergänzt.
Landesprogramm Arbeit
Die Fördermaßnahmen des mit Landes- und ESF-Mitteln finanzierten Arbeitsmarktprogramms des Landes stehen auch in der Strukturfondsperiode 2021-2027 – soweit die Förderbedingungen es zulassen - geflüchteten Menschen offen.
Zum Arbeitsmarktprogramm des Landes
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein gibt Hinweise zu Förderungsmöglichkeiten des Landesprogramms Arbeit.
Zur Investitionsbank Schleswig-Holstein