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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Finanzrechnung >> Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

4.3. Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Kto. 783)

Grundsätzliches

Zum beweglichen Anlagevermögen gehören Immaterielle Vermögensgegenstände (Kto. 01), Kunstgegenstände (Kto. 06), Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge (Kto. 07) sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung (Kto. 08).

Wenn Vermögensgegenstände für diese Kontengruppen erworben werden, wird der Zahlungsverkehr über die Konten 783 abgewickelt.

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