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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Übernahme des Kapitaldienstes

Letzte Aktualisierung: 03.12.2018

2.5 Übernahme des Kapitaldienstes

Frage: Eine Gemeinde hat beschlossen, den Kapitaldienst eines Schulverbandes zu übernehmen. Zunächst erfolgt die Zahlung der Tilgungen und Zinsen über den Haushalt des Schulverbandes. Dann wird die Gesamtsumme im Gemeinde HH in der Ergebnisrechnung als Zuschuss /Aufwand gebucht und entsprechend im Schulverbandshaushalt als Ertrag. Da die ursprünglichen Darlehenstilgungen in der Ergebnisrechnung des Schulverbandes ja nicht auftauchen, jedoch der entsprechende "Zuschuss" der Gemeinde, sieht die Ergebnisrechnung (natürlich) super aus und schließt mit einem stattlichen Jahresüberschuss ab. Das kann doch so nicht richtig sein, oder?

Eine offene Forderung in der Eröffnungsbilanz des Schulverbandes ggf. der Gemeinde in Höhe des Gesamtrestdarlehens kann ich auch nicht aktivieren, weil die Übernahme des Kapitaldienstes "freiwillig" ohne vertragliche Verpflichtung erfolgt.

Vor der Übernahme des Kapitaldienstes durch die Gemeinde hat der Schulverband als Kreditnehmer in der Bilanz den Investitionskredit als Verbindlichkeit auszuweisen und mit den Tilgungen der Finanzrechnungen der Folgejahre aufzulösen. Ferner sind die Zinsaufwendungen (Ergebnisrechnung) und Zinsauszahlungen (Finanzrechnung) p.a. zu buchen.

Der Schulverband bleibt auch bei der Übernahme des Kapitaldienstes durch die Gemeinde der Kreditnehmer des Investitionskredites und Eigentümer der Investition, so dass die Vermögensgegenstände aktiviert und die Verbindlichkeiten passiviert bleiben. Damit fallen die Buchungen für Tilgung und Zinsen in der Finanzrechnung und für Abschreibung und Zinsaufwand in der Ergebnisrechnung auch weiterhin beim Schulverband an.

Die Gemeinde erstattet den jährlichen Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) an den Schulverband. Die Erstattung wird über das Konto Schuldendiensthilfen der Ergebnisrechnung / Finanzrechnung (Kto. 532 / 732) bzw. alternativ über die Schulverbandsumlage (Kto.537 / 737) als Aufwand / Auszahlung der Gemeinde abgerechnet.

Beim Schulverband werden die Schuldendienstanteile als Erträge der Ergebnisrechnung / Finanzrechnung (Kto. 423 / 623) eingebucht. Diesen Erträgen stehen in der Ergebnisrechnung die Zins- und Abschreibungsaufwendungen gegenüber. Wenn die Abschreibungsdauer von der Tilgungsdauer abweicht, so dass z.B. der Abschreibungsbetrag geringer ist als der Ertrag aus dem Schuldendienst für die Tilgung, kommt es anfänglich zu Jahresüberschüssen beim Schulverband. Nach Tilgung der Verbindlichkeiten fehlen jedoch diese Erträge, so dass die noch laufenden Abschreibungen Jahresfehlbeträge generieren. Die in der ersten Phase angesammelten Überschüsse werden in der zweiten Phase wieder abgebaut.

In der Finanzrechnung des Schulverbandes stehen den Auszahlungen für Zinsen und Tilgung die Einzahlungen aus der Schuldendiensthilfe der Gemeinde (Zinsen und Tilgung) gegenüber.

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