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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Nutzungsdauer von Holzhäusern

Letzte Aktualisierung: 03.12.2018

2.21 Nutzungsdauer von Holzhäusern

Frage: Eine Gemeinde plant den Bau eines Kindergartens in teilmassiver Bauweise. Auf eine Stahlbetonsohle mit Fundament soll eine Holzkonstruktion gebaut werden mit Verblendstein vor dem Holzständerwerk. Nach der Abschreibungstabelle für abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens der Gemeinden beträgt die Nutzungsdauer für dieses Gebäude lediglich 40 Jahre. Laut anliegendem Handbuch „Holzhäuser – Werthaltigkeit und Lebensdauer“ empfehlen Fachleute für Gebäude im Holzrahmenbau/Holztafelbau, die seit 1985 gebaut wurden, aufgrund der in der Forschungsarbeit nachgewiesenen Qualitätsverbesserung mit einer Gesamtnutzungsdauer von 80 – 100 Jahren zu rechnen (S. 28, Kapitel 10, Tabelle 1). Die Neubauten in Holzbauweise sind damit dem Massivbau vollständig gleichgestellt zu beurteilen. Ist es daher vertretbar, für den geplanten Kindergarten eine Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren anzunehmen?

Es ist nicht vertretbar, für den geplanten Kindergarten in teilmassiver Bauweise eine Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren anzunehmen.

Nach der Verwaltungsvorschrift über Abschreibungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen der Gemeinden (VV-Abschreibungen) sind abweichende Regelungen nur zugelassen für

  • körperschaftsteuerpflichtige Einrichtungen,
  • Einrichtungen die speziellen Rechtsnormen unterliegen (z. B. Rettungsdienst)

soweit steuer- und abgabenrechtliche Vorschriften dies vorschreiben oder zulassen. Im Übrigen ist die Abschreibungstabelle für die Gemeinden verbindlich.

Eine Verlängerung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ist nur durch eine Erweiterung oder eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung möglich. 

Auch der zitierte Herstellerhinweis lässt eine Verlängerung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nicht zu. Als Argumentationshilfe eine „Untersuchung zur Objektivierung der Bewertung des Verkehrswertes von Gebäuden in Holzbauweise im Vergleich zu anderen Bauweisen“ herangezogen. Eine solche Betrachtung würde auch die 80 Jahre Nutzungsdauer für massive Gebäude in Frage stellen.

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