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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

FAQ - Bilanz

Letzte Aktualisierung: 03.12.2018

1.39 Bewertung Grundstücke im Zuge von Flurbereinigungen

Frage: Ich habe eine Frage zur Übernahme von Flurstücken aus der Flurbereinigung. In welcher Höhe sind solche Flächen zu bewerten, insbesondere wenn die erhaltenen Flächen die abzugebenden um ein Vielfaches übersteigen?

Zu den allgemeinen Grundsätzen für die Bewertung von Grundstücken wird auf die bereits erstellten FAQ´s (u. a. 1.14 und 1.23) verwiesen.

Um im Speziellen den Wert eines Grundstückes aus einem Flurbereinigungsverfahren zu ermitteln, ist vorab festzuhalten, dass es sich im Wesentlichen um einen Grundstückstausch handelt (mit/ohne zusätzlicher Geldleistung). Daher ist wie bei einem Grundstückstausch zu verfahren.

Sofern keine Ausgleichszahlungen vereinbart wurden, muss der einzubuchende Wert des erhaltenen Grundstücks dem Anschaffungswert des abgegebenen Grundstückes entsprechen. Ausgleichszahlungen sowie Auszahlungen für Nebenkosten (u. a. Notar, Grundbuch) sind entsprechend zu berücksichtigen. Die geleisteten Auszahlungen erhöhen den Wert der erhaltenen Grundstücke.

Sofern die Werte der getauschten (abgegebenen) Grundstücke bekannt sind, sind die erhaltenen Grundstücke folglich mit dem Wert der abgegeben Grundstücke einzubuchen. Dabei ist es unerheblich, dass die Gemeinde mehr Flächen bekommen als abgegeben hat. Es gilt auch hier das Prinzip der Bewertung nach Anschaffungswerte. Da keine zusätzlichen Anschaffungskosten angefallen sind, können auch keine höheren Werte bilanziert werden. Der Wert je qm der erhaltenen Flächen ist dann ggfs. niedriger.

Sind die Werte der abgegebenen Grundstücke nicht bekannt und können diese nicht ermittelt werden, ist eine Bewertung der Grundstücke entsprechend FAQ 1.14 und 1.23 durchzuführen.

Dabei sind die Werte der erhaltenen Flächen zu ermitteln, wenn die Flurbereinigung vor Erstellung der Eröffnungsbilanz durchgeführt wurde.

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