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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Ergebnisrechnung >> Transferaufwendungen

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

2.5. Transferaufwendungen (Kto. 53)

Grundsätzliches

Zu den Transferleistungen gehören alle Leistungen der Kommune an Dritte, die ohne eine konkrete Gegenleistung erbracht werden. Die Leistungen sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht auf einen konkreten Leistungsaustausch ausgerichtet sind.

Hierzu zählen insbesondere folgende Leistungen entsprechend der Kontengruppe 53:

  • Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (u. a. für Schule, KiTa sowie Umlagen an Zweckverbände)
  • Schuldendiensthilfen
  • Sozialtransferaufwendungen (u. a. Leistungen nach SGB II, VIII und XII, Asylbewerberleistungsgesetz und KJHG
  • Steuerbeteiligungen (u. a. Gewerbesteuerumlage)
  • Allgemeine Zuweisungen
  • Allgemeine Umlagen (u. a. Amts- und Kreisumlage)
  • Sonstige Transferaufwendungen

Unterkonten

531  Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (u. a. für Schule, KiTa sowie Umlagen an Zweckverbände)
532 Schuldendiensthilfen
533 Sozialtransferaufwendungen (u. a. Leistungen nach SGB II, VIII und XII, Asylbewerberleistungsgesetz und KJHG)
534 Steuerbeteiligungen (u. a. Gewerbesteuerumlage)
535 Allgemeine Zuweisungen
537 Allgemeine Umlagen (u. a. Amts- und Kreisumlage)
539 Sonstige Transferaufwendungen

Buchungssätze

531x Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
an
3611 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen

FAQ

Rechtliches - Informationen

VV-Kontenrahmen (juris)

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