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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

1.4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (Kto. 43)

Grundsätzliches

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte sind Entgelte, die im Rahmen der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen, Amtshandlungen und öffentlich-rechtlichen Dienstleistungen erhoben werden. Ebenso fallen hierunter die zweckgebundenen Abgaben und Beiträge für kommunale Leistungen, wie z. B. die Abwasserbeseitigung, Müllentsorgung usw. In Abgrenzung zu den privatrechtlichen Leistungsentgelten (s. Position 1.5), bei denen ein privatrechtliches Rechtsgeschäft im Hintergrund steht, zählen die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte zu den Kommunalabgaben.

Unterkonten

Buchungssätze

Sonderposten für Gebührenausgleich:
Es wird eine dreijährige Gebühr erhoben von jeweils 100 GE. Die Kosten steigern sich von 80 GE im ersten Jahr auf 100 GE im zweiten und schließlich auf 120 GE im dritten Jahr:

1. Erhebung der Gebühr im ersten Jahr und Einstellung des Überschusses in den Sonderposten:

161x Öffentlich-rechtliche Forderungen100 GE
an 
432x Benutzungsgebühren 80 GE
234x Sonderposten für Gebührenausgleich 20 GE

In der Finanzrechnung ist eine Einzahlung von 100 GE auf dem Konto 632x zu zeigen.
Aufgrund des Aufwands von 80 GE beträgt das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung 0 GE. Das Ergebnis der Finanzrechnung beträgt +20 GE.

2. Erhebung der Gebühr im zweiten Jahr.  Es erfolgt keine Veränderung des Sonderpostens, da die Gebühr kostendeckend ist.

161x Öffentlich-rechtl. Forderungen100 GE
an 
432x Benutzungsgebühren100 GE

In der Finanzrechnung ist eine Einzahlung von 100 GE auf dem Konto 632x zu zeigen.
Aufgrund des Aufwands von 100 GE beträgt das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung 0 GE. Das Ergebnis der Finanzrechnung beträgt 0 GE.

3. Erhebung der Gebühr im dritten Jahr. Aufgrund der Gebührenunterdeckung erfolgt eine Entnahme aus dem Sonderposten:

161x Öffentlich-rechtl. Forderungen100 GE
234x Sonderposten für Gebührenausgleich 20 GE
an 
432x Benutzungsgebühren100 GE
438x Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Gebührenausgleich 20 GE

In der Finanzrechnung ist eine Einzahlung von 100 GE auf dem Konto 632x zu zeigen.
Aufgrund des Aufwands von 120 GE beträgt das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung 0 GE. Das Ergebnis der Finanzrechnung beträgt -20 GE.

FAQ

Hinweise

Bilanzposition 2.3 Passiva - Sonderposten für Beiträge
Bilanzposition 2.4 Passiva - Sonderposten für Gebührenausgleich

Im §40 der GemHVO-Doppik finden sich weitere Informationen zu dieser Thematik.

Kommunalabgabengesetz (juris)

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