3.1. Pensionsrückstellungen (Kto. 251)
Grundsätzliches
Die bedeutendste und größte Rückstellungsart bildet nach dem Ressourcenverbrauchskonzept periodengerecht die für aktive Beamte und Pensionäre noch zu zahlende Pension ab.
Verlängerte Lebenszeit, erdiente Versorgungszeiten und Beförderungen erhöhen die Pensionsrückstellung. Die Anpassung erfolgt durch Zuführungen, die auszahlungslos die Ergebnisrechnung belasten. Pensionszahlungen und das Ableben von Pensionären führen zu einzahlungslosen Erträgen aus der (Teil-)Auflösung der Pensionsrückstellung, die die Ergebnisrechnung verbessern.
Die Pensionsrückstellung ist trotz Mitgliedschaft in der Versorgungsausgleichskasse (VAK) zu bilden. Die Mitgliedschaft führt nicht zu einer mittelbaren Pensionsverpflichtung. Gesehen werden muss die Verpflichtung des Dienstherrn, für den Beamten die Pensionszahlungen lebenslang zu übernehmen. Die durch die VAK ausgezahlte Pension reduziert in der Grenzbetrachtung die Pensionsrückstellung. Die damit verbundenen Erträge aus der Teilauflösung (s.o.) verhindern eine Doppelbelastung! Wegen der zunehmenden Lebenserwartung kann es – je nach Alter und Verteilung zwischen aktiven und pensionierten Beamten - im Saldo zunächst zu vermehrtem Zuführungsaufwand kommen.
Nach § 24 Abs. Abs. 1 GemHVO-Doppik werden die Pensionsverpflichtungen nur mit ihrem Barwert abgebildet. Die Berechnung hat mit einem Zinsfuß von 5 % zu erfolgen.
Für Mitglieder der VAK stellt diese jährlich personenscharfe Listen zur Höhe der Pensionsrückstellungen bereit.
Unterkonten
Eröffnungsbilanz
Anders als Gesellschaften müssen Gemeinden beim Umstieg auf die Doppik die Pensionsrückstellungen nicht durch die Ergebnisrechnung erwirtschaften. Bei der erstmaligen Inventur werden die Pensionslasten erfasst. Erst in den Folgejahren wird die Ergebnisrechnung durch Zuführungen/Auflösungen be- und entlastet. Es wird dringend empfohlen, das Angebot der VAK zu nutzen, für Mitglieder unentgeltlich die jeweilige Pensionsrückstellung zu ermitteln.
FAQ
Hinweise
Mitteilung der VAK zur Pensionsrückstellung
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