Die neu gefasste Trinkwasserverordnung ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten. Maßgebliche Inhalte der EU-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 2020 wurden in der neuen TrinkwV umgesetzt. Das Augenmerk liegt weiterhin auf dem hohen Qualitätsniveau des Trinkwassers sowie auf neuen Herausforderungen durch Umwelteinflüsse auf die Trinkwasserressourcen.
Neben der Einführung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes, werden in der neu gefassten TrinkwV niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe wie Arsen, Blei und Chrom festgelegt sowie neue Parameter eingeführt.
Die TrinkwV basiert auf dem deutschen Infektionsschutzgesetz und der EG-Trinkwasserrichtlinie. Sie dient dazu, die Qualität des Wassers zu schützen und diese zu verbessern.
Trinkwasserverordnung
Zu der derzeit gültigen TrinkwV gelangen Sie hier:
Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV) regelt u.a.
- die Beschaffenheit des Trinkwassers,
- die Aufbereitung des Wassers,
- die Pflichten der Wasserversorger sowie
- die Überwachung des Trinkwassers.
Durch die TrinkwV wird die EU-Richtlinie zur Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie (EU) 2020/2184) in nationales Recht umgesetzt. Die enthaltenen Vorgaben sind teilweise strenger geregelt, als es das europäische Recht vorgiebt.
Allgemeinverfügung zum EDV-Verfahren
Der Download steht Ihnen hier bereit:
Allgemeinverfügung zur Festlegung eines einheitlichen elektronischen Datenverarbeitungsverfahrens (EDV-Verfahren) für die Erfassung und Übermittlung von Trinkwasseruntersuchungsergebnissen.
Unternehmer und sonstige Inhaber von Wasserversorgungsanlagen sind verpflichtet, die erforderlichen Daten nach § 44 Abs. 2 sowie § 53 Abs.1, 2 und 3 TrinkwV landeseinheitlich im Format des Trinkwasserdatenerfassungs- und -informationssystems TEIS zu übermitteln.