Eine Röteln-Erkrankung befällt in erster Linie die Haut und die Lymphknoten. Während der Schwangerschaft ist eine Infektion besonders gefährlich, da die Erreger auf das ungeborene Kind übertragen werden können.
Erreger und Verbreitung
Das Röteln-Virus ist ein RNA-Virus, das zur Familie der Toga-Viren gehört. Röteln (Rubella) sind weltweit verbreitet. Für Schwangere ist eine Röteln-Infektion besonders gefährlich. Denn sie können den Erreger auf ihr ungeborenes Kind übertragen – mit schwerwiegenden Gesundheitsfolgen für das Ungeborene bis hin zur Fehlgeburt.
Übertragung
Die Ansteckung erfolgt durch Tröpfchen-Infektion. Winzige erregerhaltige Tröpfchen in der Luft, die sich z.B. beim Husten, Spucken, Niesen bilden, dringen über die Schleimhaut der Atemwege ein und vermehren sich insbesondere im lymphatischen Gewebe. Auch über mit erregerhaltigen Sekreten verunreinigte Gegenstände ist eine Ansteckung möglich.
Virus-Träger sind eine Woche vor Auftreten bis eine Woche nach Abklingen des Ausschlags besonders ansteckend.
Babys, die von ihrer Mutter während der Schwangerschaft im Mutterleib angesteckt wurden (Rötelnembryopathie), können das Virus über den Urin oder das Nasen- und Rachensekret bis zu einem Jahr lang verbreiten.
Symptome und Komplikationen
Etwa die Hälfte der infizierten Menschen zeigt bei einer Röteln-Erkrankung keine oder nur milde Krankheitszeichen. Die Krankheit befällt in erster Linie die Haut und die Lymphknoten. Zu Beginn können die Atemwegsschleimhäute leicht entzündet sein. Der typische Hautausschlag beginnt hinter den Ohren in Anschluss an eine auffällige Rötung des Gesichts in Form von kleinen, hellroten Flecken, die oft nur schwach zu erkennen sind. Der Ausschlag breitet sich vom Gesicht ausgehend über den Körper aus und dauert etwa zwei bis drei Tage an. Während sich der Hautausschlag auf dem Körper nach unten ausbreitet, lässt er im Gesicht wieder nach. Es können schmerzhafte Lymphknotenschwellungen im Nacken und hinter den Ohren hinzukommen. Die Krankheit dauert etwa eine Woche lang.
Altersabhängig können die Symptome bei Röteln variieren. Kopfschmerzen, Appetitlosigkeit, leichte Entzündung der Bindehaut und der Augenlider, verstopfte oder rinnende Nase, geschwollene Lymphknoten können bei Jugendlichen und Erwachsenen auf Röteln hinweisen. Von geschwollenen und schmerzhaften Gelenken sind insbesondere junge Frauen betroffen, die an Röteln erkrankt sind.
Komplikationen sind bei Röteln insgesamt selten, mehren sich jedoch mit zunehmenden Erkrankungsalter – dazu gehören: Gelenkentzündungen, Husten, Ohrenentzündung, Gehirnentzündung, Herzmuskelentzündung
Spontanabort, Frühgeburt oder CRS (Congenital Rubella Syndrome)
Eine Rötelninfektion in der Schwangerschaft kann je Entwicklungsstadium des Ungeborenen u.a. zum Abgang, zu einer Frühgeburt oder zu Schäden am Herz (offener Ductus arteriosus), an den Augen (Katarakt) und Ohren (Innenohrtaubheit) führen.
Impfstoff und Impfschema
Die Impfung erfolgt mit einem Kombinationsimpfstoff, der gleichzeitig auch vor Masern und Mumps (MMR) oder Masern, Mumps und Windpocken schützt (MMRV). Es handelt sich um einen Lebendimpfstoff mit abgeschwächten Viren.
Nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut in Berlin erfolgt die erste Impfung im Säuglingsalter mit 11 Monaten. Im Alter von 15 Monaten sollten Kinder die zweite Impfung erhalten. Sie kann vier bis sechs Wochen nach der ersten Impfung durchgeführt werden.
Vor dem regelmäßigen Besuch in einer Gemeinschaftseinrichtung ist eine MMR-Impfung bereits ab einem Alter von 9 Monaten empfohlen. Wenn die erste Impfung früher als mit 11 Monaten erfolgt ist, muss die 2. MMR-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres verabreicht werden.
Impfempfehlung
Sowohl Kinder als auch Erwachsene (vor allem Frauen mit Kinderwunsch) sollten gegen Röteln immunisiert sein. Die STIKO empfiehlt für alle Kinder unter zwei Jahren zwei MMR-Impfungen. Die erste MMR-Impfung sollte getrennt von der Varizellen-Impfung in zwei Spritzen verabreicht werden. Für die zweite Impfung ist ein Vierfach-Impfstoff empfohlen (MMR-V).Spätestens bis 18 Jahre sollten nicht geimpfte Kinder und Jugendliche ihre Grundimmunisierung erhalten haben bzw. eine unvollständige Impfserie vervollständigt haben.
Bei Kontakt zu Röteln-Kranken kann eine Impfung (postexpositionelle Impfung – möglichst innerhalb von drei Tagen nach Exposition) ab einem Alter von 9 Monaten erfolgen – ebenso vor einer bevorstehenden Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung.
Frauen im gebärfähigen Alter, die einen unklaren Impfstatus haben bzw. ohne Immunschutz sind, nur einmal oder gar nicht gegen Röteln geimpft sind, sollten ebenso vor einer Rötelnvirus-Infektion mit einer Impfung geschützt werden, um das ungeborene Kind vor Schäden zu bewahren. Die STIKO empfiehlt für diese Personengruppe eine zweimalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff. Bei einer bereits durchgeführten einmaligen Impfung sollte die zweite Impfung nachgeholt werden.
Beschäftigte im medizinischen Bereich, in Gemeinschaftseinrichtungen bzw. Einrichtungen für Kinder sowie in der Geburtshilfe und Schwangerenbetreuung Tätige sollten ihre/n Röteln-Impfschutz/Immunität …
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