Durch die kürzliche Meldung des Robert Koch-Instituts (RKI), dass vom Schluckimpfstoff-abgeleitete Polioviren, sogenannte VDPV (Vaccine-derives poliovirus), in Abwasserproben deutscher Städte nachgewiesen wurden (s. „Schluckimpfstoff-abgeleitete Polioviren im Abwasser"), ist die Impfung gegen Poliomyelitis („Kinderlähmung“) wieder in den Fokus gerückt. Zwar wird in Deutschland seit 1998 ausschließlich ein inaktivierter Polio-Totimpfstoff (IPV) gespritzt. In anderen Ländern wird aber die „Schluckimpfung“ mit oralem Polio-Impfstoff (OPV) teilweise noch eingesetzt und kann als Ausscheidung von den OPV-Geimpften ins Abwasser gelangen.
Ist Ihr Polio-Impfschutz vollständig?
Die Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis beginnt bereits im Säuglingsalter: Laut den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI sollte diese im ersten Lebensjahr (Impfung mit 2, 4 und 11 Monaten) abgeschlossen sein. Eine Auffrischungsimpfung soll zwischen 9 und 16 Jahren erfolgen.
Aktuell werden Kinder in Deutschland allerdings häufig zu spät oder unvollständig geimpft. Daten aus dem RKI-Impfquotenmonitoring zeigen, dass mehr als eine halbe Million Kinder eines Geburtsjahrgangs zum 1. Geburtstag noch keinen vollständigen Impfschutz aufweisen; mit 2 Jahren sind es immer noch mehr als 180.000 Kinder pro Jahrgang. Insbesondere die 3. Impfstoffdosis wird meist zu spät verabreicht.
Daher sollte der vollständige Polio-Impfschutz bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Erwachsenen überprüft werden. Dies gilt insbesondere für Geflüchtete, die in Gemeinschaftseinrichtungen leben, und für Personal in Gemeinschaftsunterkünften sowie in medizinischen Einrichtungen und Laboratorien. Zum Impfschutz berät Sie der Kinder- und Jugendarzt, der Hausarzt, der Betriebsarzt oder das Gesundheitsamt.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: