Navigation und Service

Thema : Coronavirus

Corona-Impfung in Schleswig-Holstein

Informationen zur SARS-CoV-2-Schutzimpfung in Schleswig-Holstein.

Letzte Aktualisierung: 06.03.2023

Termin buchen

Zur Buchungsplattform

Für Erstimpfungen ab 12 Jahren werden nur Einzeltermine vergeben. Bitte buchen Sie selbstständig einen zweiten Termin im Abstand von 4 Wochen.

Bei der Buchung von Terminen für Kinder (5-11 Jahre) werden Einzeltermine vergeben. Bitte buchen Sie selbstständig einen zweiten Termin im Abstand von 3-6 Wochen..

Auf der Buchungsplattform finden Sie Informationen zur Barrierefreiheit der einzelnen Impfstellen.

Hier finden Sie Informationen zur Corona-Schutzimpfung in Schleswig-Holstein.

Die Impfstellen sind nur noch bis zum 31. März 2023 geöffnet.

Der adaptierte Corona-Impfstoff ist da!

Wer kann sich impfen lassen?

Der Anspruch auf eine Coronaschutzimpfung richtet sich nach § 1 CoronaImpfV. Jeder und Jede, der oder die in Deutschland lebt oder arbeitet hat diesen Anspruch.

Es können sich seit Zulassung der Impfstoffe nun Menschen ab 6 Monaten impfen lassen. Ob das zu empfehlen ist und ob und wieviel Auffrischimpfungen Sie durchführen sollten, ergibt sich aus den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Hier der link:  RKI - Impfen - COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo wird geimpft?

In Schleswig-Holstein gibt es zahlreiche Impfmöglichkeiten für Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfungen.

Arztpraxen

In den Arztpraxen können Sie sich nach Terminvereinbarung impfen lassen. Ärztinnen und Ärzte, die eine Corona-Schutzimpfung anbieten, finden Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung.

Website der KVSH (Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein)

Karte ergänzender Impfangebote

Impfstellen, offene Impfaktionen und impfende Apotheken.

Zur interaktiven Karte mit Impfangeboten

Mit Termin: Impfstellen

Buchen Sie Ihren Impftermin in einer Impfstelle online!

Vom 01.01.2023 - 31.03.2023 gibt es in Schleswig-Holstein noch sieben Schwerpunktzentren: Flensburg, Husum, Kiel, Lübeck, Schwarzenbek, Prisdorf und Neumünster.

Die sieben Zentren haben weiterhin von Mittwochnachmittag bis Samstagabend geöffnet.

Zur Buchungsplattform für Termine für die Corona-Schutzimpfung

Wenn Sie technische Probleme bei der Terminbuchung haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline unter Telefon: 0800 455 655 0 (Mo-Fr 08:00-18:00 Uhr).

Die Öffnungszeiten sind:

Mittwochs von 15:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Donnerstags, Freitags und Samstags von 10:30 Uhr bis 19:30 Uhr

Ohne Termin: Offene Impfaktionen

Samstags finden in den Impfstellen des Landes offene Impfaktionen ohne Termin von 10:30 - 19:00 Uhr statt.

Bei den offenen Impfaktionen können Sie sich ohne Termin impfen lassen.
An einigen Standorten finden auch Impfungen für Kinder im Alter von 5-11 Jahren statt. Die einzelnen Standorte können Sie der interaktiven Karte entnehmen.

Hier finden Sie ergänzend zur Karte eine chronologische Übersicht der offenen Angebote.

Hier finden Sie ergänzend zur Karte eine chronologische Übersicht der offenen Angebote.

! ACHTUNG: Bei der nachfolgenden Liste handelt es sich um eine Planung der Impfaktionen. Die Termine und Uhrzeiten können sich ggf. ändern.

Impfaktionen im Land (Stand 21.03.2023 - 08:00 Uhr) (PDF, 321KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)

Pressemitteilung vom 24.08.2022

Muss ich die Impfung selbst bezahlen?

Nein, die Impfung ist unabhängig von ihrem Versicherungsstatus für Sie kostenfrei. Die Kosten werden durch Steuern und mit Hilfe von Krankenversicherungsbeiträgen finanziert.

Wie viele Schleswig-Holsteiner und Schleswig-Holsteinerinnen sind bereits geimpft?

Die Anzahl bereits verimpfter Dosen für ganz Schleswig-Holstein finden Sie hier: https://impfdashboard.de/

Wer sollte sich mit den angepassten Impfstoffen (BA.4/BA.5) impfen lassen?

Sollte eine Auffrischungsimpfung gemäß der STIKO-Empfehlungen anstehen, so wird empfohlen, diese wahrzunehmen. Dafür können die angepassten Impfstoffe verimpft werden. Dies ist grundsätzlich bei teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten, bei impfenden Apotheken oder in den Impfstellen des Landes je nach Verfügbarkeit möglich. Impftermine in den Impfstellen können über www.impfen-sh.de gebucht werden. Das bedeutet konkret: Ich buche beispielsweise einen Impftermin für eine Impfstelle, weil ich ohnehin eine Auffrischungsimpfung brauche. Wenn am gebuchten Termin der angepasste Impfstoff verfügbar ist, wird dieser genutzt. Bei meinem Hausarzt/ meiner Hausärztin kann ich ebenfalls weiterhin geimpft werden.

Die Empfehlungen finden Sie hier: RKI - Impfungen A - Z - STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung.

Wie oft soll ich meine Impfung auffrischen?

Mit den bisherigen und den neuen an die Omikron-Variante adaptierten mRNA-Impfstoffen ist laut STIKO eine Auffrischungsimpfung (3. Impfung) für Menschen ab 12 Jahren empfohlen. Eine 2. Auffrischungsimpfung (4. Impfung) ist für Menschen ab 60 Jahren sowie für bestimmte vulnerable und gefährdete Menschen empfohlen. 

Die erste Auffrischimpfung muss mindestens einen Abstand von 3 Monaten zur zweiten Impfung haben, die zweite und dritte Auffrischimpfung einen Abstand von mindestens sechs Monaten zur vorhergehenden Impfung haben. Informationen über die Abstände der Impfung zu einer Infektion finden Sie hier: RKI - Impfen - COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Empfehlungen finden Sie hier: RKI - Impfungen A - Z - STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung.
Im Sinne der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom 6.10.2022 gibt es auch die Möglichkeit einer weiteren Auffrischungsimpfung, also der 5. Impfung, nach ärztlicher Beratung und insbesondere für ältere Menschen. Entsprechend verfahren auch die Impfstellen in Schleswig-Holstein.

Kinderimpfungen

Für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren (Kleinkinder) empfehlen wir, sich an die mit dem Kind vertraute Kinderärztin oder den Kinderarzt zu wenden. Eine Impfung in den Impfstellen des Landes und durch die mobilen Teams erfolgt nicht. Wegen der Empfehlung der Ständigen Impfkommission wird auf die Seite des RKI verwiesen: RKI - Impfen - COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).

Können sich Kinder in Schleswig-Holstein impfen lassen?

Es wird empfohlen, die Impfung Ihres Kindes in der vertrauten Kinderarztpraxis vornehmen zu lassen. Impftermine zur Grundimmunisierung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren können auch in den Impfstellen des Landes Schleswig-Holstein über www.impfen-sh.de gebucht werden.

Eltern, die ihr Kind zum Impftermin begleiten, können in den Impfstellen ebenfalls geimpft werden. Hierfür muss kein separater Termin gebucht werden. 

Die STIKO-Ständige Impfkommission empfiehlt gesunden 5- bis 11-jährigen Kindern im Sinne einer Basisimmunisierung vorerst nur eine Impfstoffdosis präferenziell mit Comirnaty 10 µg, monovalenter Wildtyp-Impfstoff.

Eine vollständige Grundimmunisierung der COVID-19-Impfung kann aber auch bei 5- bis 11-jährigen Kindern ohne Vorerkrankungen bei individuellem Wunsch von Kindern und Eltern bzw. Sorgeberechtigten nach ärztlicher Aufklärung erfolgen.

Für 5-11-jährige Kinder, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht auf einen nicht ausreichenden Schutz nach Impfung besteht (z. B. Menschen unter relevanter immunsuppressiver Therapie), empfiehlt die STIKO derzeit eine Grundimmunisierung mit 2 Impfungen.

Kindern im Alter von 5 - 11 Jahren, die infolge einer Grunderkrankung (gemäß bestehender STIKO-Ständige Impfkommission-Empfehlung) selbst ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung haben, wird von der STIKO die COVID-19-Impfung als Grundimmunisierung mit 2 Impfungen sowie 2 Auffrischimpfungen mit Comirnaty 10 µg, monovalenter Wildtyp-Impfstoff, empfohlen.

Wird für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren eine Booster-Impfung empfohlen?

Die STIKO-Ständige Impfkommission empfiehlt allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 - 17 Jahren eine COVID-19-Impfung bestehend aus Grundimmunisierung mit 2 Impfstoffdosen und eine Auffrischimpfung vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff.

12- bis 17-Jährigen mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, gemäß bestehender STIKO-Ständige Impfkommission-Empfehlung, wird eine weitere Auffrischimpfung empfohlen (4. Impfung).

Eine erste Auffrischimpfung ist für die genannten Personengruppen empfohlen, wenn sie zuvor 2 immunologische Ereignisse hatten (Impfungen oder Infektionen). Die Auffrischimpfung soll mit einem Mindestabstand von 6 Monaten zum letzten Ereignis durchgeführt werden. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf 4 Monate reduziert werden.

RKI - Archiv 2022 - Beschluss der STIKO zur 22. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung

Es ist für 12- bis 17-jährige Jugendliche auch eine Impfung und eine Auffrischung mit dem proteinbasierten Impfstoff Nuvaxovid von Novavax möglich. Die STIKO-Ständige Impfkommission empfiehlt seit August 2022 den Impfstoff Nuvaxovid zur Grundimmunisierung von Personen ab 12 Jahren und zur Auffrischimpfung bei Personen mit produktspezifischen medizinischen Kontraindikationen gegen die mRNA-Impfstoffe. Die Datenlage zu Nuvaxovid ist aktuell noch limitiert. Auf besonderen Wunsch kann auch die Auffrischung mit Nuvaxovid erfolgen; dafür besteht seit September 2022 eine Zulassung, aber noch keine Empfehlung.

Der Impfstoff Valneva ist für Minderjährige nicht zugelassen und wird auch nicht verimpft.

Wer entscheidet über die Impfung?

Minderjährige, die sich impfen lassen wollen, können dies selbst entscheiden, wenn sie einwilligungsfähig sind. I.d.R. sind Jugendliche ab 14 Jahren einwilligungsfähig; Abweichungen sind möglich.  Die Prüfung im Einzelfall obliegt der Ärztin oder dem Arzt. 12- und 13-jährige Kinder müssen daher mit einer von mindestens einer oder einem Sorgeberechtigten unterschrieben Einwilligungserklärung zum Impftermin kommen. Es wird mit der Unterschrift zugleich erklärt, vom anderen Sorgeberechtigten zur Abgebe dieser Erklärung ermächtigt zu sein. Unterschriften beider Sorgeberechtigter könne auch geleistet werden. Bei Jugendlichen ab 14 können auch die Sorgeberechtigten unterschreiben. 5 - 11jährige Kinder erscheinen bitte in Begleitung eines oder einer Sorgeberechtigten.

Fragen und Antworten zu Kinderimpfungen des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie hier: Fragen und Antworten zur Kinderimpfung gegen COVID-19 - Bundesgesundheitsministerium

Was wird geimpft?

Der adaptierte Corona-Impfstoff ist da!

Die an die BA4/BA5-Varianten des Coronavirus angepasste Auffrisch-Impfstoffe von BioNTech und Moderna werden in den Impfstellen Schleswig-Holsteins verimpft. Die Impfstoffe sind nur für Auffrischimpfungen zugelassen. Wer noch nicht geimpft ist, bekommt nicht den angepassten Impfstoff, sondern die herkömmlichen Impfstoffe. Eine Priorisierung ist mittlerweile aufgehoben. COVID-19-Impfstoffe - Paul-Ehrlich-Institut (pei.de)

Die angepassten Impfstoffe können in den Impfstellen für Auffrischungsimpfungen genutzt werden

  • für alle Personen ab 12 Jahren,
  • in Abstimmung mit der Impfärztin/dem Impfarzt, sofern keine medizinischen Gründe gegen die Impfung sprechen,
  • ein Abstand von 6 Monaten zum letzten „immunologischen Ereignis“, also einer vorigen Impfung oder einer durchgemachten Infektion besteht, sofern die Impfstoffe verfügbar sind (anderenfalls werden die herkömmlichen Impfstoffe angeboten, die ebenfalls eine gute Wirksamkeit vor schweren Krankheitsverläufen bieten.) Bisher waren die adaptierten Impfstoffe immer ausreichend verfügbar!

Auch Praxen verimpfen angepasste Impfstoffe

Auch in den Praxen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten kann der angepasste Impfstoff zum Schutz vor einer Erkrankung mit dem Coronavirus nach entsprechender Terminvereinbarung mit den Praxen verimpft werden. In dem Zusammenhang erinnert das Gesundheitsministerium auch an die Grippeschutz-Impfung! Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Grippe-Impfung ebenfalls ab Herbst, besonders für vulnerablen Gruppen. Dabei können beide Impfungen (Corona und Grippe) laut Stiko grundsätzlich auch am gleichen Termin an verschiedenen Armen erfolgen. Weitere Info: RKI - Impfungen A - Z - Grippeschutzimpfung (Stand: 16.9.2022)

Der Impfstoff wird vor Ort in der Impfstelle gemeinsam im Aufklärungsgespräch mit dem Impfarzt bzw. der Impfärztin ausgewählt. Grundsätzlich wird der empfohlene Impfstoff gemäß STIKO-Empfehlung verimpft. Weiterhin spielt die Verfügbarkeit der Impfstoffe eine Rolle.

Moderna/BioNTech

Hauptsächlich wird der Impfstoff der Firmen Moderna und BioNTech angeboten und verimpft. Die STIKO empfiehlt die Verwendung von Moderna ab 30 Jahren, zugelassen ist dieser ab 12 Jahren. Der BioNTech Impfstoff ist ab 12 Jahren zugelassen sowie der Kinderimpfstoff von BioNTech ab 5 Jahren.

Personen unter 30 Jahren und Schwangere werden in den Impfstellen mit dem Impfstoff von BioNTech geimpft.
Abweichungen sind bei besonderen medizinischen Konstellationen möglich.

Novavax und Valneva

Es können auch Termine für eine Impfung zur Grundimmunisierung (1. und 2. Impfung) mit dem Impfstoffen von Novavax und Valneva gebucht werden. Novavax ist nun auch zur Auffrischimpfung (3. und 4. Impfung) zugelassen; eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission fehlt. Nach ärztlicher Beratung und wenn medizinisch nichts dagegenspricht, kann auch in der Impfstelle die Auffrischung mit Novavax erfolgen. Novavax erhalten nur Personen ab 12 Jahren, Valneva nur Personen von 18 bis 50 Jahren.

Personen, die eine vollständige Grundimmunisierung mit nicht in der EU zugelassenen, aber von der WHO gelisteten Impfstoffen erhalten haben, können eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Das kann auch der variantenangepasste Impfstoff sein. Eine Auffrischung dieser Personen mit Novavax erfolgt nicht. 

Standardimpfungen für Geflüchtete

Geflüchtete aus der Ukraine können in allen Impfstellen des Landes Schleswig-Holsteins auch folgende Standardimpfungen erhalten:

  • Kombination gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (Windpocken)
  • Kombination gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Polio

Diese Impfungen können im Rahmen der Öffnungszeiten ohne Termin in Anspruch genommen werden.

Nicht in der EU zugelassene Impfstoffe: 

Personen, die eine vollständige Grundimmunisierung mit nicht in der EU zugelassenen, aber von der WHO gelisteten Impfstoffen erhalten haben, können eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Das kann auch der variantenangepasste Impfstoff sein. Eine Auffrischung dieser Personen mit Novavax erfolgt nicht. Welche Impfstoffe von der WHO gelistet sind erfahren Sie hier COVID-19-Impfstoffe - Paul-Ehrlich-Institut (pei.de) Nach Auffrischung können Sie dann gemäß § 22 a) Infektionsschutzgesetz den Status als Geimpft erlangen. Der Impfstoff „Sputnik V“ ermöglicht dies nicht, da er derzeit nicht von der WHO gelistet ist.

Sonderaktion Grippeschutzimpfung in den Impfstellen des Landes

An den Corona-Impfstellen in Schleswig-Holstein können in diesem Herbst ab dem 2. November auch Grippeschutzimpfungen verabreicht werden. Jeder, der einen Corona-Impftermin über www.impfen-sh.de bucht oder gebucht hat, kann ab dem 2. November am Impftermin selbst zusätzlich eine Grippeschutzimpfung in den jeweils anderen Arm erhalten (solange der Vorrat reicht!). Eine separate Terminbuchung für die Grippeschutzimpfung ist nicht möglich. Wer ausschließlich eine Grippeschutzimpfung wünscht, kann diese ab dem 5. November samstags von 10:30 – 19:30 an jeder der Impfstellen im Land - ohne Termin – erhalten (solange der Vorrat reicht!). Die Grippeschutzimpfung steht in den Impfstellen, analog zur Corona-Schutzimpfung, allen ab 5 Jahren zur Verfügung. Für die Grippeschutzimpfung ist die Versichertenkarte zwingend erforderlich. 

Informationen zu den verschiedenen Impfnachweisen Informationen zum analogen Impfausweis (auch "gelbes Heft" genannt). Wie erhalte ich einen Impfausweis?

Wenn Sie keinen Impfausweis besitzen, erhalten Sie im Regelfall am Tag Ihres Impftermins einen Impfpass ("gelbes Heft": Impfpass nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO). Sollten keine Impfpässe mehr vorrätig sein, erhalten Sie eine Ersatzbescheinigung. Auch die Ersatzbescheinigung wird (zusammen mit einem gültigen Lichtbildausweis) in den Apotheken zur Ausstellung des digitalen Impfausweises akzeptiert. Ein gelbes Heft kann zudem beim Arzt oder beim Gesundheitsamt ausgestellt werden.

Welche Dokumente werden als Impfausweise anerkannt?

Auch ältere Dokumente als das "gelbe Heft" (wie z.B. das weiße Faltblatt oder Impfausweise aus der DDR) sind innerhalb Deutschlands weiterhin gültig. International wird jedoch häufig nur das "gelbe Heft" anerkannt. Einträge aus einem alten Impfpass können von Ärzten und Ärztinnen, Apothekern und Apothekerinnen oder vom Gesundheitsamt in ein neues "gelbes Heft" übertragen werden. Die Gesundheitsämter sind dazu auf Antrag verpflichtet.

Für ausländische Impfnachweise in Deutschland gilt: Akzeptiert wird ausschließlich das Europäische Impfzertifikat. Es ist jedoch unerheblich, in welchem EU-Land dieses ausgestellt wurde. 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich meinen Impfausweis verloren habe und einen neuen Ausweis benötige? Ist eine nachträgliche Eintragung der Impfung im Impfausweis möglich?

Sollten Sie Ihren Impfausweis verloren haben und erfolgte die Impfung in einem Impfzentrum/Impfstelle oder durch ein mobiles Team, wenden Sie sich bitte an das zuständige Gesundheitsamt des Kreises, in dem Sie wohnen. Dort kann eine Nachtragung in einen neuen Impfpass vorgenommen werden. Hierfür müssen Sie sich vor Ort ausweisen. Da die Durchführung der Impfung verifiziert werden muss, wird es in der Regel einige Tage dauern, bis Sie Ihren Impfpass erhalten.

Haben Sie die Impfung bei einer anderen Stelle erhalten als in einer der oben genannten, wenden Sie sich bitte bei Verlust des Impfausweises direkt an die zuständige Ärztin bzw. den zuständigen Arzt.

Nachtragungen in einen Impfausweis kann jeder Arzt oder Apotheker vornehmen. Das zuständige Gesundheitsamt muss diese Nachtragungen vornehmen.

Informationen zum digitalen Impfnachweis Wo werden digitale Impfausweise ausgestellt?

Sie haben die Möglichkeit, sich zusätzlich zu Ihrem Impfpass einen digitalen Impfnachweis in Form eines Impfzertifikats mit einem QR-Code in einer der teilnehmenden Apotheken oder einer Arztpraxis ausstellen zu lassen. Welche Apotheken einen digitalen Impfnachweis ausstellen, können Sie unter www.mein-apothekenmanager.de in Erfahrung bringen.

Für Personen, die von einer Coronavirus-Erkrankung genesen sind, ist dies ebenfalls möglich. Der Nachweis der erfolgten Impfung ist zusammen mit dem Genesenen-Zertifikat und einem gültigen Lichtbildausweis in der Apotheke zur Erstellung des digitalen Impfnachweises vorzulegen.

Wie funktioniert der digitale Impfnachweis?

Das Impfzertifikat für den digitalen Impfnachweis ist mit einem QR-Code versehen. Dieser kann mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App eingescannt werden. Anschließend kann der Impfschutz beispielsweise mithilfe der Cov-Pass-App ebenfalls per QR-Code nachgewiesen werden. In der CovPass-App können auch Zertifikate für Auffrischimpfungen bzw. Booster-Impfungen eingescannt werden.

Weitere Informationen dazu hier: Häufig gestellte Fragen zum Digitalen Impfnachweis

Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Auch der Impfausweis ("gelbes Heft") oder die Impfbescheinigung werden also weiterhin als Nachweise anerkannt.

In der CovPass-App werden alle wichtigen Informationen zum Corona-Impfschutz gespeichert: Name, Vorname, Geburtsdatum, Krankheit (gegen die geimpft wird), Impfstoff, Produkt, Hersteller, Dosennummer, Gesamtdosen, Impfdatum, Land und Aussteller des technischen Zertifikates sowie die einzigartige Identifikationsnummer für das Zertifikat (kurz UVCI). Prinzipiell wird auf dem Startbildschirm der CovPass-App das aktuell gültige Zertifikat angezeigt. Falls Ihr Name auf dem zweiten Zertifikat anders geschrieben ist als auf dem ersten (z. B. durch die Anzeige eines Zweitnamens oder die Änderung Ihres Nachnamens), erstellt die App eine zweite "Karte". Diese können Sie sehen, indem Sie nach links wischen. Der digitale Impfnachweis ist nur lokal auf ihrem Smartphone gespeichert. Bitte bewahren Sie daher Ihr Impfzertifikat mit dem QR-Code unbedingt für die Möglichkeit auf, dass Sie Ihr Smartphone wechseln.

Grippeschutzimpfung in den Impfstellen

An den Corona-Impfstellen in Schleswig-Holstein können auch Grippeschutzimpfungen verabreicht werden. Jeder, der einen Corona-Impftermin über www.impfen-sh.de bucht oder gebucht hat, kann ab dem am Impftermin selbst zusätzlich eine Grippeschutzimpfung in den jeweils anderen Arm erhalten (solange der Vorrat reicht!). Eine separate Terminbuchung für die Grippeschutzimpfung ist nicht möglich. Wer ausschließlich eine Grippeschutzimpfung wünscht, kann diese samstags von 10:30 – 19:30 an jeder der 7 Impfstellen im Land - ohne Termin – erhalten (solange der Vorrat reicht!). Die Grippeschutzimpfung steht in den Impfstellen, analog zur Corona-Schutzimpfung, allen ab 5 Jahren zur Verfügung. Für die Grippeschutzimpfung ist die Versichertenkarte zwingend erforderlich. 

Muster für Aufklärungsbogen und Einverständniserklärung zur Grippeimpfung:
RKI - Informationsmaterial zum Impfen - Deutsche Mustervorlage zur Schutzimpfung gegen Influenza

Fragen und Antworten des RKI zur Grippeimpfung:
RKI - Impfungen A - Z - Schutzimpfung gegen Influenza (Grippe)
RKI - Impfungen A - Z - Grippeschutzimpfung (Stand: 16.9.2022)

Weitere Informationen:

Termine für die Impfungen in den Impfstellen können weiterhin über www.impfen-sh.de gebucht werden. Die jeweils aktuellsten Informationen finden Sie auf den Seiten des RKI: RKI - Impfen - COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Schließlich finden Sie auf der Website Zusammen gegen Corona auch die Möglichkeit, einen Corona-Impfcheck durchzuführen: Der Corona-Impfcheck - infektionsschutz.de

Betriebsmediziner/innen

Wenden Sie sich an Ihren Betriebsarzt oder Ihre Betriebsärztin. Diese führen gegebenenfalls auch Impfungen durch.

Downloads

Wichtige Impf-Dokumente, wie Aufklärungsbögen, Anamnesebögen usw.

Info-Material zur Impfkampagne

Mehrsprachige Informationen / multilingual information

Mehrsprachige Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen