Der adaptierte Corona-Impfstoff ist da!
Die an die BA4/BA5-Varianten des Coronavirus angepasste Auffrisch-Impfstoffe von BioNTech und Moderna werden in den Impfstellen Schleswig-Holsteins verimpft. Die Impfstoffe sind nur für Auffrischimpfungen zugelassen. Wer noch nicht geimpft ist, bekommt nicht den angepassten Impfstoff, sondern die herkömmlichen Impfstoffe. Eine Priorisierung ist mittlerweile aufgehoben. COVID-19-Impfstoffe - Paul-Ehrlich-Institut (pei.de)
Die angepassten Impfstoffe können in den Impfstellen für Auffrischungsimpfungen genutzt werden
- für alle Personen ab 12 Jahren,
- in Abstimmung mit der Impfärztin/dem Impfarzt, sofern keine medizinischen Gründe gegen die Impfung sprechen,
- ein Abstand von 6 Monaten zum letzten „immunologischen Ereignis“, also einer vorigen Impfung oder einer durchgemachten Infektion besteht, sofern die Impfstoffe verfügbar sind (anderenfalls werden die herkömmlichen Impfstoffe angeboten, die ebenfalls eine gute Wirksamkeit vor schweren Krankheitsverläufen bieten.) Bisher waren die adaptierten Impfstoffe immer ausreichend verfügbar!
Auch Praxen verimpfen angepasste Impfstoffe
Auch in den Praxen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten kann der angepasste Impfstoff zum Schutz vor einer Erkrankung mit dem Coronavirus nach entsprechender Terminvereinbarung mit den Praxen verimpft werden. In dem Zusammenhang erinnert das Gesundheitsministerium auch an die Grippeschutz-Impfung! Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Grippe-Impfung ebenfalls ab Herbst, besonders für vulnerablen Gruppen. Dabei können beide Impfungen (Corona und Grippe) laut Stiko grundsätzlich auch am gleichen Termin an verschiedenen Armen erfolgen. Weitere Info: RKI - Impfungen A - Z - Grippeschutzimpfung (Stand: 16.9.2022)
Der Impfstoff wird vor Ort in der Impfstelle gemeinsam im Aufklärungsgespräch mit dem Impfarzt bzw. der Impfärztin ausgewählt. Grundsätzlich wird der empfohlene Impfstoff gemäß STIKO-Empfehlung verimpft. Weiterhin spielt die Verfügbarkeit der Impfstoffe eine Rolle.
Moderna/BioNTech
Hauptsächlich wird der Impfstoff der Firmen Moderna und BioNTech angeboten und verimpft. Die STIKO empfiehlt die Verwendung von Moderna ab 30 Jahren, zugelassen ist dieser ab 12 Jahren. Der BioNTech Impfstoff ist ab 12 Jahren zugelassen sowie der Kinderimpfstoff von BioNTech ab 5 Jahren.
Personen unter 30 Jahren und Schwangere werden in den Impfstellen mit dem Impfstoff von BioNTech geimpft.
Abweichungen sind bei besonderen medizinischen Konstellationen möglich.
Novavax und Valneva
Es können auch Termine für eine Impfung zur Grundimmunisierung (1. und 2. Impfung) mit dem Impfstoffen von Novavax und Valneva gebucht werden. Novavax ist nun auch zur Auffrischimpfung (3. und 4. Impfung) zugelassen; eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission fehlt. Nach ärztlicher Beratung und wenn medizinisch nichts dagegenspricht, kann auch in der Impfstelle die Auffrischung mit Novavax erfolgen. Novavax erhalten nur Personen ab 12 Jahren, Valneva nur Personen von 18 bis 50 Jahren.
Personen, die eine vollständige Grundimmunisierung mit nicht in der EU zugelassenen, aber von der WHO gelisteten Impfstoffen erhalten haben, können eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Das kann auch der variantenangepasste Impfstoff sein. Eine Auffrischung dieser Personen mit Novavax erfolgt nicht.
Standardimpfungen für Geflüchtete
Geflüchtete aus der Ukraine können in allen Impfstellen des Landes Schleswig-Holsteins auch folgende Standardimpfungen erhalten:
- Kombination gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (Windpocken)
- Kombination gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Polio
Diese Impfungen können im Rahmen der Öffnungszeiten ohne Termin in Anspruch genommen werden.
Nicht in der EU zugelassene Impfstoffe:
Personen, die eine vollständige Grundimmunisierung mit nicht in der EU zugelassenen, aber von der WHO gelisteten Impfstoffen erhalten haben, können eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Das kann auch der variantenangepasste Impfstoff sein. Eine Auffrischung dieser Personen mit Novavax erfolgt nicht. Welche Impfstoffe von der WHO gelistet sind erfahren Sie hier COVID-19-Impfstoffe - Paul-Ehrlich-Institut (pei.de) Nach Auffrischung können Sie dann gemäß § 22 a) Infektionsschutzgesetz den Status als Geimpft erlangen. Der Impfstoff „Sputnik V“ ermöglicht dies nicht, da er derzeit nicht von der WHO gelistet ist.
Sonderaktion Grippeschutzimpfung in den Impfstellen des Landes
An den Corona-Impfstellen in Schleswig-Holstein können in diesem Herbst ab dem 2. November auch Grippeschutzimpfungen verabreicht werden. Jeder, der einen Corona-Impftermin über www.impfen-sh.de bucht oder gebucht hat, kann ab dem 2. November am Impftermin selbst zusätzlich eine Grippeschutzimpfung in den jeweils anderen Arm erhalten (solange der Vorrat reicht!). Eine separate Terminbuchung für die Grippeschutzimpfung ist nicht möglich. Wer ausschließlich eine Grippeschutzimpfung wünscht, kann diese ab dem 5. November samstags von 10:30 – 19:30 an jeder der Impfstellen im Land - ohne Termin – erhalten (solange der Vorrat reicht!). Die Grippeschutzimpfung steht in den Impfstellen, analog zur Corona-Schutzimpfung, allen ab 5 Jahren zur Verfügung. Für die Grippeschutzimpfung ist die Versichertenkarte zwingend erforderlich.