Regelungen für den Kulturbereich - Was müssen Besucherinnen und Besucher beachten? (seit 3. April 2022)
Für Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen einschließlich Angebote der außerschulischen Bildung sowie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gilt:
- sämtliche verpflichtenden Einschränkungen, Kapazitätsbeschränkungen und Nachweispflichten entfallen.
- Es wird empfohlen, Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung von Hygienestandards zu gewährleisten (zum Einhalten der Husten- und Niesetikette anhalten, Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten bereitstellen, Oberflächen und Sanitäranlagen regelmäßig reinigen, Innenräume regelmäßig lüften).
- Es wird empfohlen, insbesondere in Innenräumen, in denen Gedränge oder vermehrtes Personenaufkommen herrscht, eine Mund-Nasen-Bedeckung (vorzugsweise des Standards FFP2) zu tragen.
- Im Rahmen des Hausrechts können strengere Anforderungen gestellt werden.
Neustart Kultur
Im Bundesprogramm Neustart Kultur der Staatsministerin für Kultur und Medien werden laufend neue sowie wieder aufgelegte Antragsmöglichkeiten vor allem für nicht überwiegend öffentlich finanzierte Kulturakteure veröffentlicht. Neustart Kultur beinhaltet Mittel für Investitionen, Veranstaltungen, Digitalisierung sowie Stipendien für Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler. mehr lesen
Newsletter Kulturförderung
Der Newsletter Kulturförderung der Servicestelle Kulturförderung Schleswig-Holstein informiert monatlich über aktuelle Hilfsprogramme für den Kulturbereich. mehr lesen