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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

LADG: Schutz vor Diskriminierung stärken

Mit dem Entwurf für ein neues Gesetz will die Landesregierung den Schutz vor Diskriminierung bei öffentlichen Stellen ausbauen. Das geplante LADG stärkt die Rechte Betroffener und fördert Vielfalt im öffentlichen Dienst.

Letzte Aktualisierung: 17.06.2026

Ministerin Aminata Touré im Landtag.
Das Landesantidiskriminierungsgesetz soll Betroffene besser schützen und Vielfalt im öffentlichen Dienst fördern.

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins hat den Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz in den Landtag eingebracht. Ziel ist ein besserer Schutz vor Diskriminierung im Kontakt mit öffentlichen Stellen des Landes. Das Gesetz wird nach der Einbringung durch die regierungstragenden Fraktionen in den Landtag weiter beraten und soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Für wen das Gesetz gilt

Bereits heute schützen verschiedene Gesetze vor Diskriminierung. Im Umgang mit Behörden, Schulen oder der Polizei bestehen jedoch bisher Schutzlücken, die das neue Gesetz schließen soll. Das Gesetz soll daher für öffentliche Stellen des Landes Schleswig-Holstein gelten, darunter Ministerien und nachgeordnete Behörden, Schulen und Polizei sowie bestimmte Verwaltungsbereiche des UKSH und des Landtages. Nicht erfasst werden unter anderem Gemeinden, Kreise und Ämter sowie Gerichte in ihrer Rechtsprechungstätigkeit, Staatsanwaltschaften, das Landesverfassungsgericht und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.

Umfassender Schutz

Geschützt werden Menschen vor Benachteiligung unter anderem wegen ihres Alters, Geschlechts, ihrer Herkunft, Nationalität, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität. Auch nationale Minderheiten, Elternschaft, Fürsorgeverantwortung und Mehrfachdiskriminierung werden ausdrücklich berücksichtigt.

Betroffene können sich an die Beschwerdestellen der jeweiligen Behörde oder an die Antidiskriminierungsstelle bei der Bürgerbeauftragten des Landes wenden. Dort erhalten sie Beratung und Unterstützung. Anerkannte Antidiskriminierungsverbände können sie zudem rechtlich begleiten.

Rechte der Betroffenen

Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung wirksam zu verhindern und zu beseitigen. In bestimmten Fällen können Betroffene auch Schadensersatz verlangen. Verantwortlich ist dabei die jeweilige öffentliche Stelle – nicht einzelne Beschäftigte.

Die Landesregierung verpflichtet sich, Vielfalt aktiv zu fördern und Diskriminierung vorzubeugen. Dazu gehören unter anderem Fortbildungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Fragen und Antworten

Ein FAQ zum Gesetzesentwurf finden Sie hier: Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)

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