Der Bericht schafft die Grundlage für die Umsetzung der Kitareform, eines der wichtigsten Reformvorhaben der Landesregierung. Mit dem vorgelegten Bericht wurden nicht nur die vorhandenen Baustellen im Kitabereich identifiziert, sondern auch alle Stellschrauben, die gemeinsam mit den Beteiligten bewegt werden, damit die Reform ein Erfolg wird. In Abstimmung mit Eltern, Kommunen und Trägern werden tragfähige Antworten im Sinne der Familien in Schleswig-Holstein entwickelt.
Baustellen
Zu den „Baustellen“, die reformiert werden sollen, gehören unter anderem die verschiedenen Finanzierungs- und Planungszuständigkeiten, die heterogenen und zum Teil sehr hohen Elternbeiträge, aber auch Themen wie die Ungleichbehandlung von Kitas und Tagespflege oder bisher nicht funktionale Teile des Kitagesetzes, wie beispielsweise das Thema „Wunsch- und Wahlrecht“ der Eltern. Bislang gibt es das Wunsch- und Wahlrecht meist nur auf dem Papier. Es wird daran gearbeitet, dass es in der Praxis tatsächlich ausgeübt werden kann. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zu einer guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Ziele
Neben der Strukturreform des Finanzierungssystems, die 2020 umgesetzt werden soll, gehören die Stärkung der Kita-Qualität, eine Entlastung der Eltern durch die Deckelung der Beiträge sowie die Entlastung der Kommunen zu den wesentlichen Zielen der Reform. Dafür stellt die Landesregierung von 2018 bis 2022 zusätzlich rund 480 Mio. Euro bereit. Aufgrund der Vereinbarung zwischen Land und Kommunen im Januar stellt das Land zudem 110 Mio. Euro in 2018 und 2019 bereit (rechnerisch sind darin 35 Mio. Euro enthalten, die auch in den 480 Mio. Euro enthalten sind).
Die Landesregierung hat die finanzielle Stärkung des Kita-Bereiches eingeleitet. Das unterstreicht den hohen Stellenwert, den Familien, Kitas und Kommunen für diese Landesregierung haben.
Bericht
Bericht der Landesregierung "Neuordnung der Kitagesetzgebung"
(PDF, 629KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)