KIEL. Sozialministerin Aminata Touré hat dem schleswig-holsteinischen Landtag den Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz vorgelegt. Mit dem neuen Gesetz soll ein noch umfangreicherer Diskriminierungsschutz für Personen im Kontakt mit öffentlichen Stellen des Landes geschaffen und die Förderung von Vielfalt gesetzlich verankert werden. Das Gesetz wird nach der Einbringung durch die regierungstragenden Fraktionen in den Landtag weiter beraten und soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
„Es ist völlig inakzeptabel, dass Menschen aufgrund bestimmter Merkmale noch immer benachteiligt oder abgewertet werden. Sei es wegen ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder wegen einer Behinderung. Diskriminierung ist schlichtweg menschenverachtend und nicht hinnehmbar. Deshalb wollen wir die gesetzlichen Grundlagen in Schleswig-Holstein verbessern, um Menschen im Zusammenhang mit öffentlichen Stellen vor Diskriminierung jeder Art besser zu schützen und Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken“
, so Ministerin Touré.
Derzeit schützen verschiedene Gesetze vor Diskriminierung, darunter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Gleichstellungsgesetz oder das Landesbehindertengleichstellungsgesetz. „Dennoch besteht bislang eine Schutzlücke im Bereich des öffentlich-rechtlichen Handelns – etwa im Kontakt mit Behörden, Schulen oder Sicherheitsbehörden“
, so Touré: „Diese Lücke soll mit dem neuen Landesantidiskriminierungsgesetz geschlossen werden.“
Das Gesetz soll daher für öffentliche Stellen des Landes Schleswig-Holstein gelten, darunter Ministerien und nachgeordnete Behörden, Schulen und Polizei sowie bestimmte Verwaltungsbereiche des UKSH und des Landtages. Nicht erfasst werden unter anderem Gemeinden, Kreise und Ämter sowie Gerichte in ihrer Rechtsprechungstätigkeit, Staatsanwaltschaften, das Landesverfassungsgericht und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.
Ziel ist es, Menschen vor Benachteiligungen aufgrund einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung, aufgrund ihres Lebensalters, ihres Geschlechts, ihrer ethnischen oder sozialen Herkunft, ihrer Nationalität, einer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität sowie ihrer Religion oder Weltanschauung zu schützen. Darüber hinaus berücksichtigt das Gesetz ausdrücklich die Zugehörigkeit zu nationalen Minderheiten sowie Elternschaft und Fürsorgeverantwortung. Auch Mehrfachdiskriminierungen werden erfasst.
Das Gesetz definiert Diskriminierung als eine ungerechtfertigte Benachteiligung aufgrund der genannten Merkmale und umfasst neben der unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierung auch diskriminierende und sexuelle Belästigungen sowie Anweisungen zur Diskriminierung als Formen der Diskriminierung. Betroffene erhalten die Möglichkeit, Diskriminierungen bei den zuständigen Stellen zu beanstanden. Sie können sich sowohl an die jeweilige Beschwerde- beziehungsweise AGG-Stelle einer Behörde als auch an die Antidiskriminierungsstelle bei der Bürgerbeauftragten des Landes wenden. Dort können Fälle geprüft, beraten und begleitet werden. Antidiskriminierungsverbände können Betroffene zudem rechtlich unterstützen.
Das Gesetz verfolgt in erster Linie das Ziel, Diskriminierungen geltend machen zu können und sie zu beseitigen. Kommt eine öffentliche Stelle ihren Verpflichtungen nicht nach, können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Verantwortlich ist dabei stets die jeweilige öffentliche Stelle – nicht einzelne Beschäftigte.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der aktiven Förderung von Vielfalt. Die Landesregierung wird verpflichtet, eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt sowie zur Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung zu fördern, um zum Beispiel darauf hinzuwirken, dass alle Beschäftigten Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen zur Diversity-Kompetenz wahrnehmen können.
„Ich bin stolz darauf, dass Schleswig-Holstein so sehr für Vielfalt und Offenheit steht! Als Land haben wir eine lange Tradition beim Schutz von Minderheiten und bei der Förderung von Vielfalt. Mit diesem Gesetz gehen wir einen weiteren Schritt und machen als schwarz-grüne Koalition aus dieser Tradition einen verbindlichen gesetzlichen Standard. Damit setzen wir nicht nur ein Zeichen, sondern schaffen ganz konkret einen klaren Rechtsrahmen gegen Diskriminierung“
, so Touré.
Die Notwendigkeit des Gesetzes wird auch durch die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Landes verdeutlicht. Allein in den Jahren 2023 und 2024 wurden dort 459 Eingaben bearbeitet. Seit ihrer Einrichtung im Jahr 2013 hat die Stelle insgesamt 2.629 Petitionen begleitet. Immer wieder wurden dabei Fälle gemeldet, die von den bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht ausreichend erfasst waren, insbesondere im schulischen Bereich sowie im Kontakt mit Behörden.
Mit dem Gesetz gehört Schleswig-Holstein zu den ersten Bundesländern, die einen umfassenden Diskriminierungsschutz für öffentliche Stellen gesetzlich verankern wollen. Vergleichbare Regelungen bestehen bislang in Berlin und Rheinland-Pfalz. Weitere Länder befinden sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Die Landesregierung will die Auswirkungen dieses Gesetzes unter Mitwirkung der Wissenschaft, der Antidiskriminierungsstelle des Landes und anerkannter Antidiskriminierungsverbände künftig in einem festgelegten Rahmen überprüfen.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Hannah Beyer | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH