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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Sozialministerin Aminata Touré im schleswig-holsteinischen Landtag: „Mehr Teilhabe und Unterstützung für sehbehinderte Menschen ermöglichen“

Letzte Aktualisierung: 13.12.2024

KIEL. Sozialministerin Aminata Touré hat heute im schleswig-holsteinischen Landtag für mehr Unterstützung und Teilhabe von Menschen mit einer Sehbehinderung geworben. „80 Prozent der Wahrnehmung findet über den Sehsinn statt. Deshalb müssen wir noch besser darin werden, die Teilhabe von sehbehinderten Menschen zu ermöglichen. Barrierefreiheit darf nicht die Ausnahme, sondern muss die Regel sein“, sagte die Ministerin in ihrer Rede.

Zugleich bekräftigte sie den Wert staatlicher Unterstützungsleistungen für blinde, stark sehbehinderte und taubblinde Menschen. „Wir wollen im kommenden Jahr das Landesblindengeld um 25 Euro erhöhen. Ich freue mich sehr, dass wir diese Maßnahme in der Koalition trotz der angespannten Haushaltslage jetzt auf den Weg bringen“, so Touré. Damit werde ein wichtiges Vorhaben aus dem schwarz-grünen Koalitionsvertrag umgesetzt.

Landesblindengeld wird Blinden monatlich nach Vollendung des 18. Lebensjahres in Höhe von 300 Euro und Blinden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Höhe von 200 Euro gewährt. Taubblinde erhalten 400 Euro. Die Sätze erhöhen sich künftig jeweils um 25 Euro.

Das Blindengeld unterstützt Menschen bei der Teilhabe, indem es den finanziellen Mehraufwand ausgleicht, der durch die Blindheit entsteht. Es kann beispielsweise für Haushaltshilfen genutzt werden, aber auch um Texte in Blindenschrift übertragen zu lassen.

Die Ministerin verwies in diesem Zusammengang darauf, dass auch für gehörlose Menschen die finanziellen Lasten in den vergangenen Jahre gestiegen seien. Deshalb werde das Land Anpassungen bei der Vergütung der Gebärdensprachdolmetschung vornehmen. Ab nächstem Jahr erhöht sich die Vergütung des Integrationsamtes für Gebärdensprachdolmetschung im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben auf 86 Euro.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Hannah Beyer | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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