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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Jetzt Antrag stellen: Land startet Antragsverfahren für Sprach-Kitas



Letzte Aktualisierung: 03.02.2023

KIEL. Das Land Schleswig-Holstein startet das Antragsverfahren für Sprach-Kitas: Interessierte Kindertageseinrichtungen können seit dem 1. Februar einen Antrag auf Anerkennung als Sprach-Kita stellen. Landesweit sollen künftig 230 Kindertageseinrichtungen eine Förderung erhalten, um eine zusätzliche Sprachfachkraft einstellen zu können. Das neue Landesprogramm Sprach-Kitas startet am 1. Juli 2023, nachdem der Bund im vergangen Jahr überraschend den Ausstieg aus dem gleichlautenden Bundesprogramm erklärt hatte.

Kita-Ministerin Aminata Touré: „Die frühkindliche Sprachbildung ist ein wichtiger Baustein für die Entwicklung und Teilhabe vieler Kinder. Mit dem neuen Landesprogramm Sprach-Kitas werden wir zahlreiche Kitas im Land bei der Weiterentwicklung und Stärkung der sprachlichen Bildung unterstützen. Deshalb wende ich mich an alle interessierten Einrichtungen im Land: Stellen Sie jetzt einen Antrag und profitieren Sie ab Juli von der Beratung und Begleitung durch eine zusätzliche Sprachkraft.“

Im Rahmen des Landesprogramms Sprach-Kitas wird Schleswig-Holstein teilnehmenden Einrichtungen durch Förderung ermöglichen, eine zusätzliche Sprachfachkraft einzustellen. Diese Sprachfachkraft unterstützt die Kita-Teams durch Beratung, Begleitung und Fortbildung im Bereich der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung. Die am Programm teilnehmenden Einrichtungen profitieren zudem von einer zusätzlichen, auf sprachliche Bildung spezialisierten, Fachberatung sowie einer Beratungsstelle für Sprachbildung.

Das Programm richtet sich an Kindertageseinrichtungen mit mindestens 40 Plätzen und einem überdurchschnittlichen Anteil an Kindern mit besonderem Bedarf an sprachlicher Bildung und Sprachförderung. Das Land wird aus allen antragstellenden Einrichtungen mittels eines transparenten Prüf- und Auswahlverfahrens die teilnehmenden Einrichtungen bestimmen. Eine Anerkennung als Sprach-Kita soll in der Regel für fünf Jahre ausgesprochen werden. Alle Informationen und Antragsunterlagen stellt das Land unter www.sprachbildung-sh.de zur Verfügung.

Hintergrund:

Nach Verkündigung des überraschenden Auslaufens des gleichlautenden Bundesprogramms hat die Landesregierung beschlossen, ein eigenes und dauerhaftes Landesprogramm Sprach-Kitas zu entwickeln. Für die Umsetzung des Programms stehen jährlich 7,35 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Ziele des Landesprogramms Sprach-Kitas sind:

  • Die nachhaltige Entwicklung pädagogischer Praxis und Qualität im Bereich der sprachlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen.
  • Die systematische Verbesserung des sprachlichen Bildungsangebotes in den teilnehmenden Einrichtungen.
  • Durch eine enge Verzahnung mit den Themen Inklusion und Erziehungspartnerschaft eine die soziale Vielfalt wertschätzende und die Teilhabe aller Kinder und Familien unterstützende Kultur in den Einrichtungen.

Strukturelle Elemente des Landesprogramms sind:

1. Zusätzliche Sprachfachkraft in den Kitas

In ausgewählten Sprach-Kitas wird den Kita-Teams eine zusätzliche Sprachfachkraft (19,5 Std./ halbe Stelle) zur Seite gestellt. Die Sprachfachkräfte beraten, begleiten und unterstützen die Mitarbeitenden für die alltagsintegrierte sprachliche Bildungsarbeit, auch bei der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den Familien sowie der Ausrichtung auf eine inklusive Bildungsarbeit.

2. Zusätzliche Verbund-Fachberatung

Zur Begleitung der zusätzlichen Sprach-Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen wird eine zusätzliche kontinuierlich begleitende Fachberatungsstruktur eingerichtet. Hierzu werden landesweit Fachberatungen (19,5 Std./ halbe Vollzeitstelle) eingesetzt. Die Aufgaben der Sprach-Fachberatungen sind insbesondere die Qualifizierung und Begleitung der Sprachfachkräfte. Außerdem werden die Einrichtungen bei der Konzeptentwicklung sowie bei der Organisation des Austauschs der Sprach-Fachkräfte in den Einrichtungen unterschiedlicher Träger unterstützt. Die Beratung und Vernetzung erfolgt im Verbund, also trägerübergreifend.

3. Beratungsstelle Sprachbildung

Zur inhaltlichen Umsetzung, Begleitung und Weiterentwicklung des Programms soll eine Beratungsstelle gefördert werden. Zu ihren Aufgaben zählen auch die fachliche Begleitung der Fachberatungen, die stete Weiterentwicklung der pädagogischen Ansätze, die Konzeptionierung und Durchführung von Fortbildungen sowie eine fachliche Vernetzung mit Sprach-Kita-Programmen in anderen Bundesländern.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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Letzte Aktualisierung: 03.05.2022

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